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Eingliederungsvereinbarung trotz Minijob

Soulgirl

Mitglied
Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein Problem.

Seit November 2008 habe ich einen Minijob in einer Rechtsanwaltskanzlei gefunden und habe nun die Probezeit dort bestanden. Dort verdiene ich 400 EUR und bekomme zusätzlich noch die Miete bezahlt.

Dann bekomme ich ein Schreiben von meinem Berufsberater dass ich "auch noch an meinem Geburtstag" in die ARGE muss um eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben und abzuschließen.

Wie soll das gehen? Was ist das überhaupt?

Wegen gesundheitlicher Einschränkungen habe ich lange nicht arbeiten können und kann auch in keine Schulungen gehen 🙁 Daher bin ich so froh dass ich meine jetzige Arbeit durchgestanden habe.

Kann ich auch ablehnen oder seh ich dann kein Geld? Meinen Job möchte ich deswegen nicht kündigen müssen, dort fühle ich mich das erste mal richtig wohl 🙁

Ich bin auf der Suche nach einer Teilzeitbeschäftigung nebenbei.

Könnt ihr mir helfen? Kennt sich jemand aus?

Liebe Grüsse
mellchen
 
Hallo Soulgirl,

direkt helfen kann ich Dir nicht, davon hab ich keine Ahnung....😱

Aber es gibt das Forum vom arbeitslosennetz.de - da würde ich an Deiner Stelle diese Frage nochmal stellen. Die sind seeeehr kompetent und helfen schnell - sie sind auch immer auf dem laufenden, was die Arge betrifft.

Ein Freund hatte mal mächtig Ärger - dank des Arbeitslosennetzes hat er die Arge in die Schranken weisen können und Recht bekommen...... 😀

Viel Glück !!!
 
Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein Problem.

Seit November 2008 habe ich einen Minijob in einer Rechtsanwaltskanzlei gefunden und habe nun die Probezeit dort bestanden. Dort verdiene ich 400 EUR und bekomme zusätzlich noch die Miete bezahlt.

Dann bekomme ich ein Schreiben von meinem Berufsberater dass ich "auch noch an meinem Geburtstag" in die ARGE muss um eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben und abzuschließen.

Wie soll das gehen? Was ist das überhaupt?

Wegen gesundheitlicher Einschränkungen habe ich lange nicht arbeiten können und kann auch in keine Schulungen gehen 🙁 Daher bin ich so froh dass ich meine jetzige Arbeit durchgestanden habe.

Kann ich auch ablehnen oder seh ich dann kein Geld? Meinen Job möchte ich deswegen nicht kündigen müssen, dort fühle ich mich das erste mal richtig wohl 🙁

Ich bin auf der Suche nach einer Teilzeitbeschäftigung nebenbei.

Könnt ihr mir helfen? Kennt sich jemand aus?

Liebe Grüsse
mellchen
Leider auch nicht wirklich. Aber du weißt ja noch gar nicht, was darin steht, in der Eingliederungsvereinbarung. Sollte dir das nicht gefallen, kannst du sie ja ablehnen, dann wird sie als Verwaltungsakt erlassen, so viel mir bekannt ist.

Allerdings wird der Verwaltungsakt meines Wissens beim Sozialgericht nicht so bindend bewertet wie eine unterschriebene Eingliederungsvereinbarung, denke ich.

Sanktionen darf es meines Wissens auf eine Ablehnung einer Eingliederungsvereinbarung nicht geben, aber davon würde ich trotzdem nicht zwingend ausgehen.

Ich hoffe, ein Spezialist wird mich noch korrigieren oder das halbwegs bestätigen können.

Aber grundsätzlich finde ich das ehrenhaft und gut, was du tust. Trotz gesundheitlicher Einschränkung bestreitest du einen Minijob, der deinen Interessen entspricht.😉
 
Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein Problem.

Seit November 2008 habe ich einen Minijob in einer Rechtsanwaltskanzlei gefunden und habe nun die Probezeit dort bestanden. Dort verdiene ich 400 EUR und bekomme zusätzlich noch die Miete bezahlt.

Dann bekomme ich ein Schreiben von meinem Berufsberater dass ich "auch noch an meinem Geburtstag" in die ARGE muss um eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben und abzuschließen.

