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Ehe, trotz Schwerbehinderung

Bei einer geistigen Behinderung von 80 %, Heirat mit einer unbehinderten Partnerin.
Unter diesen Umständen würde nicht nur ich ich von einer Scheinehe ausgehen.Die Ausländerbehörde wahrscheinlich auch.

Grund :Einreise und finanzielle Unterstützung vom Staat.

Es wurde ja angegeben,warum diese Heirat stattfinden soll.
Warum sollte die Behörde es anders sehen.
 
Auch der Ehegattennachzug zu Deutschen kann künftig im Ausnahmefall von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden.

Bundesregierung | Das Zuwanderungsrecht

Also zu Ausländern erst recht, ist anzunehmen.


Schlecht siehts auch aus aufgrund von § 30 AufenthG, Punkt 1.3.e)

(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn

... 3. der Ausländer

....
....
e) eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die Ehe bei deren Erteilung bereits bestand und die Dauer seines Aufenthalts im Bundesgebiet voraussichtlich über ein Jahr betragen wird,


Und da ist die Sache mit der Behinderung noch nicht mal berücksichtigt...meine Einschätzung: er kann es vergessen.
 

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