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ILA
Gast
Die Arbeitsagenturen können einen Teil der Zahlungen zurückfordern, wenn der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis während des Förderungszeitraumes beendet und kein triftiger Kündigungsgrund vorliegt. Dies gilt auch für die an die Förderung anschließende Nachbeschäftigungszeit, die sich an der Bezuschussungsdauer orientiert und maximal ein Jahr umfasst. Für ältere Arbeitnehmer gibt es weder eine Pflicht zur Rückzahlung noch zur Weiterbeschäftigung.