Wie soll das gehen? Was ist das überhaupt?

Wegen gesundheitlicher Einschränkungen habe ich lange nicht arbeiten können und kann auch in keine Schulungen gehen 🙁 Daher bin ich so froh dass ich meine jetzige Arbeit durchgestanden habe.

Kann ich auch ablehnen oder seh ich dann kein Geld? Meinen Job möchte ich deswegen nicht kündigen müssen, dort fühle ich mich das erste mal richtig wohl 🙁

Ich bin auf der Suche nach einer Teilzeitbeschäftigung nebenbei.

Könnt ihr mir helfen? Kennt sich jemand aus?

Liebe Grüsse
mellchen

Mädchen...ich sage doch immer klagen, klagen und nochmals klagen gegen die ARGE.

Eingliederungsvereinbarung, hier aus unserer Kanzlei:

Sehr geehrte Damen und Herren,


Hiermit lege ich Widerspruch gegen obige “Eingliederungsvereinbarung” ein und reiche hiermit gleichzeitig Klage ein.


Begruendung:
Die “Eingliederungsvereinbarung wurde von mir nicht freiwillig unterschrieben, sondern unter massivsten Zwang und Drohungen erpresst.
Der Antrag aus ALG II, sowie die damit verbundenen Eingliederungsvereinbarung basieren auf einem Gesetz, das SGB II, das in großen Teilen gegen das Grundgesetz verstößt, wenn es nicht sogar insgesamt verfassungswidrig ist.
Eingliederungsvereinbarung: Der in den §§ 2 Abs. 1 und 15 i.V.m. § 31 Abs. 1Nr. 1 lit. a) SGB II verpflichtende Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung kommt einem Kontrahierungszwang gleich und verstößt damit gegen die durch Art. 2 GG geschützte Vertragsfreiheit. Die Eingliederungsvereinbarung ist ein erzwungener zivilrechtlicher Vertrag, der für mich erhebliche Nachteile hinsichtlich der Verwendung meiner Regelleistung (Eigentumsschutz nach Art. 14 GG), Bewegungsfreiheit (Freizügigkeit nach Art. 11 GG) und freien Berufswahl (Art. 12 GG) hat.


Weiterhin sind die Inhalte nicht frei vereinbart sondern vorgegeben und können auf meiner Seite bei einer Nichteinhaltung zu Schadensersatzansprüchen führen. Gegen den geschlossenen Vertrag sind keine öffentlichen Rechtsmittel (Sozial- bzw. Verwaltungsgerichtsbarkeit) möglich, wie es bei einer Anordnung durch Verwaltungsakt der Fall wäre.
Mit der Beantragung von ALG II werde ich diesen verfassungswidrigen gesetzlichen Regelungen unterworfen. Ich werde durch den Kontrahierungszwang bei der Eingliederungsvereinbarung in meinen Rechten nach Art. 2, Art. 11, Art. 12 und Art. 14 GG verletzt.
Arbeitsgelegenheiten: Nach § 2 Abs. 1 und § 16 Abs. 3 i.V.m. § 31 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) und d) SGB II bin ich verpflichtet und gezwungen eine Arbeitsgelegenheit aufzunehmen, auszuführen und fortzuführen, bei der ich keinen Anspruch auf an arbeitsrechtlichen, betriebsverfassungsrechtlichen oder tarifrechtlichen Gesichtspunkten orientierte Arbeitsbedingungen habe, insbesondere keine entsprechende Entlohnung erhalte. Dieses ist ein nicht hinzunehmender Zwang in eine Arbeit. Diese Maßnahme widerspricht internationalen und in Deutschland ratifizierten Rechten und auch Art. 12 Abs. 2 und 3 GG.
Nach Art. 2 des ILO-Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeiten, ist “jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat” verboten. Die nach dem SGB II erzwungene Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit (durch Androhung der Kürzung bzw. Wegfall der Geldleistung zur Sicherung der Existenz und damit der körperlichen Unversehrtheit und des Lebens) verstößt gegen Art. 8 Abs. 3 des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (in Deutschland in Kraft seit dem 23. März 1976) sowie gegen das ILO-Übereinkommen Nummer 29 und Nummer 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 5. Juni 1957. Ausnahmen gibt es nur in Fällen des Militärdienstes, des Katastrophenfalls oder der Arbeitspflicht durch Strafurteil. Die Praxis der deutschen Sozialämter, leistungsempfangende Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, wurde durch einen Expertenausschuss der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen bereits als Verstoß gegen das Verbot der Zwangsarbeit nach der ILO-Konvention Nummer 29 gewertet.

