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eigengefährdung

SG116

Mitglied
für mich wäre es wichtig zu wissen wo eigengefährdung ohne selbstmordversuch anfängt. kann mir da villeicht jemand helfen? schonmal danke für die antworten.
 
Hallo SG116!



  • Die Nahrungsaufnahme verweigern...sobald der Zustand der/des Betroffenen Lebensbedrohlich wird/ist, liegt eine akute Eigengefährdung vor. (Latente (=versteckte) Eigengefährdung wäre z.B. ständiger Alkoholmissbrauch oder auch Fehlernährung, EDIT: wegen latenter Eigengefährdung wird man natürlich nicht eingewiesen!!)
  • Intoxikation (z.B. Alkohol, Drogen, wenn z.B. die Gefahr besteht, dass der/die Betroffene im Winter erfriert, weil er spärlich bekleidet auf einer Parkbank schlafend aufgefunden wird)
  • SVV, z.B. im Rahmen einer (auch Alkohol- und Drogen induzierten) Psychose - im Wahn (z.B. den Kopf gegen die Wand/Spiegel knallen, Glasscherben schlucken, Schnittverletzungen, die über das landläufige "Ritzen" hinausgehen (z.B. bei sehr hohem Blutverlust/Infektionsgefahr)
  • Ausgeprägte manische Phase bei Bipolaren = Manisch-Depressiven (z.B. finanzieller Ruin bei Kaufrausch, auch da MUSS ärztlicherseits eingegriffen werden - das ist jedoch wenig bekannt!)
  • verwirrt/alkoholisiert/stoned (z.B. auch unbekleidet) sich selbst und andere im Straßenverkehr gefährden
  • akute/chron. Verwirrtheitszustände und Delir - wenn die Gefahr besteht, das sich der/die Betroffene in Gefahr begibt (z.B. im Straßenverkehr, aufs Dach klettern, den Herd nicht ausschalten, Trinken von WC-Reiniger, Verwahrlosung)
  • Paranoia - Verfolgungswahn (im Wahn besteht hier z.B. die Gefahr, dass jemand aus dem Fenster springt
  • Eigen- und Fremdaggressives Verhalten (oft durch Alkohol- und Drogenmissbrauch - aber auch im Rahmen einer Psychose, z.B. bei Schizophrenie und/oder Wahn, Angst, Schock).

All das KANN Eigengefährdung sein - aber es muss immer im Einzelfall genau geprüft werden.
Lt. Gesetz hat der Mensch jedoch auch ein "Recht auf Krankheit" - er muss sich grundsätzlich nicht behandeln lassen oder Medikamente einnehmen. Eine Spritze oder eine OP ohne Einwilligung ist Körperverletzung!
Es gibt jedoch einige - begründete - Ausnahmen!
Nämlich immer dann, wenn ein Arzt feststellt, dass der Patient aktuell gar nicht in der Lage ist, eine Entscheidung für sich zu treffen.

Dann ist der Arzt verpflichtet, die Verantwortung für diesen Menschen solange zu übernehmen, bis dieser wieder selbst in der Lage ist, im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, diue Verantwortung für sich zu übernehmen und eine Entscheidung bezgl. einer evtl. weiteren ärztl/medikamentösen Behandlung zu treffen.

Der Arzt darf den Betroffenen in diesem Fall 24 Std. - auch gegen dessen Willen - festhalten, dann muss ein Richter entscheiden, ob der Patient nach PsychKG (Psychiatrisches Krankenpflegegesetz) weiter untergebracht werden muss.
(Das muss so sein, um Willkür auszuschließen!).

Es kann sein, dass es dem Patienten zu diesem Zeitpunkt so schlecht geht, dass er Medikamente benötigt, die er nicht freiwillig nimmt - solche Fälle sind selten - aber es gibt sie.
Sobald der Patient sich stabilisiert hat, keine Eigen (oder auch Fremd-!!) Gefährdung mehr vorliegt, ist der Unterbringungs Beschluss nach PsychKG aufzuheben.

Der Zustand des Betroffenen wird hierbei sehr genau untersucht und beobachtet, da viele Patienten natürlich Schauspielern, um sich einer weiteren (notwendigen?!) Behandlung zu entziehen.

Ich denke mir gerade...

Warum fragst Du?
 
Zuletzt bearbeitet:
Du solltest einfach nicht den Fehler machen, anzukündigen oder auch nur in Erwägung zu ziehen, dir selbst oder anderen zu schaden.
 
Zuletzt bearbeitet:
So wie CE das beschrieben hat, ist eigentlich das gesamte Leben eigen- und fremdgefährdend - kann jedenfalls in jedem Falle so ausgelegt werden.

So sieht`s aus: theroetisch könnte Richter jedem, der ein Gläschen Rotwein zum Abendessen trinkt, eine latente Eigengefährdung bescheinigen, oder jedem, der flucht: Allmächtiger! 🙄
 
ich bin zwar emotional schon ziemlich abgestumpft aber vor einer zwangseinweisung hab ich trotzdem tierische angst.

Befürchtest Du, dass man Dich gegen Deinen Willen in die Psychiatrie einweist?
Falls ja, magst Du den Grund nennen?

Du kommst hier nicht völlig unreflektiert rüber.
In einem Gespräch mit dem Facharzt vor Ort gibt es immer die Möglichkeit, Absparachen zu treffen.
Wenn Du Dich z.B. freiwillig auf eine Behandlung einlässt - evtl. auch befristet - wird von der Zwangseinweisung
normalerweise abgesehen - solange beide Seiten die Absprachen einhalten...
Was spricht dagegen?
Angst?
Auch dies kannst Du natürlich im Gespräch ansprechen.
Manchmal hilft es schon, wenn man genau die Zusagen bekommt, die einem wichtig sind.
(z.B. KEINE Medikamente ohne Deine ausdrückliche Einwilligung, solange Du an der Behandlung mitwirkst und weder Dich noch andere gefährdest...etc....)
 
Wenn Du Dich z.B. freiwillig auf eine Behandlung einlässt - evtl. auch befristet - wird von der Zwangseinweisung
normalerweise abgesehen - solange beide Seiten die Absprachen einhalten...

Damit wäre ich vorsichtig, denn man erklärt sich dann mit der Behandlung einverstanden. Und welcher Art diese Behandlung ist, entscheiden letztendlich immer noch die Ärzte. Und wenn die meinen, man brauche Medikamente, werden sie dir diese auch einflößen.
 
So wie CE das beschrieben hat, ist eigentlich das gesamte Leben eigen- und fremdgefährdend - kann jedenfalls in jedem Falle so ausgelegt werden.

So sieht`s aus: theroetisch könnte Richter jedem, der ein Gläschen Rotwein zum Abendessen trinkt, eine latente Eigengefährdung bescheinigen, oder jedem, der flucht: Allmächtiger! 🙄

Nur, dass man wegen latenter Eigengefährdung überhaupt nicht eingewiesen werden
kann/darf/wird!

Lies mal richtig!

Hast Du noch etwas Konstruktives zum Thema beizutragen?

🙄
 

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