Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Einschreiben

Keep Going

Aktives Mitglied
Ich frag mich grad, was man mit einem Einschreiben eigentlich beweisen kann. Ich hab immer gehört, wichtige Dinge am besten per Einschreiben mit Rückschein zu senden; aber letztens dachte ich, dass man damit doch eigentlich nur beweisen kann, dass man irgendetwas verschickt hat. Über den Inhalt sagt das doch garnichts aus.

Ich rede nicht davon, dass man einen Zeugen hat, der einem den Inhalt beglaubigt.

Ist das alles nicht eigentlich überflüssig? Hat damit wer Erfahrungen gemacht in Punkto Beweismittel vor Gericht oder so?
 

Hallo Keep Going,

schau mal hier: Einschreiben. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Per Einschreiben mit Rückschein (!) bekommst du die Bestätigung, dass der Empfänger die Nachricht auch erhalten hat.
Ob er sie dann auch liest, spielt in dem Zusammenhang keine Rolle, wixhtig ist der Empfang.
Das kann in verschiedenen Situation von erheblicher Bedeutung sein.
 
Danke für alle Antworten.

Welche Beweiskraft hat dann ein solches Einschreiben? Wird das wirklich als Beweis angesehen? Ginge es z.B. um eine Kündigung und ich würde einfach meine Einkaufsliste in den Umschlag stecken usw.

Ich hab das ja bei diversen Anlässen selbst immer gemacht, also per Einschreiben mit Rückschein. Musste bisher auch noch nie etwas beweisen - jetzt auch nicht.

Irgendwie geht es mir auch nur um die Sache an sich. Wie auch bei anderen Themen habe ich mich irgendwann gefragt, warum eigentlich? Das ist doch kein Beweis für den Erhalt eines bestimmten Dokuments. Das ist eher ein Beweis für den Erhalt des Umschlags.
 
Im Prinzip hast du recht. Streng genommen beweist ein Einschreiben rein gar nichts. Vor Gericht geht es aber oft darum, wer die glaubwürdigere Geschichte hat.

Ginge es z.B. um eine Kündigung und ich würde einfach meine Einkaufsliste in den Umschlag stecken usw.

Das würde dem Empfänger sehr merkwürdig kommen. "Merk-würdig" im Sinne des Wortes 🙂

Der Person, die das Kuvert öffnet, würde es im Büro herum zeigen und alle würden sich an den Fall erinnern. Entsprechend würden sie im Falle eines Rechtsstreites auch aussagen.
 
Nochmals danke für die Antworten.

Es war einfach die Frage "Warum gibt es das überhaupt und warum muss ich extra bezahlen, wenn es eigentlich nichts beweist". Wenn es darum geht, die bessere Geschichte vor Gericht zu haben, ist das einleuchtend.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben