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Einstufung Berufsschadensausgleich

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Silan
die berufliche Betroffenheit macht schon was aus , da die Grundrente ,also der höhere Teil zwar beim BSA gegengerechnet wird aber dafür nirgends bei anderen Berechnungen angerechnet Erden darf !!
Das macht schon was aus
Ja, ich weiß. Da ich aber ausschließlich Leistungen vom VA bekomme, hatte die bbB bislang keinerlei Auswirkungen. Erst mit dem neuen SGB XIV ändert sich das, da ich durch die bbB ja von GDS 60 auf 70 klettere. Da macht das dann plötzlich 400€ Unterschied.
Und bei der Kapitalabfindung die ich bekommen habe khätte das auch Auswirkungen gehabt, da ich einen höheren Betrag hätte ausbezahlt bekommen können. Aber der Drops ist gelutscht...
Wegen dem BSA und der Ausgleichsrente von 2000 an habe ich irgendwann aufgehört zu kämpfen. Keine Energie mehr dafür. Ich bin mittlerweile damit zufrieden wie es ist, denn ich weiß dass ich damit weit besser gestellt bin als so manch anderer. Zumindest brauche ich mir um die finanziellen Dinge keine Sorgen mehr machen.
 

Vogoge

Mitglied
Ja, ich weiß. Da ich aber ausschließlich Leistungen vom VA bekomme, hatte die bbB bislang keinerlei Auswirkungen. Erst mit dem neuen SGB XIV ändert sich das, da ich durch die bbB ja von GDS 60 auf 70 klettere. Da macht das dann plötzlich 400€ Unterschied.
Und bei der Kapitalabfindung die ich bekommen habe khätte das auch Auswirkungen gehabt, da ich einen höheren Betrag hätte ausbezahlt bekommen können. Aber der Drops ist gelutscht...
Wegen dem BSA und der Ausgleichsrente von 2000 an habe ich irgendwann aufgehört zu kämpfen. Keine Energie mehr dafür. Ich bin mittlerweile damit zufrieden wie es ist, denn ich weiß dass ich damit weit besser gestellt bin als so manch anderer. Zumindest brauche ich mir um die finanziellen Dinge keine Sorgen mehr machen.
Das hört sich gut an.Gut wenn Du versorgt bist!!
Aber es lehrt uns doch immer wieder auch bei Amtsnachrichten genau nachzuschauen !!
Lg Vogoge
 

logig

Mitglied
Hallo,

wie schon geschrieben wurde, ist immer mit dem Erstantrag alles zu prüfen. Da sich der GdS auch aus der Höherbewertungen bei bBB ergibt, muss eigentlich automatisch für die Grundrente auch geprüft werden, ob bBB besteht. Wird nur leider meist nicht gemacht.

Die bBB gibt es, wenn wegen der Schädigungsfolgen nicht mehr beruflich, dass was vor Schädigung bzw. ohne Schädigung war ggf. wäre, umgesetzt werden kann. BSA gibt es um die beruflichen Fianziellen Einbussen aufzufangen. I.d.R. liegt wenn BSA gegeben wird, auch bBB vor. Auch wenn es rein vom Gesetzt nicht zwingend sein muss. Hier wäre die Frage warum die Voraussetzungen des BSA gegeben sein sollen, obwohl anscheinent, wenn bBB abgelhent wurde, auch nach der Schädigung weiter im selber oder gleichwertigen Beruf gearbeitet werden könnte und auch Aufstiegschancen wie vor Schädigung bestehen - weil dies müsste vorliegen, wenn bBB abgelehnt wurde. Somit wird ein Widerspruch wegen der bBB gute Erfolgsaussichten haben, wenn der Antrag vor 01.01.2024 gewesen ist.

BSA ist Gerichtlich so wie ich gehört habe, eines der schwirigsten Rechtsstreitigkeiten. Besonders wenn es um eine Schädigung vor Beginn der Berufsausbildung geht.

Dabei ist zu zwischen dem Recht bis 6/2011 und ab 7/2011 zu unterscheiden. Da du von A7 gesprochen hast, gehe ich davon aus, dass der Antrag nach 6/2011 gestellt wurde und somit die neue Rechtslage entscheident ist. Nach dieser soll der vermutete Abschluss genommen werden. "vermutet" ist rechtlich wenig aussagefähig und scheint recht verschieden ausgelegt zu werden. Soweit danach noch gearbeitet werden konnte, scheint mir wird häufig einfach der letzte Beruf genommen. Aus meiner Sicht wird kaum der Beruf trotz Schädigung der vermutete Abschluss ohne Schädigung sein. Allerdings sollte mindestens der Abschluss genommen werden, welcher auch mit Schädigung noch erreicht werden konnte. Wenn du also einen Hochschulabschluss erreicht hast, sollte damit auch zuminstest A 11 rauskommen. Je nach dem Hochschulabschluss, hier kommt es darauf an in welche Beamtenschiene du damit eingestuft werden würdest. Nach Rechtslage 2024 wird in Bachelor oder Master unterschieden.

Der vermutete Abschluss soll sich aus Veranlagung und Fähigkeiten ergeben (Rechtslage ab 7/2011 - 31.12.2023). Ich meine eine Rechtssprechung gelesen zu haben, in der Stand, dass mindestens das was danach auch tatsächlich erreicht wurde genommen wird. Mir scheint es das teilweise beim Amt nur der Abschluss / Beruf, welcher vor Antrag war geprüft wird. Bei mir stand überhaupt nicht auf dem Antrag wonach überhaupt festgesetzt wurde.

