H
herriger
Gast
hallo leute,
vor knapp 2 jahren ist meine freundin zu mir in mein haus gezogen.
die abtragungen und nebenkosten wie tel. , gas, wasser, strom etc. trage ich alleine, meine freundin kümmert sich um nahrungsmittel und gemeinsame urlaube.
meine frage ist, wann eine eheähnliche gemeinschaft beginnt und wie meine immobilie gewertet wird, falls man sich mal trennt und man weder verlobt noch verheiratet ist.
gemeinsame anschaffungen, wie z.b. möbel, werden geteilt, klar. nur; muss man einen zugewinn vereinbaren, für ein verhältnis freundin / freund ???
ist evtl. ein mietvertrag ratsam ?
danke für eure antworten.
vor knapp 2 jahren ist meine freundin zu mir in mein haus gezogen.
die abtragungen und nebenkosten wie tel. , gas, wasser, strom etc. trage ich alleine, meine freundin kümmert sich um nahrungsmittel und gemeinsame urlaube.
meine frage ist, wann eine eheähnliche gemeinschaft beginnt und wie meine immobilie gewertet wird, falls man sich mal trennt und man weder verlobt noch verheiratet ist.
gemeinsame anschaffungen, wie z.b. möbel, werden geteilt, klar. nur; muss man einen zugewinn vereinbaren, für ein verhältnis freundin / freund ???
ist evtl. ein mietvertrag ratsam ?
danke für eure antworten.