L
Leopold
Gast
Wer kann mir da helfen?. Und zwar geht es bei mir um eine Drogentherapie die ich bei meinem Kostenträger beantragt habe und jetzt eine Absage zurück bekommen habe. Daraufhin habe ich einen Widerspruch geschrieben und letzte Woche an die LVA zurück geschickt. Mein Drogenberater war schon beim letzten Termin der Meinung, dass ich eher eine absage bekomme, weil ich erst letztes Jahr eine Therapie gemacht habe und danach rückfällig war. Ich möchte meinerseits eine aber jetzt eine Therapie machen um meinen Rückfall aufarbeiten zu können. Leider habe ich in dieser Zeit auch eine Straftat begangen wodurch meine Bewährung widerrufen wurde. Die Staatsanwaltschaft hat mit einen Haftaufschub gewährt damit ich eine Kostenzusage beantragen kann. Da ich jetzt erst letzte Woche eine Absage von der LVA bekommen habe und es ungewiss ist wie bei meinem Widerspruch entschieden wird
sieht es Zeitlich gesehen nicht so gut für mich aus. Trotz all dem stecke ich meinen Kopf nicht in den Sand um mir bestmögliche Ausgangssituation zu schaffen deshalb habe ich vor ca. 2 Monaten selber entgiftet und besuche seit dem eine Selbsthilfegruppe. Was kann ich jetzt noch tun um die Staatsanwaltschaft hin zu halten oder was gibt es wegen einer Therapie Die auch über §35 anerkannt ist für mich zu machen
sieht es Zeitlich gesehen nicht so gut für mich aus. Trotz all dem stecke ich meinen Kopf nicht in den Sand um mir bestmögliche Ausgangssituation zu schaffen deshalb habe ich vor ca. 2 Monaten selber entgiftet und besuche seit dem eine Selbsthilfegruppe. Was kann ich jetzt noch tun um die Staatsanwaltschaft hin zu halten oder was gibt es wegen einer Therapie Die auch über §35 anerkannt ist für mich zu machen