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Eidesstattliche Versicherung Hamburg - Hilfe

Ä

Äffchen

Gast
Hallo zusammen,

einen Freundin von mir (langzeitarbeitslos) hat die einmalige
Chance eine gepflegte Kneipe zu übernehmen. Nun haben wir
gehört, das man mit einer eidesstattlichen Versicherung keine
Konzession bekommt.

Wer weiß darüber mehr???

Danke,
Äffchen
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Hallo Äffchen,

die Konzession für die Gaststätte würde Deine Freundin vermutlich noch kriegen, dabei wird u. a. auch die Vorlage eines einwandfreien Führungszeugnisses verlangt. Aber wie soll es dann weitergehen, welche Bank wird denn da Kredite geben? Und dann muss ja auch Geld für die Lieferer da sein, denn diese wollen sicher ihre Rechnungen bei der Lieferung bezahlt haben oder auch sogar mit Vorkasse. Und so eine Gaststätte hat meistens auch einen Vertrag mit nur einer ganz bestimmten Brauerei ...

Die Anforderungen zur Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes könnt ihr lesen unter: www.gesetze-im-internet.de/gastg/index.html, in den § 2 ff. GaststättenG.

Zu den Versagensgründen in § 4 ist die eidesstattliche Versicherung nicht genannt. Aber wie es auch immer im Einzelfall dann gehandhabt wird, das hängt sicher auch von der Größe der Gaststätte und weiteren Faktoren ab.

Am besten mal beim Gewerbeamt der Stadt nachfragen.

Eisherz
 
C

Christian66

Gast
Beitrag gemeldet von Christian66

Hallo,
das stimmt so nicht. Mein Ehemann hat auch vor Jahren eine Eidesstaattliche Versicherung geleistet, trotz dem hatte er später ein
Gewerbe angemeldet
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

mikenull

Urgestein
Konzession kriegt man wohl - man sollte aber seinen Gläubigern ( die einem zur e.V. gebracht haben ) aus dem Weg gehen. Denn wenn einer davon erfährt, kann er den Gerichtsvollzieher losschicken. ( neue Arbeiststelle oder/und neues Bankkonto genügen zu einem Zusatz zur alten eidesst.Versicherung )
 

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