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Dravet-Syndrom

skowi

Aktives Mitglied

Suche Infos und Tipps.
Wir sind eine Familie mit 5kinder und leider Leben wir von meiner kleinen Rente plus Hart IV
Mein Unmut bezieht darauf, dass uns die Krankenkasse als Schmarotzer behandelt.:mad:
Was hat unser Sohn, eine schwere vorm von Dravet-Syndrom, das ist eine frühkindliche Grand-Mal Epilepsie.
Die AoK verweigert fast jede Hilfeleistung: ob bei Medikamenten, seit gestern so gar die Anwendungen bei einer Physiotherapeutin und Ergotherapie.
Für denn Kopfschutz 464,00€ mussten wir als Hartz Empfänger 75,00€ zu bezahlen.
Selbst für denn Rehabuggy und Autositz, sogar die Spezialbrille 154,60€ haben wir voll bezahlt.
Und sagt bloß keiner ich soll mein A**** bewegen.:mad: Ich sitze nur vor Wiedersprüche und Telefonaten mit den zuständigen Personen. Aber langsam bekommt man einen langen hals von diesen, ungehobelten unhöflichen Schmarotzern.:( Selbst der SoVD will nur seine Beiträge, aber helfen tun die wirklich keinem?
Toll unsere Gesundheitsreform, es dürfen nur noch Reiche und Betuchte Kranksein oder du Verkaufst die Hab und Gut um dein Kind zu retten. Und die Sozialschwache werden auf Abstellgleis geschoben, mal sehen ob du überlebst. Man sollte diese ganze Politik Prominenz, sollte man mit einem Tödlichen Virus Impfen.:confused: Nicht das diese Tattergreis und Gehirnamputierte Gesetze Schafen wo der Kinderhandel (Legalisiert) Genehmigt und Gutheißt. Nein sie müssen denn Sozialschwachen jede vorm vom Hilfsmittel streichen die sie sich nicht leisten können.
Und so Arbeiten die AoK und andere Kassen? Von 100 Anträgen bekommen ca.10personen Unterstützung, der Rest ist Verstorben, hat Selbstmord begangen, oder sitzen in Untersuchungshaft wegen Medikamenten Diebstall, nach langen erfolglosen Papierkrieg. Und dass sind Opfer der Gesundheitsreform Armes Vaterland wo mal die Wiege mit mein Schaukelpferd stand, wie ich noch ein gesunder Patient war!!!
Der weg ist lang, aber der Kampf geht weiter bis zum bitteren Ende.:cool:
Jürgen
 
C

Catherine

Gast
Die Wut musste mal raus - gut so :)

Die Verlogenheit der Politiker und vieler Menschen stinkt zum Himmel. Deutschland ist kinderfeindlich!

Kinder werden erst interessant, wenn man sie zu feinen, schönen, klappe haltenden Quadraten geformt hat und sie dann Steuern zahlen und das Bruttosozialprodukt steigern.

Es geht doch immer nur ums Geld. Ich kann Deine Wut sehr gut verstehen.

Man sollte Menschen die den Mut haben Kinder in diese Welt zu setzen danken und das auch mal anerkennen.

Aber so lange nur Geld und Macht wichtig ist, wird das wohl ein Wunschtraum sein.

Leider.:(
 
D

Deichgräfin

Gast
Belastungsgrenze

Die Belastungsgrenze liegt im Normalfall bei 2% des Brutto-Einkommens. Schwerwiegend chronisch Kranke zahlen 1%. Grundlage ist das Vorjahr. Für Paare werden die Einkommen zusammengezählt. Partner und Kinder erhalten Freibeträge.
Bei Empfängern von Sozialhilfe und der so genannten Grundsicherung wird nur der Regelsatz des Haushaltsvorstandes zugrunde gelegt. Ist die Grenze erreicht, stellt die Kasse nach Vorlage der Zuzahlungsquittungen einen Freistellungsbescheid aus.
Ihre individuelle Belastungsgrenze können Sie bequem mit dem Zuzahlungsrechner berechnen.



Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von allen Zuzahlungen befreit, auch wenn sie ein eigenes Einkommen haben. (Studenten und Auszubildende über 18 Jahre nicht!)http://www.krankenzusatz24.de/de/zuzahlungen-der-gkv.php


Vielleicht kann dir in einem speziellem Forum bei euren
Problemen besser geholfen werden.
http://www.rehakids.de/phpBB2/index.html
 
Zuletzt bearbeitet:
F

Flowerlady

Gast
Hallo skowi

Ist es möglich das du die Krankenkasse wechselst ? ich bin bei der Techniker und hab noch nie probleme gehabt mit irgendwelchen Hilfsmittel , ich bin querschnittsgelähmt und brauchte auch einiges , von vielen leidensgenossen hab ich auch oft gehört das sie die hillfsmittel nicht alle bekommen haben weil sie auch in Krankenkassen wahren die das nicht zahlen , die Techniker ist sehr gut .

