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eingliederungszuschuß zurückzahlen?

Die Arbeitsagenturen können einen Teil der Zahlungen zurückfordern, wenn der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis während des Förderungszeitraumes beendet und kein triftiger Kündigungsgrund vorliegt. Dies gilt auch für die an die Förderung anschließende Nachbeschäftigungszeit, die sich an der Bezuschussungsdauer orientiert und maximal ein Jahr umfasst. Für ältere Arbeitnehmer gibt es weder eine Pflicht zur Rückzahlung noch zur Weiterbeschäftigung.
 
Hat eigentlich mal Jemand mitbekommen, dass ein Arbeitgeber EGZ zurückzahlen musste? Bei EGZ-sb für schwerbehinderte Menschen habe ich das noch nie mitbekommen.
 
Hallo,

es ist so, daß nur der Unternehmer dann zurückzahlen muß, wen er dem Arbeitnehmer kündigt und dafür keine trifftigen Gründe hat.
 
Wenn aber beide Parteien relativ bald feststellen müssen, dass seitens des Arbeitnehmers die Kriterien für ein befriedigendes Arbeitsverhältnis nicht erfüllbar sind und der Arbeitnehmer kündigt, muss dieser dann mit Forderungen oder "Sanktionen" seitens der Arbeitsagentur rechnen?
 
Hallo, frag doch einfach beim Arbeitsamt nach. Meines Wissens, muß, wenn dann nur der Arbeitgeber zurückzahlen. Kommt glaube ich aber darauf an warum gekündigt wurde egal von wem. Viel Glück, Grüße

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Habe schon das ganze netz durchforstet, aber finde keine so rechte antwort.
Mein zukünftiger Arbeitgeber bezommt vom Arbeitsamt einen eingliederungszuschuss für 5 monate, da ich davor ne weile arbeitslos war. Jetzt hat er behauptet, dass er einen teil an das arbeitsamt zurückzahlen müsste, wenn ich innerhalb dieser zeit kündige. STimmt das? Kann ich mir fast nicht vorstellen. Hab im netz nur was dazu gefunden, dass der Arbeitgeber in dieser zeit nicht kündigen darf, da er sonst geld zurückzahlen muss. Weiß jemand mehr? Würdet mir sehr helfen.
vielen dank, grüßle

co
 
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Habe schon das ganze netz durchforstet, aber finde keine so rechte antwort.
Mein zukünftiger Arbeitgeber bezommt vom Arbeitsamt einen eingliederungszuschuss für 5 monate, da ich davor ne weile arbeitslos war. Jetzt hat er behauptet, dass er einen teil an das arbeitsamt zurückzahlen müsste, wenn ich innerhalb dieser zeit kündige. STimmt das? Kann ich mir fast nicht vorstellen. Hab im netz nur was dazu gefunden, dass der Arbeitgeber in dieser zeit nicht kündigen darf, da er sonst geld zurückzahlen muss. Weiß jemand mehr? Würdet mir sehr helfen.
vielen dank, grüßle

co
Hallo
Das Stimmt nicht ! Der Arbeitgeber muss nur einen Teil zurückzahlen wenn er selbst(der Chef) kündigt. Wenn Du selbst kündigt braucht er NICHTS zurück zu zahlen ! und kann alles behalten. Dein Chef MUSS Dich auch nach der Förderungszeit weiter beschäftigen ! sonst muss er einen Teil zurückzahlen. Wie gesagt: wenn du selbst kündigst ist der aus dem "Schneider" und Du hast echt schlechte Karten beim Arbeitslosengeld
Zur Zeit hat meine Frau das gleiche Problem aber Ihre Chefin will das sie selbst kündigt.
 
Hallo,

ich hätte eine weiterführende Frage.

Was bedeutet genau die Nachbeschäftigungszeit bei einem Eingliederungszuschuss? Ich bezog eine Förderung über 4 Monate, heißt das mein Arbeitgeber kann mich nach Ablauf der Förderung jederzeit wieder Kündigen? Oder muss er mich eine bestimmte zeit in seinem Betrieb halten, da er sonst einen Teil wieder zurück Zahlen muss.

Würd mich freuen wen Ihr mir weiter helden könnt.

LG Nicole
siehe:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0322100
 
Ich hätte da nee frage?
Wie sieht das mit der Verjährung aus?
Gelten die 2 Jahre oder gibt es da andere Bestimmungen?

Vielen Dank für eure Hilfe
 
Der Arbeitgeber muss normalerweise die Hälfte des Zuschusses zurückzahlen, wenn er die Beschäftigung während dem Förderzeitraum oder der sog. Nachbeschäftigungszeit beendet. Etwas anderes gilt nur, wenn er sich auf besondere Gründe berufen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung vorliegen. Aber auch eine Kündigung durch den Arbeitnehmer kann für den Arbeitgeber riskant sein, wenn er den Arbeitnehmer dazu bewogen hat.
http://www.beamte4u.de/rueckforderung.html

Sebastian
 

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