Ich bitte das Gericht den Sachverhalt zu ueberpruefen und dann entsprechend zu entscheiden.
Desweiteren stelle ich hiermit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe, da ich mittellos bin.



Mit freundlichen Gruessen
 
@soulgirl
Hier damit die ARGE mehr Soul bekommt 😀

[FONT=Tahoma, Helvetica]
An die Arbeitsagentur

bzw. Arbeitsförderungs...

Straße

PLZ/Ort



Anfrage nach §§ 13,14,15 SGB I; § 20 SGB X i.V.m. Art. 34 GG; § 839 BGB

Betreff: Eingliederungsvertrag
- Meine Abwehrrechte und Recht auf gerichtliche Überprüfbarkeit ohne vorherige Bestrafungswirkung bzw. Sanktionswirkung



Sehr geehrte Damen und Herren,

bevor ich dazu gebracht werden soll, bei Ihnen einen Eingliederungsvertrag zu unterschreiben, möchte ich von Ihnen folgende Fragen schriftlich beantwortet haben:


1. welche Abwehrrechte habe ich im Vorfeld einer Vertragsunterzeichnung und bei welchem Gericht kann ich diesen von Ihnen vorgeschlagenen Vertragsinhalt gerichtlich überprüfen lassen?

2. Wer übernimmt die Kosten der gerichtlichen Überprüfung.

3. Werden Sie dieses Bedürfnis auf Nachprüfbarkeit durch Anwendung von Sanktionen torpedieren?

4. Welche Schadenersatzrechte oder Mängelgewährleistungsrechte stehen mir zu, wenn ich durch die Durchführung des Vertragsinhaltes Schäden oder andere Nachteile davontrage?

5. Welche Schadenersatzrechte oder Mängelgewährleistungsrechte stehen mir zu, wenn der Vertragsinhalt auf einen Beratungsfehler Ihrerseits beruht.? Insbesondere wenn meine grundgesetzlichen und anderen Menschenrechte nicht beachtet worden sind?


6. Welche Rechte stehen mir ohne Inkaufnahme von Nachteilen zu, wenn ich eine Maßnahme aufgrund von Beziehungsschwierigkeiten, die das Arbeitsklima belasten oder gar aufgrund schlechter Behandlung seitens des Arbeitgebers oder aufgrund sonstiger Unvorhersehbarkeiten zu?


7. Welche Vertragsanfechtungsmöglichkeiten stehen mir zu und werden Sie meine
Anfechtungsrechte unterstützen oder torpedieren?


Ich gebe mich nicht damit zufrieden, daß Sie diese für mich existenziell und zur Abwehr von Angriffen gegen meine Menschenwürde wichtigen Fragen nicht beantworten und nur lapidar auf irgendwelche Rechtsanwaltskanzleien verweisen.

Sie bieten ein Beratungsservice an, wozu es auch gehört, mich als Hilfsbedürftige über meine vollen Rechte aufzuklären, auch über meine Grundrechte uns sonstigen Menschenrechte! Sie sind als Fürsorgebehörde laut Gesetz sogar verpflichtet, mich über die Rechtslage aufzuklären, meine Fragen zu beantworten.

Jede private Beratungsfirma unterliegt dem Mängelgewährleistungsrecht. Die Arbeitsagenturen werben mit Ihrer Beratungskompetenz und müssen als Fürsorgebehörde auch über die rechtlichen Voraussetzungen informieren, insbesondere meine oben genannten Fragen vollständig und korrekt beantworten.

