Phalle
Aktives Mitglied
Und wie schützt man sich dann vor Kandidaten, die behaupten der Artikel funktioniert nicht einwandfrei, obwohl sie nur einen Abschlag rausholen wollen? Ohne dass ich mir den Artikel zurückschicken lasse, kann ich schlecht prüfen, ob wirklich ein Mangel vorliegt. Zudem könnte bei Elektrogeräten (gerade in der jetzigen Jahreszeit), auch durch Tauwasser/Oxidation ein Defekt durch den Transport verursacht werden, wenn das Gerät eiskalt in Betrieb genommen wird.
Das Beste wird sein, sich den Artikel zurückschicken zu lassen mit der Angabe diesen durch Fachpersonal überprüfen zu lassen. Wer dann kalte Füße bekommt, hatte vornherein die Absicht einen nachträglichen "Rabatt" rauszuschlagen.
Das mit der 1-Jährigen Gewährleistung auch bei Privatverkäufern halte ich für Schwachsinn. Ich verkaufe also einen gebrauchten Drucker der 5 Monate lang läuft und danach kaputtgeht - und bin dann in der Gewährleistungspflicht ? Absurd !!!
Das Beste wird sein, sich den Artikel zurückschicken zu lassen mit der Angabe diesen durch Fachpersonal überprüfen zu lassen. Wer dann kalte Füße bekommt, hatte vornherein die Absicht einen nachträglichen "Rabatt" rauszuschlagen.
Das mit der 1-Jährigen Gewährleistung auch bei Privatverkäufern halte ich für Schwachsinn. Ich verkaufe also einen gebrauchten Drucker der 5 Monate lang läuft und danach kaputtgeht - und bin dann in der Gewährleistungspflicht ? Absurd !!!