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Dienstplanumgestaltung

Nachtblume

Aktives Mitglied
Ich hoffe hier kann mir irgendjemand weiterhelfen....
Ich arbeite in einem Schichtbetrieb, sprich einen 24 Std Betrieb. Ich und auch die anderen Kollegen sind allerdings in festen Schichten -- also keiner muss zwischen Früh -Spät und Nachtschicht jonglieren.

Nun haben wir einen neue Schichtleiterin, die gleich als Anmerkung auf ihre Dienstpläne schreibt, dass die Pläne nicht verbindlich sind und den jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden.... Für März hatte noch der alte Schichtleiter den Plan gemacht und ich sah gestern, dass sie bei mir schon eine Änderung vorgenommen hat --- OHNE mich zu fragen!

Nun stehe ich vor der Frage ob soetwas arbeitsrechtlich überhaupt geht. Ich bin immer davon ausgegangen, dass ein fertig erstellter Dienstplan für einen Monat VERBINDLICH ist und Änderungen mit dem Arbeitnehmer abzusprechen sind. Sprich -- er gefragt werden muss. Schliesslich nehme ich ja Planungen nach Erhalt eines Planes vor, den meine Freizeit betrifft!
Ich habe schon versucht im Internet etwas rauszubekommen, aber nichts genaues weiss man nicht.... Ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt würde zwar Klärung bringen, aber ist teuer... Weiss jemand diesbezüglich Bescheid?

Gruss
Nachtblume
 
Tja Nachtblume,

ich helfe gerne, doch mit diesen spärlichen Angaben?
Man muss ja erst einmal wissen, was du genau machst, unter welches Tarifrecht du fällst. Öffentlicher Dienst, gibt es einen Betriebsrat, Personalrat, was sagt dein Arbeitsvertrag usw.

Ich kann ja verstehen, dass du das vielleicht nicht so offen schreiben magst, doch wie soll man antworten?
 
Nein, wir haben leider keine Betriebsrat.... und öfffentlicher Dienst wäre schön.....nein, nenn es Callcenter. Das kommt dem ganzen am nähesten. Mein Arbeitsvertrag sagt über die Dienstplangestaltung gar nichts aus. Ausser dass Schichtdienst verlangt werden kann... ich denke schon, dass es da etwas allgemeingültiges im Arbeitsrecht gibt, was die Verbindlichkeit eines erstellten Dienstplanes angeht. Oder ob eben der Arbeitgeber bei Bedarf über einen quasi verfügen darf...

Danke aber dennoch.
Nachtblume
 
Mit den Gesetzen zur Materie kenne ich mich nicht aus - aber ich kenne das Thema auch. Soweit mir bekannt ist, ist der Plan verbindlich, wenn er einmal offiziell steht. Bei Änderungen muss die betroffene Person zumindest informiert werden - fragen wäre natürlich besser. Es kommt ja leider immer mal vor, dass Ausfälle entstehen und die müssen ja spontan abgedeckt werden.
 

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