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Drogentherapie abgelehnt was nun???

L

Leopold

Gast
Wer kann mir da helfen?. Und zwar geht es bei mir um eine Drogentherapie die ich bei meinem Kostenträger beantragt habe und jetzt eine Absage zurück bekommen habe. Daraufhin habe ich einen Widerspruch geschrieben und letzte Woche an die LVA zurück geschickt. Mein Drogenberater war schon beim letzten Termin der Meinung, dass ich eher eine absage bekomme, weil ich erst letztes Jahr eine Therapie gemacht habe und danach rückfällig war. Ich möchte meinerseits eine aber jetzt eine Therapie machen um meinen Rückfall aufarbeiten zu können. Leider habe ich in dieser Zeit auch eine Straftat begangen wodurch meine Bewährung widerrufen wurde. Die Staatsanwaltschaft hat mit einen Haftaufschub gewährt damit ich eine Kostenzusage beantragen kann. Da ich jetzt erst letzte Woche eine Absage von der LVA bekommen habe und es ungewiss ist wie bei meinem Widerspruch entschieden wird
sieht es Zeitlich gesehen nicht so gut für mich aus. Trotz all dem stecke ich meinen Kopf nicht in den Sand um mir bestmögliche Ausgangssituation zu schaffen deshalb habe ich vor ca. 2 Monaten selber entgiftet und besuche seit dem eine Selbsthilfegruppe. Was kann ich jetzt noch tun um die Staatsanwaltschaft hin zu halten oder was gibt es wegen einer Therapie Die auch über §35 anerkannt ist für mich zu machen
 
Die Staatsanwaltschaft lässt sich nicht "hinhalten".
Aber sie lässt mit sich reden.
Ruf dort an, schildere sachlich Dein Vorgehen und frage, was sie Dir raten kann. Ich kann Dir nur sagen: Man ist froh, wenn da jemand wirkliches Interesse daran zeigt, straffrei zu werden und zu bleiben.
Das spart nicht nur Arbeit, sondern auch Emotion.

Verarschen lassen, wird sie sich allerdings nicht. Sei Dir dessen bewusst.
 
In. Mühlheim tgw. In sozial therapeutische einrichtung essen. Umd duisburg brauchse keine kostenzusage.
 
In. Mühlheim tgw. In sozial therapeutische einrichtung essen. Umd duisburg brauchse keine kostenzusage.

Hä, was heist denn das?
Therapie, kurz danach wieder Rückfällig?
Klingt für mich so als hättest du deine Zeit da nur abgesessen,...jetzt selbst entzogen klingt unglaubwürdig.
Was hast du nach der Therapie erreicht, warst du unabhängig, gearbeitet, was wurde anders?
Du mußt was vorweisen, ohne Änderung des Umfeldes, deiner Lebensumstände, was soll sich da ändern, egal wie viel Therapien da folgen!
Wer hat die wie beantragt, mit welchen Angaben?
Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Bei der Mehrzahl der veröffentlichten Ansätze dient der Rückfallaufarbeitung ein speziell anberaumtes Rückfallgespräch, dessen konzeptuelle Basis meist nicht näher erläutert wird.
Sie waren Anlass, > Ursache und Situation des Rückfalles zu analysieren...Zwar wird ein RF nicht gerade begrüßt, aber man wertet ihn im Grund genommen als eine therapeutisch nutzbare – wenn auch zunächst negative – Erfahrung des Patienten<.
Das optimale Vorgehen bei Rückfälligkeit gibt es auch deshalb nicht, weil Rückfällige sehr unterschiedliche Personengruppen sein können, deren Rückfälligkeit sehr Unterschiedliches zum Ausdruck bringt und die deshalb sehr unterschiedliche Vorgehensweisen erfordern.
Weiterbehandlungskriterien und –modi bedürfen also der Anpassung an die spezifischen Bedingungen des Patienten.-
Man sollte also eher die Frage stellen: Was hat dem Therapeuten / der Institution (und wieso eigentlich?) gefehlt, um diesen Rückfall vorherzusehen und bearbeitbar zu machen?
 

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