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Dringende Hilfe/ Sekundarabschluss 1 soll aberkannt werden!!

P

pokerface2484

Gast
Hallo zusammen, ich habe ein rießiges Problem!!
Ich habe meine Ausbildung zum Bürokaufmann beendet
und habe dann letzes Jahr im November (2008') meinen
Sekundarabschluss 1 bei der Berufsschule beantragt und nach deren
Prüfung auch erhalten!
Nun habe ich mich dieses Jahr bei diversen Berufsoberschulen beworben
um mein Abitur nachzuholen...diese Woche kamen auch prompt die
Zusagen, welche ich natürlich gleich agenommen habe.
Nun hab ich mich auch bei der Schule beworben, welche mir den
Sekundarabschluss 1 ausgestellt hat. Von dieser kam jetzt ein Brief,
dass man mir diesen Abschluss wohl fälschlicher Weise ausgestellt
habe da mein Schnitt mit 3,3 wohl um 0,3 zu schlecht sei und das man
mir diesen Abschluss jetz aberkennt und ich den Beleg zurückgeben
solle.
Nun ist meine ganze geplante Zukunft in Gefahr, da ich auch aus
gesundheitlichen Gründen meinen Arbeitsplatz aufgeben musste und die
Schule als meine letzte Chance gesehen habe endlich wieder Fuß zu
fassen.
Und wegen eines Fehlers den die Berufschule erst jetzt bemerkt hat
soll ich alles wieder vergessen?!
Kann man mir den den ausgestellten Abschluss überhaupt aberkennen
oder seht ihr noch eine andere Chance, dass ich die BOS auf jeden
Fall besuchen kann und keine Probleme bekomme? Vielen Dank für eure
Antworten.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Wegen der erheblichen Folgen für Dich würde ich UNVERZÜGLICH zum Amtsgericht gehen und mir einen BERATUNGSSCHEIN holen
(Du hast doch sicher Einkommen UNTERHALB der dafür zulässigen Grenzen?)
und einen Fachanwalt aufsuchen.

Es wurde eine URKUNDE erstellt.
Du hast jetzt auch keine Möglichkeit des Einspruches mehr...wenn es "wackelig" mit dem Zeugnis ausgesehen hätte damals schon, wäre ja evl. die Möglichkeit von z.B. mündlichen Nachprüfungen einzelner Fächer drin gewesen.

Hast Du einen rechtsmittelfähigen "Aberkennungsbescheid" oder kam nur "ein Brief mit der Aufforderung,sich unter Mitbringen Deiner Urkunden mal einzufinden"?

Falls die Schule sich mit der Aberkennung durchsetzen kann,wäre für Dich auch die Frage der Haftung wichtig---
ggf. kippt dadurch Deine ganze berufliche Zukunft und Dir entstehen dauerhaft Einkommenseinbußen...

Evl.hilft ein Blick ins Schulgesetz--- vielleicht muß(!) man Dir die Möglichkeit von Nachprüfungen einräumen.

Aber---das wäre mir zu heiß als Laie---geh unbedingt zu einem Anwalt!
 
P

pokerface2484

Gast
Danke für deine Antwort....also es ist so, dass ein Brief kam indem man den begangenen Fehler bedauert und sich wörtlich "gezwungen" sieht den erstellten Sekundarabschluss aufzuheben und bittet um Rückgabe der Bescheinigung...
Ich habe ein halbes Jahr alles vorbereitet um diese Berufsoberschule besuchen zu können...mir nen Nebenjob gesucht der zeitlich passt und Badögberatungen eingeholt...und das beste an der Geschichte ist ja noch, das man mir dieses Brief natürlich erst dann geschickt hat, nachdem alle Anmeldefristen für andere Schulen schon abgelaufen waren..ich kann ja unmöglich nochmal ein ganzes Jahr warten, um dann überhaupt meinen Sekundarabschluss nachholen zu können und dann erst auf die BOS zu können...da würde ich wegen deren Fehler drei Jahre verlieren...das geht nicht...und du meinst erst zum Anwalt bevor ich mit dem Direktor spreche?????
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Hm..da würde ich mich eher VERKLAGEN lassen!

Nö...ich würde WEDER anrufen ,noch natürlich hingehen mit der URKUNDE.

Wie ist das jetzt---Du hast das Dokument in der Hand und ...kannst Du
es nicht JETZT schon nutzen bei anderen Schulen?
Jetzt ist es eine URKUNDE. Die nur "angeblich" zu Unrecht erteilt ist...

Also...ob die sich nicht NOCH MAL irren...und nur VERMUTEN,das Zeugnis wäre "abzuerkennen" ----weißt Du ja nicht?!

