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Durch Bachelorarbeit gefallen... was nun?

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Prüferwechsel und Themenwechsel sind leider nicht gestattet. Man muss mit dem zugeteilten Thema und Prüfer leben. Ein Rücktritt wäre die einzige Option gewesen. Natürlich ohne Garantie, dass man zu einem späteren Zeitpunkt das Wunschthema bekommt...
Ich hätte trotzdem versucht, irgendwie zu platzieren, dass eine Zuteilung zu Prüfer Hanswurst aufgrund einer bereits abgeschlossenen gerichtlichen Auseinandersetzung nicht zuzumuten ist. Am Ende sitzen doch immer Menschen, die über Hop oder Top entscheiden. Und da sollte eigentlich nachvollziehbar sein, dass durchaus die Möglichkeit besteht - wie ja vermutlich auch geschehen - dass deine Arbeit nicht unvoreingenommen bewertet wird. Vielleicht bin ich aber zu naiv und es hätte trotzdem nicht geklappt. Versucht hätte ich es zumindest.

Der Drops ist ja jetzt ohnehin gelutscht - das kam mir nur noch so in den Sinn.
 
Zuletzt bearbeitet:

MathiasXYZ

Mitglied
Ich hätte trotzdem versucht, irgendwie zu platzieren, dass eine Zuteilung zu Prüfer Hanswurst aufgrund einer bereits abgeschlossenen gerichtlichen Auseinandersetzung nicht zuzumuten ist.
Ich verstehe deinen Gedankengang und hatte ihn auch selbst. Allerdings habe ich mich nicht getraut, es so beim Prüfungsamt vorzutragen. Die hätten einen solchen "Vorwurf" sicher nicht gut gefunden. Falls ich im Zweitversuch nochmal diesem Prüfer zugeteilt werde, werde ich einen Prüferwechsel anstreben bzw. notfalls zurücktreten.
 

kittyka

Mitglied
Als erwachsener Mann sollte eigentlich sowas trennen können und keine persönlichen Antipathien mit in die Beurteilung einfließen lassen.
Hinzu kommt, dass der Zweitprüfer offenbar der gleichen Meinung wie der Professor war.
 
G

Gelöscht 128708

Gast
Mal jetzt out of order: Kannst du denn die Bachelor - Arbeit nicht einfach im nächsten Semester wiederholen?? :unsure:
 
V

versuch

Gast
Eine Anmeldung nach Ablauf der Frist ist nicht möglich. :(
Schade. Dann bleibt eigentlich nur, mit dem gewünschten Lehrstuhl frühzeitig Kontakt aufzunehmen und zu fragen, ob du dich für die Bachelor-Arbeit zum für dich frühest möglichen Zeitpunkt irgendwie vormerken lassen kannst.

Falls das nicht geht, wäre es wichtig, den genauen Termin raus zu bekommen, ab dem du dich dort eintragen lassen kannst. Nicht, dass du da noch mal in die Röhre schaust.

Und schau auf jeden Fall auch, ob es Kurse zum wissenschaftlichen Schreiben oder zu Literaturrecherche gibt, die für dich passen würden. Davon kann man enorm profitieren.

Alles Gute, das wird schon.
 

MathiasXYZ

Mitglied
Ich habe einen Zweitversuch. Diesen kann ich, aufgrund der knapp verpassten Anmeldefrist, nicht im SoSe absolvieren. Mir wurde das Nichtbestehen leider erst nach Ablauf dieser Frist mitgeteilt. Aus dem Grund habe ich nun eine unschöne Lücke, die es zu schließen gilt.

Da es ein Onlinestudium ist, kann ich bereits Module aus dem Masterstudium belegen und absolvieren. Das habe ich in der Vergangenheit schon gemacht. Hintergrund war, dass diese Module perfekt parallel zu Bachelorpflichtmodulen gepasst haben. Man konnte ohne viel Mehraufwand "mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen".

Ich kann im SoSe Mastermodule belegen. Auch diese Anmeldefrist ist verstrichen aber i.d. Fall ist es, gegen Bearbeitungsgebühr, möglich eine Nachmeldung vorzunehmen.

Im Best Case nutze ich das SoSe erfolgreich für Mastermodule und absolviere den Zweitversuch meiner Bachelorarbeit erfolgreich im kommenden WiSe.

Im Worst Case bestehe ich im SoSe weitere Mastermodule und falle im WiSe durch die Bachelorarbeit, was endgültig wäre (von Widerspruchsmöglichkeiten abgesehen). Dann stünde ich mit leeren Händen da. Ohne Bachelor bringen mir die bestandenen Mastermodule nichts. Dann hätte ich eine Menge Zeit und Geld in den Sand gesetzt und das macht mir wirklich gerade zu schaffen...
 

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