Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Dringend!!!! Wohnraum an Dritte

Jen2010

Mitglied
Hallo,



ich möchte hier im Forum anfragen zu folgenden Sachverhalt für eine Bekannte, es ist mehr wie dringlich, da sie akut Wohnraum benötigt...



Ich hoffe auf zahlreiche Antworten, es ist sehr kompliziert.



Also die Bekannte möchte bei Ihrem Vater einziehen sie ist volljährig.



Der Vater hat eine 3 Raumwohnung die er auch allein finanziert, mit Staatsmitteln wahrscheinlich mit Alg 2 die Angemessenheit der Wohnung spielt dabei keine Rolle weil er vom Regelbedarf dazu zahlt, so dass die Wohnung nicht als unangemessen gilt und er nur die angemessenen Kosten der Unterkunft bezahlt bekommt vom Jobcenter.





Wenn Dritte nun Mit einziehen möchten wie könnte man dies regeln.



Die Bekannte bekommt Alg 2.



Wäre dies ein Antrag auf Erlaubnis für Einzug nach 553 BGB zur Gebrauchsüberlassung?



Oder könnte man den Mietvertrag gesamtschuldnerisch umwandeln durch Änderung des Mietvertrages?



Welche Rechte hat der Vater?

Was können Sie tun damit die Tochter sich polizeilich anmelden kann bei Ihrem Vater?

Mfg

Jen
 

Jen2010

Mitglied
Es ist wirklich dringend.

Kann da jemand die Rechtsgrundlage raussuchen?

Es darf doch nur eine gewisse Personengruppe einziehen zum Antrag auf Erlaubnis für Einzug nach 553 BGB wobei die mündliche Erlaubnis vom Mieter auch ausreicht.

.....

Mit Bitte um Hilfe!!!!
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Sorry ich verstehe es nicht.
Was genau hast Du denn nicht verstanden?
Komplett gar nichts oder nur einen Satz nicht?
Zur Aufnahme eines Familienmitgliedes in eine Wohnung:
.
 

Jen2010

Mitglied
Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

Ich verstehe den Zuzug nicht der Vermieter muss doch zustimmen wer einzieht.... dafür brauche ich die Rechtsgrundlage..

😞
 

weidebirke

Urgestein
Das ist hier kein Juraforum und Laien ist keine Rechtsberatung gestattet.

Du kannst in verschiedenen extra dafür konzipierten Rechtsplattformen für kleines Geld Deine Frage stellen.

Davon abgesehen finde ich Deine Anfrage zu umständlich gestellt/formuliert.

Tochter möchte bei Vater einziehen. Beide beziehen Alg 2. Scheinbar ist die Wohnung groß genug. Soll die Tochter Mitmieterin werden? Der Vermieter kann zustimmen oder ablehnen, Vertragsfreiheit in Deutschland.

Will der Vater an die Tochter untervermieten? Dann braucht er die Erlaubnis des Vermieters. Auch hier wieder: Der Vermieter kann zustimmen oder ablehnen, Vertragsfreiheit in Deutschland.
 

weidebirke

Urgestein
Das ist hier bestimmt OT, aber in welchem Verhältnis stehst du den zu den genannten Personen? Schon in Deinem anderen Thread hast Du sehr eindringlich in einem komplizierten Fall um Rechtsgrundlagen gebeten. Berätst Du diese Leute beruflich?
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben