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drohende Obdachlosigkeit

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
G

Gast

Gast
folgende Situation:

meinem besten Freund (25) wurde die Wohnung gekündigt, er lebt mit seiner Freundin zusammen; das Verhältnis mit dem Vermieter ist schlecht, damit seine Freundin nicht darunter leiden muss, hat er sich bereit erklärt die Wohnung zu verlassen, auch wenn er noch keine neue Wohnung hat, d.h. dass er ab demnächst unter der Brücke wohnt, buchstäblich.

Er war bei der Stadt um sich nach einer Notunterkunft zu erkundigen, einziges Resultat: ihm wurde ALG 2 gestrischen, dass er jetzt de facto obdachlos ist und ohne jede finanzielle Unterstützung

Montag wird er beim Amtsgericht einen Rechtsbeistand beantragen

mein Kumpel hat keine Ausbildung und die längste Zeit von ALG 2 gelebt, hatte aber auch schon sozialversicherungspflichtige Jobs; kennt irgend jemand die genaue Rechtslage? - kann ja nicht angehen, dass er auf der Straße leben muss und kein Geld mehr bekommt; er ist außerdem arbeitsunfähig geschrieben, wegen Depressionen - er ist jetzt auch nicht mehr krankenversichert und kann seine Therapie nicht mehr fortsetzen

irgendeinen Rat?
 
Hallo Gast!

"Er war bei der Stadt um sich nach einer Notunterkunft zu erkundigen, einziges Resultat: ihm wurde ALG 2 gestrischen, dass er jetzt de facto obdachlos ist und ohne jede finanzielle Unterstützung!
Es gibt Meldeadressen, über die man auch bei Obdachlosigkeit erreichbar sein kann. Hat sich Dein Freund noch keine besorgt? - Nix wie hin!
Mit Meldeadresse wäre dann Dein Freund auch wieder für die Ämter erreichbar.
Danach zur ÖRA.
Auch an das SPZ würde ich denken. Die Mitarbeiter helfen gerne.

LG

LK

ÖRA Öffentliche Rechtsauskunft
SPZ Sopzialpsychiatrisches Zentrum
 
Er war bei der Stadt um sich nach einer Notunterkunft zu erkundigen, einziges Resultat: ihm wurde ALG 2 gestrischen, dass er jetzt de facto obdachlos ist und ohne jede finanzielle Unterstützung

Das ist rechtswidrig. Er braucht lediglich eine Adresse, an der er postalisch erreichbar ist. Das kann die Notunterkunft sein oder ein Verein für Obdachlose. Er bekommt keine KdU mehr, den Regelsatz bekommt er. Hat er einen schriftlichen Bescheid der Leistungseinstellung? Wie ist dieser begründet?

Um welche Stadt geht es, damit man konkret Anlaufstellen recherchieren kann?
 
Das ist rechtswidrig. Er braucht lediglich eine Adresse, an der er postalisch erreichbar ist. Das kann die Notunterkunft sein oder ein Verein für Obdachlose. Er bekommt keine KdU mehr, den Regelsatz bekommt er. Hat er einen schriftlichen Bescheid der Leistungseinstellung? Wie ist dieser begründet?

Um welche Stadt geht es, damit man konkret Anlaufstellen recherchieren kann?


Ja, soetwas finde ich ´mal wieder eine richtige Gemeinheit! Anstatt einfach alles zu streichen, da hätten die wirklich das mit der Meldeadresse sagen können.
 
Tja, falsche Beratung (oder eher gar keine). Ob aus bösem Willen oder aus Unwissen sei dahingestellt. Bei uns in der Stadt gibt es für Wohnungslose direkt ein Leistungsteam bei der ARGE (jetzt ja Jobcenter). Die betreuen ausschließlich Wohnungslose und wissen sowas auch. Die kennen auch die Adressen der Vereine (bei uns gibts nen recht großen Verein, der sehr gut ist und sehr kompetente Sozialarbeiter hat), der Übernachtungshäuser und der Tagestreffs. Meldeadresse einrichten geht da glaube ich bei allen. Beim Ü-Haus auf jeden Fall und beim Verein definitiv auch.
 
Da muss ja einiges vorgefallen sein wenn ihm sein Vermieter kündigt und dann der Vermieter seiner Freundin auch gleich sagt er darf nicht bei ihr leben sonst wird sie gekündigt.
 
Tja, falsche Beratung (oder eher gar keine). Ob aus bösem Willen oder aus Unwissen sei dahingestellt. Bei uns in der Stadt gibt es für Wohnungslose direkt ein Leistungsteam bei der ARGE (jetzt ja Jobcenter). Die betreuen ausschließlich Wohnungslose und wissen sowas auch. Die kennen auch die Adressen der Vereine (bei uns gibts nen recht großen Verein, der sehr gut ist und sehr kompetente Sozialarbeiter hat), der Übernachtungshäuser und der Tagestreffs. Meldeadresse einrichten geht da glaube ich bei allen. Beim Ü-Haus auf jeden Fall und beim Verein definitiv auch.

Ist hier auch so!
Also Gast! Schau Dich mit Deinem Freund um was es bei Euch gibt!
Es gibt auch Stellen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit (ruf ´mal in der Stadtzentrale bei Euch an). Die wissen das auch!

Alles Gute und jetzt bloss nicht aufgeben! Echt nicht!

LG
Landkaffee
 
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