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Einführungswoche

  • Starter*in Starter*in Der Papst
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D

Der Papst

Gast
Ich hätte mal eine, wenn auch vielleicht recht banale, Frage. Und zwar fange ich am Montag an zu studieren. Ich habe so einen Ablaufplan für die Einführungswoche bekommen, in dem steht, dass die Studenten das "Selbstverständnis bzw. Verständnis des Jurastudiums" angeben müssen/sollen/können, wie auch immer.
Kann mir eventuell jemand sagen, was man darunter eigentlich versteht? 😕
Ich würde mich nur ungern gleich am ersten tag blamieren.😱
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Threadersteller!

Ich nehme an, dass es darum geht, beschreiben zu können,

A)
warum man selbst den Beruf des Juristen ergreift, welche Ziele man damit verwirklichen will, welches Selbstverständnis man gegenüber dem Beruf hat. Will ich Gerechtigkeit in die Welt bringen, will ich funktionell das deutsche Recht repräsentieren etc.

B)
was Du Dir unter einem Jurastudium vorstellst. Was kann es? Was soll es? Wo liegen seine Grenzen etc? Wenn ich mich nicht irre, kann man ja auch Anwalt ohne Studium werden. Man muss eben nur die gewissen Prüfungen schaffen. Theoretische könnte man also auch Jura im Selbststudium lernen - wenn ich mich nicht irre.
 
Wenn ich mich nicht irre, kann man ja auch Anwalt ohne Studium werden. Man muss eben nur die gewissen Prüfungen schaffen. Theoretische könnte man also auch Jura im Selbststudium lernen - wenn ich mich nicht irre.

Tatsächlich? Das wär mir aber mehr als neu...
Soweit ich informiert bin, besteht die erste juristische Prüfung aus einem staatlichen und universitärem Teil.
Für die Prüfung muss man auch beim zuständigen Justizministerium einen Nachweis der abgelegten Prüfungen vorlegen, also um die Uni kann man wohl nicht drum herum kommen. Aber das war ja auch nie meine Absicht.
 
Hallo "Papst"!

Wenn ich mich nicht irre, habe ich die Information von einem alteingesessenen Bielefelder Anwalt (schätze, dass der schon 25 Jahre Berufserfahrung hat). Der wird schon wissen, was er sagt 🙂.
 
Hallo, "Eminenz",

ich habe mal was rauskopiert aus juraforum.de v. 26.04.09, was das Topic von Eufrank sicher beantwortet:


"Es ist ganz einfach, die Rechtsanwaltszulassung kann nur beantragen wer das 1. und das 2. Staatsexamen erfolgreich bestanden hat. (um es hochtrabend auszudrücken, er also die Befähigung zum Richteramt hat)
Weitere Fortbildungen sind zwar sinnvoll, aber kein Muss.

Ich vermute, dass der angeführte Rechtsanwalt per Fern- oder Zweitstudium das Jurastudium angehängt hat. Nach dem 1. Staatsexamen hat er sich offensichtlich doch für die juristische Laufbahm entschieden und wie jeder Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt 2 Jahre lang das Referendariat durchlaufen und dann die 2. Staatspüfung abgelegt.

Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es lediglich für die Zulassung zum Patentanwalt. Nach einem naturwissenschaftlichem Studium und einer juristischen Fortbildung (mit Prüfung) kann man nach einem 1/2 Jahr Tätigkeit bei einem Patenanwalt die Zulassung hierzu beantragen. S.h. PatAnwO §5 ff."

Liebe Grüße

Barnici
 

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