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Gast
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hallo,
vor ca. 2 jahren ist mein freundin zu mir in mein haus gezogen.
wir haben seinerzeit keinen mietvertrag oder ähnliches geschlossen.
wir haben getrennte konten und sind nicht verlobt oder verheiratet.
die kosten für die abtragung meines kredit, incl. aller nebenkosten zahle ich,
die monatliche verpflegung ( essen, trinen etc ) und unsere gemeinsamen urlaube zahlt sie.
ab wann beginnt die eheähnliche gemeinschaft und ab wann hätte sie das recht auf irgendeinen anspruch meiner immobilie ???
kann mir jemand erklären wie das ist mit dem teilen bei einer evtl. trennung ?
vielen dank
vor ca. 2 jahren ist mein freundin zu mir in mein haus gezogen.
wir haben seinerzeit keinen mietvertrag oder ähnliches geschlossen.
wir haben getrennte konten und sind nicht verlobt oder verheiratet.
die kosten für die abtragung meines kredit, incl. aller nebenkosten zahle ich,
die monatliche verpflegung ( essen, trinen etc ) und unsere gemeinsamen urlaube zahlt sie.
ab wann beginnt die eheähnliche gemeinschaft und ab wann hätte sie das recht auf irgendeinen anspruch meiner immobilie ???
kann mir jemand erklären wie das ist mit dem teilen bei einer evtl. trennung ?
vielen dank