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ebay Zahlung

G

Gelöscht 77808

Gast
Gehen ebay Käufe über das neue ebay Zahlsystem, wenn ich ausschließlich Lastschrift oder Überweisung anbieten kann?
Kreditkarten, paypal oder sonst irgend etwas hab ich nicht.
 
Hallo Gelöscht 77808,

schau mal hier: ebay Zahlung. Hier findest du was du suchst.
G

Gelöscht 77808

Gast
Gibt es da jetzt was neues ?
Ist "Überweisung" abgeschafft ?

Dein Käufer hat halt hier keine Sicherheit.
Das würde ich nur bei sehr seltenen Artikeln anbieten,
da du wahrscheinlich weniger Gebote bekommst.

Gruß Hajooo
Sorry - ich meinte als Käufer.


Hm - oben den link hatte ich gesucht aber nicht gefunden - danke.
Also geht Lastschrift, indem ich meine Kontoverbindung angebe.

Mit wäre aber am liebsten, wenn sich kurz jemand äußert, der das schon mal gemacht hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Sorry - ich meinte als Käufer
OK,
schaue dir die Anzeige an,
welche Zahlungsoptionen der Verkäufer angibt.
Wenn Überweisung dabei ist, dann erhälst du nach der Auktion seine Bankverbindung oder musst sie evtl. anfordern.
Danach überweist du das Geld und erhälst die Ware.

Hier hast du allerdings keine Sicherheit.

Gruß Hajooo
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 77808

Gast
Ich würde mich ja konkret äußern wenn ich endlich wüsste um welches neue Bezahlsystem es überhaupt geht. Hat das keinen Namen so daß man diesen verwenden kann?
Klick einfach mal eine x beliebige ebay Aution an. Bei Zahlungsarten sieht man ein Symbol:
dreieckiges Dach oben
+ vier senkrechte Striche
+ waagerechter Strich unten

Das System war schon länger angekündigt, gestern müssten aber die Fristen zur Umstellung abgelaufen sein.
Anscheinend zahlen Käufer an ebay, die ziehen dann Einstellungsgebühren und Provision ab und überweisen den Rest an den Verkäufer.
Nach deutschem Recht passt das schon mal nicht.
Es gibt nämlich einen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer und einen anderen zwischen ebay und dem Verkäufer.
Aus dem Vertrag "Käufer-Verkäufer" schuldet der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis.
Aus dem Vertrag "Verkäufer-ebay " schuldet der Verkäufer ebay Einstellungsgebühren und Provision.

Ebay installiert sich nun, wie zuvor paypal, als Zahlungsdienstleister und Rechtsprechungsorgan(?).

Kunden haben dann das Problem, dass sie ihre Anliegen irgendwo weltweit geltend machen wollen, bestenfalls in der Landessprache eines von ebay ausgelagerten Callcenters, welches sich natürlich nicht für zuständig erklärt aber auch nicht mitteilt, wer genau denn nun zuständig ist.

Mir hat schon der "Käuferschutz" von paypal und deren Methode, komplette Konten einfach einzufrieren nicht gefallen. Paypal in Luxemburg zu verklagen, war keine wirkliche Option.
 

Portion Control

Urgestein
Klick einfach mal eine x beliebige ebay Aution an. Bei Zahlungsarten sieht man ein Symbol:
dreieckiges Dach oben
+ vier senkrechte Striche
+ waagerechter Strich unten

Das System war schon länger angekündigt, gestern müssten aber die Fristen zur Umstellung abgelaufen sein.
Anscheinend zahlen Käufer an ebay, die ziehen dann Einstellungsgebühren und Provision ab und überweisen den Rest an den Verkäufer.
Okay, jetzt habe ich es verstanden. Danke.

Bei den Kritikpunkten die du aufzählst, bin ich nicht sicher ob das so eintrifft.

Nach deutschem Recht passt das schon mal nicht.
Es gibt nämlich einen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer und einen anderen zwischen ebay und dem Verkäufer.
Aus dem Vertrag "Käufer-Verkäufer" schuldet der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis.
Aus dem Vertrag "Verkäufer-ebay " schuldet der Verkäufer ebay Einstellungsgebühren und Provision.
Gibt es das nicht auch vorher schon hierzulande?
Zb. "zahlen Sie bitte schuldbefreiend an...." Sehr häufig ist der Geldempfänger ein Dritter, zum Beispiel sobald eine Firma beim factoring mitmacht (Forderungsabtretung).

Bei Rückfragen und Problemen die es zu klären gilt in Bezug auf die gekauften Artikel, wende ich mich doch dann trotzdem an den Verkäufer. Von daher kann ich jetzt auch nicht nachvollziehen weshalb ich mich an einen Dritten in Timbuktu wenden sollte.

Rechtsprechungsorgan ist ebay doch auch vorher gewesen. Zb. wird bei Paypal auch entschieden, ob Gelder jetzt zurückgebucht werden oder nicht. Auch hinsichtlich dem Löschen von Bewertungen entscheidet ebay. So verkehrt finde ich das gar nicht, sonst würde es noch mehr Betrug auf ebay geben, da bei den Kleinbeträgen ja sonst immer sofort ein Anwalt eingeschaltet werden müsste. Das kann ja in der Praxis gar nicht gehen.

Paypal in Luxemburg zu verklagen, war keine wirkliche Option.
Wie gesagt, ich verstehe nicht weshalb PayPal verklagen. Wenn ich über den Rechtsweg gehen muss um Geld zurück zu erhalten, hat das doch mit PayPal nichts mehr zu tun. Der Verkäufer kann und muss nach dem Urteil den Schadenersatz leisten. Das lag doch vorher an dem Verkäufer das er aufgrund von Uneinsichtigkeit nichts erstattete.
Dann müsstest du ja rein von deiner Argumentation her auch die Commerzbank verklagen, nur weil der Verkäufer sein Konto dort hat. ;)
 

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