Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Einladung zum Gespräch =Entlassung?

Sofakissen

Aktives Mitglied
Kommt darauf an, was mit angeben gemeint ist. Betrug wäre es, wenn ich eintrage, ich hätte 8 Stunden gearbeitet, dabei habe ich zwischendrin einen Shoppingbummel gemacht und eigentlich nur 5 Stunden gearbeitet.

Wenn ich aber z.B. Gleitzeit habe, meinen Shoppingbummel mache und klar eintrage, dass ich nur 5 Stunden gearbeitet habe, dann habe ich zwar 3 Minusstunden gemacht, aber betrogen habe ich nicht. Hier ist es dann nur fraglich, was der Arbeitsvertrag zwecks Arbeitszeiten aussagt. Also ob man feste Arbeitszeiten hat, von denen nur mit vorheriger Erlaubnis abgewichen werden kann oder ob man Gleitzeit hat (und hier ggf. ebenfalls Einschränkungen durch Kernarbeitszeit) und ob man Minusstunden machen darf und falls ja, wie viele. Ich z.B. darf ungefragt eine bestimmte Zahl an Minusstunden vor mir herschieben, erst wenn es darüber hinausgeht muss ich es bei meinem Vorgesetzten begründen und mit ihm besprechen, wie viele ich zusätzlich machen kann und wie sie wieder abgebaut werden sollen.

Vielleicht kam ja genau deswegen das Gespräch zustande. Dass ein Arbeitszeitentool automatisiert anschlug, weil eine bestimmte Grenze überschritten wurde und jetzt wirklich nur besprochen werden soll, wie sie wieder abgebaut werden. So als ganz normaler Prozess, der auch bei jedem anderen Mitarbeiter angestoßen würde, der zu viele macht. Der Schwerbehindertenbeauftragte wird bei vorliegenden Behinderungen dann wohl grundsätzlich dazugenommen (weil der sich besser auskennt, was rechtlich erlaubt ist und was nicht).
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
a sein, wurd auch die Schwerbehindertenvertretung
Bist du schwerbehindert ?

Wenn ja, dann kann man dich ohnehin nicht so einfach entlassen, ohne das Integrationsamt ins Boot zu holen.

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
(weil der sich besser auskennt, was rechtlich erlaubt ist und was nicht).
Dafür gibt es die Personalabteilung die hat sich auszukennen. Die SBV hat ganz andere Hintergründe.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Ist das der Schwerbehindertenbeauftragte des Arbeitgebers oder der Schwerbehindertenvertreter der Mitarbeiter?

Das sind zwei verschiedene Stellen mit jeweils unterschiedlich Funktion.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Auf jeden Fall schnellstens nach dem Gesprächsgrund fragen und Dich mit dem Schwerbehindertenvertreter der Mitarbeiter vorbesprechen. Es ist gut, wenn der Deine Situation, Deine Hintergründe etc. gut kennt und an Deiner Seite argumentieren kann
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
B Einladung vor Ende der Bewerbungsfrist Beruf 18
H jobwechsel zum Homeoffice job Beruf 9
G Eure Tipps zum Stressabbau Beruf 24

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben