N
Nutbush City Limits
Gast
Wirklich?@Nutbush City Limits
Dein Beitrag geht etwas an der vorgestellten Situation vorbei. Daran ändert auch ein ewig langes Zitat nichts. Das Entscheidende ist
"In einem Zeitraum von zwei Jahre vor der Arbeitslosenmeldung muss für mindestens 12 Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestanden haben".
Laut Eröffnungsthread ist außer dem knappen Monat bei der Zeitarbeitsfirma nichts von durchgängiger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu lesen.
@Student123
Mündliche Zusagen sind halt absolut nicht belastbar. Im Zweifel müsstest du vor Gericht nachweisen, dass es eine solche Zusage gab. Ich nehme aus der Beschreibung an, dass dir das nicht gelingen wird. Verbuche es als Lebenserfahrung, bevor du noch weiteres Geld hinterher wirfst.
Dann wird es wohl so sein.