T
Tyra
Gast
Was mir noch einfällt zu der Kündigung der Rechtsschutzversicherung: die tun das gerne auch widerrechtlich, wenn sie Kosten auf sich zukommen sehen...daher mein Rat:
1. fristgerecht schriftlichen Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, Begründung kann man nachfolgen lassen.
2. lass die Verträge von einer Verbraucherzentrale checken und schalte deren Rechtsabteilung in Hinsicht auf den Widerspruch mit ein...in der REgel hat man da Erfolg!
1. fristgerecht schriftlichen Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, Begründung kann man nachfolgen lassen.
2. lass die Verträge von einer Verbraucherzentrale checken und schalte deren Rechtsabteilung in Hinsicht auf den Widerspruch mit ein...in der REgel hat man da Erfolg!