Das ist doch kein "Basar" wo man schachert ...
Wo gibt's denn sowas ...die Leute machen das nicht zum ersten Mal,Noten ausrechnen...peinlich!


Ich rate Dir DRINGEND dort nicht mal anzurufen!
Wenn überhaupt --nur mit einem Beistand hingehen.

Weißt Du---solche Situationen verlaufen dann dermaßen ungünstig: nervöser Schüler und Dir gegenüber vier "Autoritätspersonen"...die quatschen Dich in Grund und Boden.

Äh---ich würde sogar mir zuerst mal beim Bürgeramt paar beglaubigte Kopien machen lassen!

Wenn Du es für die Rentenversicherung benötigst,sind beglaubigte Kopien sogar KOSTENLOS!
Dann kommt zwar ein Stempel drauf "Amtl.beglaubigt zum Zwecke der Vorlage beim RV-Träger"---aber..das ist ja schnurz.

Ich finde so ein Vorgehen skandalös und unerhört!
Du mußt darauf VERTRAUEN KÖNNEN ,daß Dir das Zeugnis zu Recht erteilt wurde!
******************************************
Ähnliche Situation: vor Aushändigung meines Diploms ("1") wurde behauptet,die " vorgeschriebenen Zeiten von Betriebspraktika" wären nicht erreicht...ich war z.T.entschuldigt wg.Krankheit abwesend. Pfff...rechtzeitig fielen mir die jährlichen 3wöchigen Ferienjobs im "volkswirtschaftlich bedeutsamen Betrieb" vom 14.Lj.ein *feix* ...

Nur..das war damals geplante systematische übliche Schikane ,man suchte Exmat-Gründe für "nichtsystemkonforme Studenten"
(hier: alleinerziehend Kind bekommen und kein "sozialistischer KADER" ;) sein wollend...trotz Bestnoten -höhö)

Ach ja..dann sollte ich den "Arbeitsvertrag zum Umschreiben" :D mal ebenso vorbeibringen....dummerweise war ich sooo schusselig und vergaß ihn immer. Irgendwie ist es ähnlich...
 
P

pokerface2484

Gast
Vorne weg ersmtal danke das du mir so hilfst...hab das problem in drei Foren gepostet und nie bekam ich hilfe..also wirklich danke!!! Ja pass auf es ist folgendermaßen:

Ich HABE das Dockument natürlich schon benutzt um mich anzumelden und BIN damit ja auch an der BOS angemeldet.Und zwar ist Schulanfang August 2009..seit letzter Woche ist das schriftlich bestätigt das ich meinen Schulplatz da habe, ein Tag bevor das Schreiben der anderen Schule kam, das sie es zurückfordern!!!

Das musst du dir mal vorstellen, ich bin Herzkrank und kann nicht arbeiten und hatte sogar einen Härtefallantrag gestellt und und die schicken mit tatsächlich ein Schreiben das es ihnen leid tut und sie es zurückwollen...da hätte ich einem Direktor einer Berufsschule schon etwas mehr Mitgefühl zugetraut und wäre eher stolz auf so jemanden gewesen der solch einen Weg versucht trotz so einer Krankheit oder??

Also ich habe natürlich auch schon beglaubigte Kopien hier liegen...klaro alles erledigt..hab mich ja bei insgesamt 6 Schulen beworden und zwei Zusagen kamen schon die ich auch angenommen habe,...nur meine Wunschschule lässt noch bisschen Warten...denke kommt morgen oder übermorgen das ich angenommen bin...
HAb eben beim Amtsgericht angerufen, werde da morgen hingehen...

Die können mir das doch unmöglich nach 6 Monaten einfach wieder abnehmen wenn da soviele Zukunftsprobleme dran gebunden sind...wegen 0,3 !!!!!!!! Das ist ja der hit...war in Sport befreit, aber es steht aufm Zeugnis...zählt man es mit dann kommt man auf genau 3,0...zählt man es nicht mit weil BEFREIT dann auf 3,3 ....lachhaft jemanden sein leben wegen 0,3 zu versauen wo er es schon so schwer hatte!!!!

Meinst ich hab da gute Chancen???
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Ja,ich denke wegen der "Abwägung der Folgen" wird da eher eine Entscheidung,wenn es ÜBERHAUPT zum Gericht geht,möglich sein:

Dir ist eine "Nachprüfung" anzubieten bzw.der Spielraum beim Berechnen ist eben so mit Kulanz auszulegen...

Die Schule müßte KLAGEN. (Und Kosten vorstrecken...)
Und einen Richter finden,der nicht Dir Recht gibt.

Ich glaube NICHT,daß man "einfach so" ein Zeugnis für "unrichtig" erklären kann.

Deshalb...mach bloß den Fehler nicht,mit denen zu reden...es könnte als "Zustimmung" ausgelegt werden.

