Natürlich gibt es diese Hilfestellen. Die heißen Sozialamt. Denen die Situation schildern. Das Amt meldet dann seinen Ersatzanspruch gem. § 103 SGB XII beim Schädiger bzw. dessen Versicherung an. Vielleicht hilft es ja noch eine Beratungsstelle aufzusuchen, die sich in diesen Dingen auskennt. Dafür hat auch das Sozialamt einen Dienst neben der Wirtschaftsabteilung.
Mal aus Interesse noch eine Frage dazu:
Der Paragraph besagt: „
Zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe ist verpflichtet, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres für sich oder andere durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten die Voraussetzungen für die Leistungen der Sozialhilfe herbeigeführt hat.[...]
Es ist ja im Falles des TE noch nicht geklärt ob vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vom Unfallverursacher vorliegt. Zahlt das Amt trotzdem? Wenn ja, was passiert, wenn heraus kommt, dass kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorlag?
Die Krücken hab ich in bar bezahlt. Die wurden in der Nachbarschaft verkauft. Hab sie über Kleinanzeigen gekauft und nur den Nachrichtenverlauf als Beleg.
Frage sicherheitshalber den Anwalt, ob das als Beleg ausreicht. Wenn nicht, dann frage noch mal beim Nachbarn nach, ob dieser dir wenigstens eine Quittung ausstellt oder in irgendeiner Form schriftlich bestätigt, dass dieser dir die Krücken verkauft hat.
Studium abbrechen bzw. unterbrechen will ich nicht. Ich bin gerade erst wieder in einem vernünftigen Rhytmus angekommen. Hab aufgrund einer Krebserkrankung, schon ein längeres "Loch" gehabt. Ich hab soviel Zeit, Energie und Geld in das Studium gesteckt und will das nicht einfach wegwerfen. Erst recht nicht, wenn ich in einem Urlaubssemester nichtmals lernen darf.
Ob abbrechen oder unterbrechen... es sind nur Vorschläge und solltest du auch wirklich erst in Erwägung ziehen, wenn alles andere nicht hilft. Aber sei dann bitte auch realistisch. Es hilft dir schließlich nicht weiter, wenn du dich verschuldest. Dann lieber im Notfall das Studium abbrechen oder unterbrechen.
Meine nächsten Klausuren sind im Frühjahr 2020. Bis dahin werd ich wieder gesund sein und dann dürfte ich nichtmals mitschreiben, sondern erst im Herbst. Ich würde also im Prinzip ein ganzes Jahr (!) verlieren. Das ist gelinde gesagt Sch.....
Ich will dir keine Angst machen, aber bedenke, dass du den Heilungsverlauf nicht vorhersehen kannst. Wenn natürlich alles gut läuft u.a. auch die OP, dann bist du womöglich innerhalb weniger Wochen wieder fit. Wenn es Komplikationen gibt, kann sich der Heilungsverlauf noch um einiges ziehen.
Ich habe nichts falsch gemacht. Ein anderer hat den Unfall gebaut, wir hatten keine Chance es zu verhindern. Die Schuldfrage ist eindeutig. Die Unfallgegnerin hat auch zugegeben, dass sie uns "übersehen" hat.
Es ist einfach nur unfair, dass einem als Geschädigten solche Steine in den Weg gelegt werden. Der Anwalt meint, das es noch mehrere Monate dauern kann, evtl. sogar länger. Ich mach ihm persönlich keinen Vorwurf aber mal ehrlich, es gibt viele Menschen, die knapp bei Kasse sind und wenn jemand unverschuldet in eine solche Situation gerät, dann müsste demjenigen meiner Meinung nach unbürokratisch und schnell geholfen werden (das mein ich nicht nur, weil ich gerade selbst in der Klemme stecke...).
Du hast sicher nicht unrecht, aber die Situation ist nun mal leider so wie sie ist. Und nicht selten ist es leider so, dass man als Geschädigter sprichwörtlich die A****karte gezogen hat. Hoffe auch nicht darauf, dass du vollumfänglich entschädigt wirst. Rechne lieber damit, dass a) sich das Verfahren noch ewig hinzieht und b) du womöglich auf so manchen Unkosten sitzenbleiben wirst.