C
Cylon
Gast
hallo missis ,Fishy, es kann sehr wohl auch Diebstahl im rechtlichen Sinne unter Ehegatten geben, selbst wenn sie in einer Zugewinngemeinschaft leben. Das weiter auszuführen würde allerdings den Rahmen sprengen.
Letztendlich fragte die Threaderstellerin ja aber nicht nach den Rechtsfolgen, sondern was sie tun kann, um ihre Ehe zu retten, die durch den Vertrauensbruch gestört ist. Der Rat, das veruntreute Geld zurückzuerstatten war nur als Vorschlag gedacht, um ihren Mann von der Aufrichtigkeit ihres Bedauerns zu überzeugen.
Gruß
gut vergessen wir das in allem, was das liebe geld betrifft .
ich kann nur einen rat geben und zwar das die fragestellerin zum eheman
hingeht und ihm die wirklichkeit beichtet und nicht eine erfundene story ihrem mann abliefert. und ob ihr mann für ihr verhalten verzeihende wörter findet , da muss der ehemann alleine entscheiden .
also eheprobleme sollte man selber lösen können und nicht auf andere unterstützung warten . tut mir leid . die fragestellerin muss sich mit ihrem ehemann auseinadersetzen . ansonsten gibt es eine anlaufstelle für eheberatung . p.s.: Es ist eine Frage der Ehre !
Gruss,Fishy