Kam der Brief der Schule mit Einschreiben?
Hast Du ihn NACHWEISBAR erhalten?

Ich wünsche Dir viel Glück beim Finden eines Fachanwaltes!

Frag mal bei "jurathek.de" oder recht.de nach dafür spezialisierten Anwälten...


Gruß!
Micky
 
P

pokerface2484

Gast
Hey,

nein der Brief kam nicht per Einschreiben oder sonst was...er kam als gnaz normaler 0,55€ Brief und lag im Briefkasten, daher hab ich mir auch gedacht das ich ihn ja möglicherweise nich erhalten haben könnte :)
Es wäre zu schön wenn einfach nichts mehr käm, zumal ich ja auch schon angemeldet bin an der BOS, und zwar mit beglaubigten Nachweisen und das aht sich alles erledigt da...brauch einfach nur noch hinzugehn im August und mein Abi machen...
Aber ich hab eben Angst das ich im NAchhinein was aberkannt bekommen würde oder sowas, darum muss und will ich auf der sicheren Seite sein.. Musste in meiner Kindheit schon das Gymnasium verlassen wegen der KRankheit und den vielen Fehltagen durch die Op wars einfach nicht zu meistern...aber diesmal WILL ich endlich meinen Weg gehn, glaub mir ich bin so motiviert ich leg ein Spitzen Abi hin...zumindest war das der Plan...das ist echt wie so ein nicht enden wollender Apltraum bei mir... :-( kann schon nicht mehr schlafen weil ich wieder Existenzängste habe..wie damals als ich meine Arbeit aufgeben musste und mir da habe ich mit mehreren Tausend Euro Schulden dagestanden...und weil mich keiner mehr einstellt wollte ich undebdingt diese Schule besuchen und was für mich tun und es allen und mir selbst zeigen das ich ein Studium schaffe...das war echt seit Monaten jetz mein einziger Lichtblick!!! und jetz kommt sowas...
Du meinst sie würde also wegen sowas nicht vor Gericht gehn? Ist die Urkunde denn solange ich sie habe auch gültig???? Angenommen ich habe den Brief zB nicht bekommen...zumal meine Anmeldung für die BOS ja schon vorher besiegelt war...!!!!!
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Also...Du könntest den Brief auch für einen Scherz der Sekretärin gehalten haben ;) ...denn:

Die ganze Art und Weise finde ich einfach empörend und unprofessionell.

JETZT hast Du ein GÜLTIGES Dokument.
Davon würde ich mal ausgehen.

Solange nicht rechtswirksam festgestellt wurde: " IRRTUM" oder so,
kann niemand Dir verbieten,das zu nutzen.
Es gibt auch solche Rechtsgrundsätze "nach Treu und Glauben" oder "Vertrauensschutz".

Will sagen: welche Frist soll denn da gelten,daß plötzlich "Nachrechnereien" stattfinden?

Wenn Du angenommen bist zur Abi-Prüfung ist das dann wohl sowieso egal .Aber,wie gesagt,sichere Dich ab.

Ein Anwalt kann Dir auch sagen,ob Du das Schreiben beachten mußt.:cool:
(es gibt auch wirklich Büropersonal ,das "im Namen" des Unterzeichners Post verfaßt - Unterschrift eingescannt...und dann distanziert sich der "Unterzeichner" :cool: ...grade erlebt mit einem Gegen-Anwaltsbüro ,ist kein Witz...).

Wegen des eigenen Lebenslaufes kann ich mich in Deine Stimmung bissel einfühlen und wünsch Dir von Herzem Glück für Deine Zukunft!

Gruß!
Micky
 
G

Gast

Gast
was meinst du mit "rechtswirksam festgestellt" ?

Is ja schon komisch das es auch nicht als Einschreiben kam oder?

Und der Schlusssatz lautete Ich muss sie also BITTEN das oben genannte Schreiben zurückzugeben... naja naja...am liebsten wärs mir wenn nichts mehr käme...

Ich MUSS MUSS MUSS auf diese Schule, ich darf gar nich daran denken was wäre wenn es jetz schief geht...

Ich hoffe der Anwalt sagt mir nix der gleichen... ?!
 
P

pokerface2484

Gast
was meinst du denn mit " nicht rechtswirksam festgestellt" ???

Ja und komisch das es nich als Einschreiben kam oder???

Am liebsten wäre mir wenn einfach nix mehr käm....wäre ja nicht das erste mal bei sowas...Im Dschungel der Büros...

Oh mann es MUSS MUSS MUSS einfach gutgehn, mir wird echt ganz schlecht bei dem Gedanken wenn es irgendwie in nem Disaster endet... :-(
 

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