Kommt darauf an, was mit angeben gemeint ist. Betrug wäre es, wenn ich eintrage, ich hätte 8 Stunden gearbeitet, dabei habe ich zwischendrin einen Shoppingbummel gemacht und eigentlich nur 5 Stunden gearbeitet.
Wenn ich aber z.B. Gleitzeit habe, meinen Shoppingbummel mache und klar eintrage, dass ich nur 5 Stunden gearbeitet habe, dann habe ich zwar 3 Minusstunden gemacht, aber betrogen habe ich nicht. Hier ist es dann nur fraglich, was der Arbeitsvertrag zwecks Arbeitszeiten aussagt. Also ob man feste Arbeitszeiten hat, von denen nur mit vorheriger Erlaubnis abgewichen werden kann oder ob man Gleitzeit hat (und hier ggf. ebenfalls Einschränkungen durch Kernarbeitszeit) und ob man Minusstunden machen darf und falls ja, wie viele. Ich z.B. darf ungefragt eine bestimmte Zahl an Minusstunden vor mir herschieben, erst wenn es darüber hinausgeht muss ich es bei meinem Vorgesetzten begründen und mit ihm besprechen, wie viele ich zusätzlich machen kann und wie sie wieder abgebaut werden sollen.
Vielleicht kam ja genau deswegen das Gespräch zustande. Dass ein Arbeitszeitentool automatisiert anschlug, weil eine bestimmte Grenze überschritten wurde und jetzt wirklich nur besprochen werden soll, wie sie wieder abgebaut werden. So als ganz normaler Prozess, der auch bei jedem anderen Mitarbeiter angestoßen würde, der zu viele macht. Der Schwerbehindertenbeauftragte wird bei vorliegenden Behinderungen dann wohl grundsätzlich dazugenommen (weil der sich besser auskennt, was rechtlich erlaubt ist und was nicht).