Aufgrund von Beweiserfordernissen kann ich mich zu meinem eigenen Schutz auf irgendwelche Maßnahmen von Ihnen nur einlassen, wenn meine Fragen beantwortet sind.
Beachten Sie, daß ich bei weiterer Reduzierung der ohnehin unterhalb des Existenzminimums liegenden Betrages nicht mehr in der Lage bin, mich zu bewerben oder ohne kriminelle Möglichkeiten auszukommen. Bezüglich letzterem steht mir sogar auch im Sozialhilferecht (§ 116 Absatz 3 BSHG) ein Aussageverweigerungsrecht zu, das Sie neben anderen voll zu beachten haben.


Mit freundlichen Grüßen



Wer einen Eingliederungsvertrag unterschrieben hat, schreibt im Anfang:


Ich möchte Sie bitten, mir folgende Fragen zu beantworten:


1. Bei welchem Gericht kann ich den Vertragsinhalt gerichtlich überprüfen lassen.
Welche Vertragsanfechtungsmöglichkeiten stehen mir zu und werden Sie meine
Anfechtungsrechte unterstützen oder torpedieren?


2. siehe oben



P.S.: Es ist Aufgabe der Behörde, den Antragstellern „den Weg zur Erlangung der Sozialleistung aufzuzeigen“. Das kann dadurch geschehen, dass sie „konkrete Anweisungen erteilt, welche Belege und Beweismittel beizubringen sind“. Bestehende Zweifel muss das Amt „durch geeignete Ermittlungen ausräumen“.
[/FONT]



[FONT=Tahoma, Helvetica]Beim Unterschreiben der Eingliederungsvereinbarung bitte folgenden Zusatz hinzufügen

"Ich behalte mir alle Rechte einschließlich Schadenersatz gegenüber allen staatlichen Stellen und Maßnahmeträgern vor (Artikel 34 GG und § 839 BGB), sollte diese Eingliederungsvereinbarung rechtswidrig oder verfassungswidrig sein. Außerdem weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich die getroffenen Vereinbarungen unter dem Druck der Androhung von Leistungskürzungen und unter meinem ausdrücklichen Protest unterzeichne und ich keinen Einfluss auf die Form und den Inhalt der Eingliederungsvereinbarung hatte bzw. diese nicht berücksichtigt wurden."
[/FONT]
 
Seit November 2008 habe ich einen Minijob in einer Rechtsanwaltskanzlei gefunden und habe nun die Probezeit dort bestanden. Dort verdiene ich 400 EUR und bekomme zusätzlich noch die Miete bezahlt.
Dann ist es auch kein Minijob mehr und du musst auf Lohnsteuerkarte arbeiten und bekommst von der Arge höchstens noch ergänzendes Alg2.

Dann bekomme ich ein Schreiben von meinem Berufsberater dass ich "auch noch an meinem Geburtstag" in die ARGE muss um eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben und abzuschließen.
Wenn du bei der Arge nur Minijobber gemeldet bist, würdest du gar keine 400€ ausbezahlt bekommen, sondern 160€, der Rest würde auf dein Alg2 angerechnet werden. Die Arge ist daran interessiert, die Leute so in Lohn und Brot zu bekommen, dass sie möglichst wenig staatliche Unterstützung brauchen. Das sollte auch dein Anliegen sein.

Kann ich auch ablehnen oder seh ich dann kein Geld?
Genauso ist es - das Geld wird gekürzt oder wenn du mehrfach nicht den Aufforderungen nachkommst, wird ganz gestrichen - es sei denn, du kannst ein Attest vorlegen, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist, an Schulungen teilzunehmen und mehr zu arbeiten.
 
Minijob ist keiner mehr!

Fakt ist, die TE verdient 400 € und bekommt die Miete bezahlt.

Regelsatz bei ARGE ist 351 € und die Miete!

Also, was will sie noch von der ARGE?

Sie hat keinen Anspruch auf Leistung!

Auch der Minijob ist kein Minijob, da mit Miete die Auszahlung die 400 € überschreitet. Sie ist somit ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen, das der Arbeitgeber wohl ganz klug zu vermeiden versucht.

Hier sollte man mal drüber nachdenken!
 
na vielleicht könnte soulgirl Einzelheiten genauer erklären


  • Zahlte der Arbeitgeber nun 400 € + Miete ?
  • Oder 400€ vom Arbeitgeber + Miete von Hartz IV?
irgendwas stimmt hier nicht und führt zu Missverständinsse
🙁🙁🙁
 

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