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Datenschutz

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Lilalaunefee

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Hab mal eine Frage:
mein ältestes Kind studiert und hat BAföG beantragt. Die jetzige Frau meines Exmannes hat nun öfters beim Amt angerufen und dort auch bereitwillig Auskunft über den Bearbeitungsstand bekommen.
Geht das denn so einfach? Darf Hinz und Kunz bei irgendwelchen Ämtern anrufen und Auskünfte über eigentlich völlig Fremde auch noch bekommen? 😕
Gibts da was zum Nachlesen?
Schon mal Danke!
 

Hallo Lilalaunefee,

schau mal hier: Datenschutz. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Das ist eine recht verzwikte Rechtslage wenn dein ältestes Kind zugestimmt hat das die Person Auskünfte erhalten darf dann geht das, wenn aber nicht und das amt diese Informationen Einfach so weitergibt dann ist das ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz bzw. Datenbehandlungsgesetz. Das beste ist das amt zu informieren das Sie das nicht wollen bzw. ihr ältestes Kind nicht möchte, wenn reden nicht hilft bleibt oft mals nur die Rechtsberatung offen ggf.
die Exekutive (Polizei) zu verständigen. Ich kann ihnen sagen ich hab in meiner ehrenamtlichen tätigkeit beim Kriseninterventionsteam oft mit solchen bzw. ähnlichen Fällen zu tun.
 
Mein ältestes Kind wusste gar nichts davon. Es kam nur raus, weil mein Exmann bei mir (nicht bei seinem Kind) angerufen hat und eine Kopie des Bescheides verlangte. Der Bescheid war noch nicht da, er wußte aber schon, das der raus sei, was drin steht...
 
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