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Einladung von der Arge, Einladung zu spät im Briefkasten

W

wütenderGast

Gast
Guten Morgen zusammen,

ich bin gerade ziemlich sauer. Und zwar musste ich aufgrund Teilbetriebsschließungen meinen Job aufgeben. Habe mich dann bei der Arge gemeldet, um Leistungen zu beantragen (Antrag bereits abgegeben). Gerade war die Post da (10:30 Uhr) und ich schaue in den Briefkasten und finde einen Brief mit deren Absender. Ich schaue rein und lese, dass ich heute um 8 Uhr dort hätte antanzen sollen.

Zuerst dachte ich okay, Poststreik und so, können die ja nichtmal was für, dass der Brief zu spät ankam. Bei genauerem Hinsehen jedoch habe ich anhand des Umschlags gesehen, dass die ihre Briefe mit einem privaten Zustelldienst versenden, der ja vermutlich nicht von dem Streik betroffen ist. Geschrieben wurde der Brief laut Datum am 12.06. und dann kommt er erst heute bei mir an, dabei befindet sich die Arge im Nachbarkaff!

Ich habe also dort angerufen und den Fall mitgeteilt, dass ich zu dem Termin gar nicht hätte erscheinen können, weil ich die Einladung gerade erst erhalten habe. Man sagte mir dann am Telefon, das könne gar nicht sein, der Brief hätte schon frühestens am Samstag oder Montag bei mir sein müssen und dementsprechend wird aufgrund Nichtwahrnehmung des Termins mein Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt. Ist das zu glauben?!

Kann ich irgendwie nachweisen, dass die Einladung definitiv erst heute Morgen bei mir ankam? Ich habe sie übrigens nur aus dem Briefkasten gefischt, musste also nichts unterschreiben beim Postler o.ä.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
 
G

Gast

Gast
Du musst sofort schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) Widerspruch dagegen einlegen und im Brief darlegen, warum Du den Termin nicht wahrnehmen konntest.
Es ist schwierig, weil Du erstmal in der Beweispflicht bist, dass Du den Brief erst jetzt erhalten hast.

Lass' Dich nicht unterkriegen.
 

brandonf.

Aktives Mitglied
Die Behörde muss Dir nachweisen, dass der Brief rechtzeitig eingegangen ist. In welcher Form kam der Brief nun an?
Ich denke einmal ohne Postzustellungsurkunde.
Du bist jedenfalls im Recht. Nur müßig sich nun mit den Idioten auseinandersetzen zu müssen. Da brauchst du jetzt einen langen Atem und holst dir am besten vorsorglich einen Beratungsschein und suchst einen Anwalt für Sozialrecht auf.
Den Streit wirst du auf jeden Fall gewinnen. Stellt sich nur die Frage, wie lange das dauern wird.
 
C

chrismas

Gast
Widerspruch kann man erst einlegen, wenn ein Bescheid ergangen ist, zuvor bringt das nichts.

Du hast bei der Einladung so einen Anhang, wo drauf steht, warum und wieso und weshalb du den Termin nicht wahrnehmen konntest. Dort trägst du zuerst einmal ein, dass der Brief verspätet ankam und du dich sofort beim Jobcenter gemeldet hast und deswegen den Termin nicht wahrnehmen konntest.

Wenn du danach einen Ablehnungsbescheid erhältst, kannst du Widerspruch einlegen mit der schon genannten Begründung, dass die den Nachweis für den pünktlichen Zugang der Einladung erbringen müssen. Und damit in Zukunft nicht das gleiche passiert, würde ich dir empfehlen, dich bei der Jobbörse anzumelden

https://jobboerse.arbeitsagentur.de/

Dort kannst du u.a. die Termine ebenfalls einsehen und wenn du Vermittlungsvorschläge erhältst, kannst du die noch vor dem ankommen bei dir die entsprechenden Bewerbungen dazu schreiben etc pp
 
W

wütenderGast

Gast
Hallo nochmal und danke für die Antworten. Ja Widerspruch werde ich auf jeden Fall einlegen. Zwar kann ich nicht beweisen, dass der Brief tatsächlich erst heute ankam, jedoch können die netten Leute von der Arge auch nicht beweisen, dass er definitiv schon früher bei mir gelandet ist. Ich schaue immer zweimal täglich in den Briefkasten, morgens und abends, und gestern Abend war nichts drin. Der Brief wurde heute Morgen auch nicht persönlich bei mir abgegeben, sodass ich was hätte unterschreiben müssen o.ä., er lag einfach nur im Briefkasten.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Ein Behördenbrief der nicht per besonderer Zustellform (Postzustellungsurkunde, pers. Übergabe, Einschreiben) übersandt wurde, gilt meines Wissens nach am dritten Tage nach Aufgabe bei der Post als zugestellt. Wenn der Brief tatsächlich noch am Freitag von der Behörde aufgegeben wurde, dann gilt er am Montag als zugestellt.
 
C

chrismas

Gast
Ein Behördenbrief der nicht per besonderer Zustellform (Postzustellungsurkunde, pers. Übergabe, Einschreiben) übersandt wurde, gilt meines Wissens nach am dritten Tage nach Aufgabe bei der Post als zugestellt. Wenn der Brief tatsächlich noch am Freitag von der Behörde aufgegeben wurde, dann gilt er am Montag als zugestellt.
Das gilt für einen Verwaltungsakt und eine Einladung ist kein Verwaltungsakt und auch hier gilt, bestreitet der Empfänger den Zugang, ist die ausstellende Stelle in der Beweispflicht für den Zugang. (wenn du eine andere Quelle wünscht, google selbst)

https://de.wikipedia.org/wiki/Bekanntgabe_von_Verwaltungsakten_(Deutschland)
 

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