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Die Berufliche Reha

  • Starter*in Starter*in Püppi83
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Püppi83

Gast
Guten Morgen @all...

Aufgrund von Krankheit hatte ich vor Kurzem eine ärztliche Begutachtung vom Amt aus.
Wenn alles gut läuft, kann ich eine Berufliche Reha, sprich eine Umschulung, beginnen.
Kann mir jemand sagen, wie eine Berufliche Reha genau abläuft?
Bekomme ich dann weiterhin Geld von der Arge?
 
Es kommt auf die Zuständigkeit an.

Für die berufliche Rehabilitation kann sowohl die Agentur für Arbeit zuständig sein und bei dieser würde fast alles bleiben so wie es ist, nur mit dem Zusatz, sofern du eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung hast, bekommst du dann von der Arge bei der Teilnahme der Reha einen Mehrbedarf von 35% des Regelsatzes. Bei der Rentenversicherung bekommst du das Geld von denen und hier ist es Abhängig davon, was du zuletzt gearbeitet hast und davon bekommst du dann einen prozentualen Anteil (Nachtrag: .Aber nur für die Dauer der jeweiligen Maßnahme)

Wenn du noch nicht weißt, was du machen willst, solltest du nach einer Berufsfindungsmaßnahme fragen und sollte es ebenfalls zu lange her sein, dass du mal die Schulbank gedrückt hast, wäre ein Rehavorbereitungskurs ebenfalls nicht verkehrt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich bin seit über 1 1/2 Jahren von der Arge abhängig und habe, wenn ich ehrlich bin, noch nie wirklich aufgrund meiner Krankheit gearbeitet. Folglich müsste doch die Arge im Fall einer Umschulung für mich zuständig sein, oder? Mir wurde einmal gesagt, dass man dann den normalen Regelsatz und 100€ Mehrbedarf erhält und mögliche Fahrtkosten erstattet bekommt.
 
Hallo, also ich musste auch Aufgrund einer Allergie umschulen. Es kommt nun ganz darauf an wer nun der Kostenträger ist?
Bei mir war es die Berufsgenossenschaft. Fakt ist: Egal ob Arbeitsamt, Rentenkasse oder Berufsgenossenschaft. Dieser weg wird sich ein weing ziehen, da du erst zu sämtlichen Untersuchungen vom Amtsärtzen musst die dem Kostenträger dann per Gutachten bescheinigen ob du als Berufsunfähig gilst oder nicht.

Von der BG bekommt man seinen ca.80% seines alten Lohnes was man als Geselle hatte. Wie es bei den anderen Aussieht kann ich nicht genau sagen, jedoch wird es da auf das selbe hinaus laufen das man auf ca. 60% des alten Nettolohnes kommt.
Man bekommt erst Übergangsgeld und dann sobald man in der Umschulung ist wird man auf Krankengeld der Krankenkasse verwiesen welche aber durch den Kostenträger eingeleitet wird.
Desweiteren wird man zu einer Berufsfindung müssen ( Dauer ca. 3 Wochen ) und dann je nach dem wer der Kostenträger ist wird eine Argentur eingeschaltet, die für einen den Umschulungsplatz sucht, je nach dem ob man nur Schulisch Umgeschult wird oder halt eine Duale Ausbildung im Betrieb durchführt.
Dauer der Umschulungszeit beträgt meist 2 Jahre.

Es kommt natürlich auch darauf an was genau der Grund für die BU ist.
 
Also ich bin seit über 1 1/2 Jahren von der Arge abhängig und habe, wenn ich ehrlich bin, noch nie wirklich aufgrund meiner Krankheit gearbeitet. Folglich müsste doch die Arge im Fall einer Umschulung für mich zuständig sein, oder? Mir wurde einmal gesagt, dass man dann den normalen Regelsatz und 100€ Mehrbedarf erhält und mögliche Fahrtkosten erstattet bekommt.

Einen generellen Mehrbedarf von 100 Euro kenne ich so nicht.

Ich kenne nur den Mehrbedarf nach §21 Absatz 4 SGB 2 und dieser beträgt 35% des Regelsatzes (also ca 140 Euro) und diesen erhält man u.a. bei der beruflichen Rehabilitation nach §33 SGB 9, sowie zzgl die Fahrtkosten. Hier wäre dann dein Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit und die Arge darf nur noch Zahlemann machen.

Auch die Rentenversicherung kann Leistungen nach §33 SGB 9 erbringen und muss dich dann für diese Zeit, wo du eine Maßnahme machst, finanziell unterstützen. Inwieweit das ausreichend ist oder nicht, wirst du dann feststellen und ggf dann entweder einen Einstellungsbescheid von der Arge erhalten oder auch nicht.

Von diesem abzugrenzen ist die Umschulung über den Bildungsgutschein. Ist zwar alles fast ein und der selbe Schnack, aber es gibt eben feine Unterschiede. Wenn du über den Bildungsgutschein deine Umschulung finanziert bekommen solltest, kannst du nur auf Antrag eventuelle Materialkosten für die Umschulung etc pp geltend machen und eben die Fahrtkosten, mehr nicht!

Und ich weiß, ist sehr schwer zu verstehen, dass es hier Unterschiede gibt, aber der Gesetzgeber hat sich das so ausgedacht und von daher musst du einfach erst einmal abwarten, wohin du geschickt wirst nach dem das Gutachten bei deinem Sachbearbeiter angekommen ist und ob du einen entsprechenden Antrag vorgelegt bekommst etc pp.
 

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