Nachtblume
Aktives Mitglied
Ich hoffe hier kann mir irgendjemand weiterhelfen....
Ich arbeite in einem Schichtbetrieb, sprich einen 24 Std Betrieb. Ich und auch die anderen Kollegen sind allerdings in festen Schichten -- also keiner muss zwischen Früh -Spät und Nachtschicht jonglieren.
Nun haben wir einen neue Schichtleiterin, die gleich als Anmerkung auf ihre Dienstpläne schreibt, dass die Pläne nicht verbindlich sind und den jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden.... Für März hatte noch der alte Schichtleiter den Plan gemacht und ich sah gestern, dass sie bei mir schon eine Änderung vorgenommen hat --- OHNE mich zu fragen!
Nun stehe ich vor der Frage ob soetwas arbeitsrechtlich überhaupt geht. Ich bin immer davon ausgegangen, dass ein fertig erstellter Dienstplan für einen Monat VERBINDLICH ist und Änderungen mit dem Arbeitnehmer abzusprechen sind. Sprich -- er gefragt werden muss. Schliesslich nehme ich ja Planungen nach Erhalt eines Planes vor, den meine Freizeit betrifft!
Ich habe schon versucht im Internet etwas rauszubekommen, aber nichts genaues weiss man nicht.... Ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt würde zwar Klärung bringen, aber ist teuer... Weiss jemand diesbezüglich Bescheid?
Gruss
Nachtblume
Ich arbeite in einem Schichtbetrieb, sprich einen 24 Std Betrieb. Ich und auch die anderen Kollegen sind allerdings in festen Schichten -- also keiner muss zwischen Früh -Spät und Nachtschicht jonglieren.
Nun haben wir einen neue Schichtleiterin, die gleich als Anmerkung auf ihre Dienstpläne schreibt, dass die Pläne nicht verbindlich sind und den jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden.... Für März hatte noch der alte Schichtleiter den Plan gemacht und ich sah gestern, dass sie bei mir schon eine Änderung vorgenommen hat --- OHNE mich zu fragen!
Nun stehe ich vor der Frage ob soetwas arbeitsrechtlich überhaupt geht. Ich bin immer davon ausgegangen, dass ein fertig erstellter Dienstplan für einen Monat VERBINDLICH ist und Änderungen mit dem Arbeitnehmer abzusprechen sind. Sprich -- er gefragt werden muss. Schliesslich nehme ich ja Planungen nach Erhalt eines Planes vor, den meine Freizeit betrifft!
Ich habe schon versucht im Internet etwas rauszubekommen, aber nichts genaues weiss man nicht.... Ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt würde zwar Klärung bringen, aber ist teuer... Weiss jemand diesbezüglich Bescheid?
Gruss
Nachtblume