mikenull
Urgestein
Vorsicht Störer. Rentenansprüche können erst gepfändet werden, wenn der Schuldner auch wirklich Rente bekommt. Also erst im Alter. Und dann auch nur das was die Pfändungsfreigrenze übersteigt. Der Staat würde sich ja selbst behumsen, wenn er vorher bezahlen würde. Indem er nämlich einem privaten Gläubiger zu seinem geld verhilft und hinterher den Schuldner mit Sozialhilfe am Leben hält. So geht´s nicht.
Normalerweise ist die e.V. der Jagdschein. In den drei Jahren passiert normalerweise nichts und man darf sich wieder mästen.
Im übrigen: Herzlich willkommen, wenn Du wieder hier bist. Du gehörst hierher wie die Butter aufs Brot oder das Baltt in die Säge!
Normalerweise ist die e.V. der Jagdschein. In den drei Jahren passiert normalerweise nichts und man darf sich wieder mästen.
Im übrigen: Herzlich willkommen, wenn Du wieder hier bist. Du gehörst hierher wie die Butter aufs Brot oder das Baltt in die Säge!