Soweit die Schädigung nach Beginn der Berufsausbildung geschehen ist, wird der Abschluss genommen, welcher ohne Schädigung war. Ein durch die Schädigung verhinderter Aufstieg soll laut Verorndnung berücksichtigt werden. Scheint allerdings nur, wenn auch bewissen umgesetzt zu werden.

Ich denke dich von einem guten Anwalt, der sich auch mit BSA auskennt vertretten zu lassen, wäre wie du auch schreibst wichtig. Hier sollte immer auch die bBB mit in dem Widerspruch aufgenommen werden.

VG logig
 

Höhnchen

Mitglied
Danke ihr Lieben für die vielen hilfreichen Antworten.

Ja, ich bin nach A7 eingestuft. Bin damit zufrieden. Ohne den BSA hätte ich heute nichts, wäre zum Sozialfall geworden. So habe ich ein gutes Auskommen und kann notfalls auch mal meine Therapie 2 Jahre selbst zahlen. Anspruch auf EU-Rente habe ich nicht, da ich zu lange krank war und dann ja Selbständig mit der Praxis.
Ich finde es gut, wie du dich mit dem Unvermeidlichen abfindest, ich war ohne BSA auch ein Sozialfall. Zum Glück ist das jetzt vorbei. Es gibt mir meine Würde wieder.
Bei mir sind auch meine Eltern Täter, kenne mich somit recht gut mit diesen Gefühlen aus.

Nun bin ich wieder zuhause und konnte dementsprechend meinen Bescheid einsehen. A 7 wurde deshalb gewählt, da ich in meinem letzten Job "nur" mit Berufsausbildung gearbeitet habe. Ich habe von 2016 - 2018 eine berufliche Reha (Umschulung) absolviert und danach entsprechend (allerdings nur noch sehr kurz) gearbeitet. Da ich bei einem Sozialversicherungsträger gearbeitet habe, habe ich aber auch da bereits A 9 als Einstiegsgehalt erhalten.
Ich denke, da ich diese Ausbildung schädigungsbedingt gemacht habe und ich ein Hochschulstudium absolviert habe mit den dazu gehörenden Fähigkeiten, habe ich hoffentlich gute Argumente für den Widerspruch.
Beim bbB wird mir unterstellt, ich hätte keinen Beruf angestrebt, was natürlich nicht stimmt. Zunächst wollte ich Psychologin werden, später habe ich aber aus Gründen Wirtschaftswissenschaften studiert. Das ich studieren wollte stand bei mir bereits ab der 8. Klasse fest.

Sollte die Mitarbeiterin vom VdK feststellen (die mittlerweile meine Papiere hat), dass ein Widerspruch wenig Sinn ergibt, werde ich ihn selbst schreiben. Ich bin auch bereit zu Klagen. Dabei geht es mir nach wie vor nicht ums Geld, mich interessiert auch meine Nachzahlung wenig, sondern um die Anerkennung meiner Leistung. Diese möchte ich nicht abgesprochen bekommen.
Meine SB beim VA erklärte mir, der aktuelle Stand wird sich nicht verschlechtern, so bekomme ich jetzt A 7 laufend - immerhin. Würde mir auch reichen, da ich bisher deutlich weniger Geld zur Verfügung hatte. Interessant finde ich, dass man ohne EU-Rente mehr BSA erhält, als mit, da die 25% nicht auf die EU-Rente aufgeschlagen werden, aber irgendwie auch nicht gerecht.

Ich habe noch mal ein paar Fragen. Was geschieht eigentlich, wenn ich eines Tages keine Grundrente mehr bekomme? Ich habe nur einen GdS von 40, da mein Anwalt ein echter Schlummi war, und wer weiß was mir GA in der Zukunft bescheinigen. Bekäme ich dann überhaupt noch den BSA? Und was passiert ab dem Rentenalter? Irgendwo las ich das dann 25% abgezogen werden, aber ich habe es nicht mehr wieder gefunden.

Liebe Grüße Höhnchen
 

Silan

Aktives Mitglied
Ich habe noch mal ein paar Fragen. Was geschieht eigentlich, wenn ich eines Tages keine Grundrente mehr bekomme? Ich habe nur einen GdS von 40, da mein Anwalt ein echter Schlummi war, und wer weiß was mir GA in der Zukunft bescheinigen. Bekäme ich dann überhaupt noch den BSA? Und was passiert ab dem Rentenalter? Irgendwo las ich das dann 25% abgezogen werden, aber ich habe es nicht mehr wieder gefunden.
Also es steht und fällt alles mit deinem GDS. wenn dein GDS unter 30 rutscht , hast du keine Ansprüche mehr. Weder auf Grundrente noch auf BSA.
eenn du mit deinem GDS ins Rentenalter gehst, bekommst du wie du schon schriebst 25% abzug vom BSA. Jedenfalls steht dss so in meinem ersten Bescheid. Ob sich da wad geändert hat mit dem neuen SGB IXV weiß ich allerdings nicht.
 

Höhnchen

Mitglied
Oh, dass ist super. Bei dir scheint einiges richtig gut gelaufen zu sein.

Meine GA schrieb zwar, da ich die Symptome schon mein Leben lang hatte, wäre eine erneute Überprüfung obsolet. Fürs Amt hat dies aber sicher keine Bedeutung.
 

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