Lg Flowerlady
 
D

Deichgräfin

Gast
Sozialamt / Überörtlicher Sozialhilfeträger
Leistungen der Sozialhilfe kommen immer dann in Betracht, wenn kein anderer Kostenträger zur Finanzierung verpflichtet ist und der Antragstellerin / dem Antrag*steller die notwendigen finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Das Gesetz spricht hier von Nachrang der Sozialhilfe. Leistungen der Eingliederungshilfe werden also einkommens- und vermögensabhängig gewährt.
Welche Hilfsmittel und welche sonstigen Leistungen finanziert werden, ist in den §§ 53, 54 SGB XII sowie in der Eingliederungshilfeverordnung geregelt.
Anders als die gesetzlichen Krankenkassen können die Sozialhilfeträger auch Kosten für Hilfsmittel übernehmen, die Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind und zum Ausgleich einer Behinderung notwendig sind.

www.incobs.de/downloads/artikel/artikel_kostentraeger.rtf -
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Mich regt das auch so auf, wir zahlen immer Beiträge und sind nie krank, fordern also nie was zurück. Und dann wurde ich einmal in ner anderen statt operiert und wir brauchten einen Krankenwagen zum Transport. Den wollte die Krankenkasse nicht bezahlen! Wo geht den das ganze Geld hin, was wir einzahlen?? Gibt es denn echt so viele chronisch Kranke in Deutschland, die das ganze Geld verschlingen? Denke ich nicht. Ich glaube, es geht sehr viel für die ganzen Niederlassungen, Büroräume, die Bürokratie, Marketing und die zahlreichen Mitarbeiter drauf. Tja und bei uns gibts eh so viele Krankenkassen, das muss gar nicht sein, man könnte ruhig ein bisschen rationalisieren, aber nein, wir haben ja freien Wettbewerb. Nur wo is die Qualität?
 

skowi

Aktives Mitglied
Danke erst einmal für eure Antworten auch dir Deichgräfen
Zu die Frage Freibeträge. Ja das haben wir schon längst, anfang Januar.
Zu der Frage: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von allen Zuzahlungen befreit, auch wenn sie ein eigenes Einkommen haben. (Studenten und Auszubildende über 18 Jahre nicht!) Das ich nicht lache unser Tochter mit 13 muss auch zu bezahlen, ob wohl ich mich beschwerte, sogar für den Not Einsatz verlang die Krankenkasse AOK 10€ anteilig.Zur der Frage: Ist es möglich das du die Krankenkasse wechselst?
Weiß nicht ob das geht? Denn ich bin alleine Versicher und meine Frau mit Kinder auch alleine Versichert. Bei der AoK. Weil ich Rentner bin? Und sie noch bei der ARGE wegen der Grundversorgung?
Das würde nicht hinhauen oder!
Gruß jürgen
 
D

Deichgräfin

Gast
Wieso musst du zuzahlen, wenn bereits
eine Befreiung zur weiteren Zuzahlung vorliegt ?

Nach meiner Meinung kommen für dringend
gebrauchte Hilfsmittel, welche nicht von der
Krankenkasse übernommen werden die zuständigen
Sozialämter / Amt für Jugend und Familie auf.

Als mein Bruder nach einem Motorradunfall mit
einer Querschnittslähmung in seine Wohnung
zurückkehrte, wurde die Küche mit neuen Möbeln behindertengerecht
umgebaut. Diese Kosten wurden vom Sozialamt
übernommen.




Folgende Auskunft ist auf der Seite der AOK zu finden.

Hilfsmittel
Auch bei den Hilfsmitteln gilt: Jeder Versicherte über 18 Jahren muss zuzahlen; und zwar 10 Prozent vom Preis des Produkts, mindestens 5 Euro, höchstens jedoch 10 Euro. Kostet eine Bandage beispielsweise 75,60 Euro zahlen Sie 7,56 Euro dazu. Für ein Hilfsmittel von 43,20 Euro werden 5 Euro (nicht 4,32 Euro) fällig.


Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie zum Beispiel Windeln bei Inkontinenz, ist die Zuzahlung für den Monatsbedarf je Indikation (also je Erkrankung) auf 10 Euro beschränkt.


Welche Befreiungsmöglichkeiten gibt es?
Durch die Gesundheitsreform werden die Versicherten stärker als bisher an den Krankheitskosten beteiligt. Dabei soll aber niemand über Gebühr belastet werden. Deshalb dürfen die Zuzahlungen, die ein Versicherter ab 2004 leisten muss, zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen nicht übersteigen. Wer also 20 000 Euro verdient, muss maximal 400 Euro selbst aufbringen. Für Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben, werden bei der Einkommenshöhe des Familienhaushaltes Freibeträge berücksichtigt.

Darüber hinaus bleiben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von allen Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten).

Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent der Bruttoeinnahmen.


AOK - Die Gesundheitskasse Gesundheitsreform Zuzahlungen Befreiung Zuzahlung Krankenkasse Praxisgebühr
 
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