Hallo,
ich möchte hier im Forum anfragen zu folgenden Sachverhalt für eine Bekannte, es ist mehr wie dringlich, da sie akut Wohnraum benötigt...
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten, es ist sehr kompliziert.
Also die Bekannte möchte bei Ihrem Vater einziehen sie ist volljährig.
Der Vater hat eine 3 Raumwohnung die er auch allein finanziert, mit Staatsmitteln wahrscheinlich mit Alg 2 die Angemessenheit der Wohnung spielt dabei keine Rolle weil er vom Regelbedarf dazu zahlt, so dass die Wohnung nicht als unangemessen gilt und er nur die angemessenen Kosten der Unterkunft bezahlt bekommt vom Jobcenter.
Wenn Dritte nun Mit einziehen möchten wie könnte man dies regeln.
Die Bekannte bekommt Alg 2.
Wäre dies ein Antrag auf Erlaubnis für Einzug nach 553 BGB zur Gebrauchsüberlassung?
Oder könnte man den Mietvertrag gesamtschuldnerisch umwandeln durch Änderung des Mietvertrages?
Welche Rechte hat der Vater?
Was können Sie tun damit die Tochter sich polizeilich anmelden kann bei Ihrem Vater?
Mfg
Jen
ich möchte hier im Forum anfragen zu folgenden Sachverhalt für eine Bekannte, es ist mehr wie dringlich, da sie akut Wohnraum benötigt...
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten, es ist sehr kompliziert.
Also die Bekannte möchte bei Ihrem Vater einziehen sie ist volljährig.
Der Vater hat eine 3 Raumwohnung die er auch allein finanziert, mit Staatsmitteln wahrscheinlich mit Alg 2 die Angemessenheit der Wohnung spielt dabei keine Rolle weil er vom Regelbedarf dazu zahlt, so dass die Wohnung nicht als unangemessen gilt und er nur die angemessenen Kosten der Unterkunft bezahlt bekommt vom Jobcenter.
Wenn Dritte nun Mit einziehen möchten wie könnte man dies regeln.
Die Bekannte bekommt Alg 2.
Wäre dies ein Antrag auf Erlaubnis für Einzug nach 553 BGB zur Gebrauchsüberlassung?
Oder könnte man den Mietvertrag gesamtschuldnerisch umwandeln durch Änderung des Mietvertrages?
Welche Rechte hat der Vater?
Was können Sie tun damit die Tochter sich polizeilich anmelden kann bei Ihrem Vater?
Mfg
Jen