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Einbaukühlschrank defekt, wer muss bezahlen? Mieter oder Vermieter?

Oh, Mietsachen dauern gar nicht mal so lange. Von dem Tag an, als wir dann endlich beim Anwalt waren, hat es über den Termin beim Gericht usw keine drei Monate gedauert, bis wir unser Geld hatten.
Und das in Berlin *g*, wo die Gerichte usw eigentlich recht überlastet sind.
Zumal: ich würde fast denken, dass die Vermieterin einknickt, wenn sie was von Anwalt und Prozess hört.
 
Hallo 🙂

Du muss für den defekten Kühlschrank nicht aufkommen .

Der Vermieter muss den Kühlschrank bezahlen .

Ansonsten müsste im Mietvertrag eine Klausel stehen, wer für was aufkommt ausser Schönheitsreparaturen .

Die Infos bekam ich vom Mieterverein .


Der Ollie
 

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