G
Gast 123
Gast
Bei einer geistigen Behinderung von 80 %, Heirat mit einer unbehinderten Partnerin.
Unter diesen Umständen würde nicht nur ich ich von einer Scheinehe ausgehen.Die Ausländerbehörde wahrscheinlich auch.
Grund :Einreise und finanzielle Unterstützung vom Staat.
Es wurde ja angegeben,warum diese Heirat stattfinden soll.
Warum sollte die Behörde es anders sehen.
Unter diesen Umständen würde nicht nur ich ich von einer Scheinehe ausgehen.Die Ausländerbehörde wahrscheinlich auch.
Grund :Einreise und finanzielle Unterstützung vom Staat.
Es wurde ja angegeben,warum diese Heirat stattfinden soll.
Warum sollte die Behörde es anders sehen.