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Einglieferungszuschuß

C

carasana

Gast
Hallo, wer kann Auskunft geben.

Mein Mann und ich haben seit Anfang 2007 einen gemeinsamen Job.:mad:

Mein war vorher kurzzeitig AL insgesamt 8 Monate - d.h. kein Langzeitarbeitsloser. Er ist 49 Jahre und geistig und körperlich fit, d.h. nicht schwerbehindert oder schwer vermittelbar. Nun erhält unser/sein
AG für Ihn einen Eingliederungszuschuß.
Wir haben uns belesen und mußten durch verschiedene Recherchen fest-
stellen, dass der AG eigentlich gar keinen Anspruch darauf hat. Nun muß mein Mann 1/4jährlich immer so ein komisches Blatt von der Arbeitsagentur unterschreiben, daß er weiterhin beschäftigt ist.
Uns kommt das alles etwas eigenartig vor.

Kann uns vielleicht jemand weiterhelfen?? Wie können wir uns verhalten??😉

Grüße und danke im Voraus carasana
 
Ich musste auch erstmal nachgucken, wie da die Regelungen sind. Aber so wie ich das aus den Voraussetzungen für diesen Eingliederungszuschuß rauslese, ist das schon rechtens, denn dein Mann war ja 8 Monate arbeitslos.
Der Zuschuß wird nämlich nicht nur bei Einstellung von Langzeitarbeitslosen gezahlt, sondern schon dann, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der letzten 12 Monate mind. 6 Monate arbeitslos gemeldet war. Und das trifft ja in eurem Fall zu.

Ich denke also nicht, dass da irgendwas komisch ist. Das Blatt von der Arbeitsagentur muss dein Mann wohl als Nachweis unterschreiben, damit sein Arbeitgeber nicht für ihn den Zuschuß erhält, obwohl er vielleicht gar nicht mehr dort arbeitet.
 

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