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EC-Karte im Terminal vergessen - Haftung

G

Gast 815

Gast
Hallo,

ich habe gestern am Bankautomaten die letzten Abbuchungen kontrolliert, danach eine Auslandsüberweisung eingetippt und anschließend den Raum verlassen, ohne die EC-Karte mitzunehmen. Draußen auf vor der Bank bemerkte ich den Verlust und ging sofort zurück, die Karte zu holen. Dabei kam mir aus dem Vorraum in dem die Automaten stehen ein Mann entgegen, den ich zuvor nicht bemerkt hatte. Möglicherweise ist er direkt nachdem ich den Raum verlassen hatte, dort hinein gegangen.

Obwohl ich nur maximal 20-30 Sekunden draußen war, war meine EC-Karte bereits aus dem Automaten verschwunden. Ich hoffe nun, dass der Automat die Karte innerhalb dieser sehr kurzen Zeit eingezogen hat, trotzdem ist nicht auszuschließen, dass der Herr die Karte an sich genommen hat. Ich konnte noch sein KFZ-Kennzeichen lesen, als er davon fuhr.

Es war Mittwochnachmittag und die Bank hatte geschlossen, auch in der Zentrale war niemand telefonisch zu erreichen. Es war mir also nicht möglich, das Konto zu sperren. Natürlich habe ich unverzüglich die EC-Karte über eine Hotline sperren lassen und den möglichen Diebstahl (aus dem Automaten) bei der nächsten Polizeidienststelle (8 km entfernt) angezeigt.

Nun mache ich mir aber Gedanken, wer für die Beträge aufkommen wird, die möglicherweise meinem Konto belastet werden, wenn der Finder mit der Karte Einkaufen geht und keine Geheimnummer benutzt, sondern die Lastschrift per nachgemachter Unterschrift bestätigt. Der hätte ja nun mindestens vier Tage die Möglichkeit dazu...

Ich hoffe mal, dass ich die ungerechtfertigten Lastschriften zurück buchen lassen kann und dann hätte der Laden das Problem ein Geschäft mit einem Unbekannten gemacht zu haben. Sehe ich das richtig?

Wie werden die EC-Terminals in den Geschäften im In- und Ausland darüber informiert, dass diese Karte entwendet wurde?

Wer kenn sich aus oder hat Erfahrungen dazu gemacht?
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Hallo Gast,
die Wahrscheinlichkeit, dass ein zufällig in der
Bank anwesender Mensch so kriminell ist, erst
die Karte an sich zu nehmen (Kameras!) ist
äußerst gering. So viele Kriminelle gibt es nicht.

Viel wahrscheinlicher ist, dass die Karte einge-
zogen wurde. Und indem du den Verlust gemel-
det hast und die Karte hast sperren lassen,
wird die Haftung nicht mehr bei dir liegen und
die Karte wohl auch wertlos sein, da die Termi-
nals ja Kontakt mit der Banksoftware aufnehmen.

Gruß, Werner
 
A

annakarina

Gast
Ich vermute auch sehr stark, dass deine Karte einfach eingezogen wurde. Da du sie sofort über die Hotline hast sperren lassen, kann eh nichts passieren, denn selbst wenn sie gestohlen worden wäre - wofür die Zeit eigentlich nicht reichte -, müsste derjenige ja erst einmal deine PIN herausfinden. Und so schnell geht das nicht.

Also mach dir keine Sorgen - und ja: Du kannst jede Überweisung binnen 14 Tagen zurückbuchen lassen ohne Angabe von Gründen.
 
G

Gast

Gast
Es gibt sogar eine bundesweite Notrufnummer, um Kartensperrungen vorzunehmen.

116 116

Anrufen und alles Weitere veranlassen.
 
G

Gast 815

Gast
Vielen Dank für Eure Beiträge.

So konnte ich in den letzten Nächten wenigstens etwas schlafen. Ich hoffe auch, dass der Automat die Karte SEHR SCHNELL eingezogen hat. Sorgen machten mir trotzdem die Minuten (?) bis zum Wirksamwerden der beiden Sperren in den Terminals der Banken und des Einzelhandels. Auch, wenn man in dieser Zeit keine Millionenbeträge ausgeben kann, ist durchaus möglich, für ein paar tausend € einzukaufen.

@ Gast in Beitrag #5:
Wie bereits im Eingangsbeitrag erwähnt, habe ich die Sperrung der Karte für das PIN-Verfahren zeitnah über die Hotline veranlasst. Dies betrifft aber nicht das elektronische Lastschriftverfahren (Unterschrift an der Kasse). Dazu ist eine weitere, die sogenannte KUNO-Sperre notwendig.
 
A

annakarina

Gast
Jo, heute ist alles wieder geöffnet. Übrigens dauerts keine "Minuten" bis zum Einzug der Karte, sondern nur Sekunden.
Als es mir auch mal passierte, habe ich nur einige Schritte vom Terminal weg gemacht, dann bemerkte ich das Fehlen, bin zurückgeeilt - doch die Karte war schon im Automaten. Geht also echt bannig fix.
Und was die Lastschrift betrifft, hatte ich dir ja schon gesagt, dass du ggf - ich hoffe, es wird nicht nötig sein - sie binnen 14 Tagen zurückfordern kannst.
Aber ich bin sicher, deine Karte liegt bei der Bank. Zusammen mit noch einigen anderen...;)
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Da freue ich mich aber für dich:)
Jetzt kannst du getrost die Nr. des Kennzeichens in den Mülleimer werfen.
Interessant ist, und das ist nicht als Vorwurf gemeint, ist mir wirklich auch schon passiert, wie leichtfertig man andere in Gedanken beschuldigt, in Zeiten des Mißtrauens.
Ich bitte dann in meinen Gedanken um Vergebung bei diesem Menschen, obwohl der ja gar nichts davon wußte, und ich denjenigen auch vermutlich nicht wiedersehe.
Einfach weil ich das vom Gefühl her brauche.

Du mußt das nicht so machen, so war das nicht gemeint.
Ich schreibe nur wie mir danach zumute war, nach so einer Fehlannahme, weil mich deiner Situation daran erinnert.

Die Zusammenspiele im Leben sind schon seltsam. Ich frage mich dann immer, was will mir das Leben damit sagen. Einfache Schlussfolgerung, ich gehe in meiner Erinnerung soweit zurück um nachzuprüfen wie oft sich ähnliche Situationen ergaben, und ich vielleicht auch zum Nachteil eines anderen zusammenkombinierte.
Ich fühle mich von so einer Situation regelrecht aufgefordert in meinen zurückliegenden Situationen nachzuschauen, ob ich gedanklich wieder mal Unrecht verteilte.
Grins, egal das mußt du ja nicht so machen.
Das sind so Hinweisschilder in meinem Leben, so betrachte ich das.


Liebe Grüße Pecky
 

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