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Datenschutz Problem mit Internet Vertrag

Ich würde nochmal prüfen, wie lange der Vertrag noch läuft, drei Jahre kann nicht sein.
Am einfachsten die Laufzeit noch so weitermachen, dann kündigen und auf dich neuer Vertrag.
Oder warten was vom Anbieter für Infos bekommst
 
Wenn du einfach nicht mehr bezahlst, wird der Anbieter den Anschluss stilllegen.
Du hast dann also erst Mal kein Festnetz mehr.
Einen neuen Vertrag abschließen könnte auch schwierig werden, da der alte Anbieter noch drauf ist.
und eventuell einen Schufa-Eintrag veranlasst.....

Gruß von Grisu
 
da wirst Du Recht haben .... aber .... unterschrieben hat den Vertrag doch mal bestimmt ursprünglich TE oder????

Dazu sagt Google: Derjenige, der den Telefonvertrag unterschrieben hat, ist für die Rechnungen verantwortlich, da er der Vertragspartner ist. Der Vertragsbesitzer ist nicht automatisch derselbe wie derjenige, der den Vertrag unterschreibt. Wenn der Vertragspartner die Rechnung nicht bezahlt, ist er haftbar, auch wenn jemand anderes das Telefon benutzt oder die Kosten übernommen hätte.

und dann wird es ein richtiger Spaß - auch weil das kündigen vielleicht auf diese Art und Weise erschwert wird, weil eben der Zugang zu den Online-Daten nicht möglich ist und evtl. eine Kündigung nur so möglich ist......

Eventuell mal ein Gang zum Rechtsanwalt? Einfacher wird der Vorgang nicht!!!!!

Gruß von Grisu
 
Ursprungsvertrag

  • Der Vertragspartner ist zahlungspflichtig:
    Wer den Vertrag bei der Anmeldung unterschrieben hat, ist der rechtliche Vertragspartner und daher primär für die Bezahlung der Rechnungen zuständig.
  • Vertragsinhaber vs. Nutzer:
    Derjenige, der den Vertrag unterschrieben hat (der Vertragspartner), ist für die Zahlung verantwortlich, nicht unbedingt der tatsächliche Nutzer der Leistung. Es kann vorkommen, dass die Person, die den Vertrag unterschrieben hat, nicht diejenige ist, die den Telefonanschluss nutzt.
oder auch

Kann man einen Telefontarif auf jemand anderen übertragen?

Der Kontoinhaber muss diese Anfrage autorisieren, indem er sich an den Kundenservice wendet . Es wird empfohlen, den neuen Kunden (der die Leitung übernimmt) zur Verfügung zu haben. Der neue Kunde wird über die erforderliche Bonitätsprüfung informiert und erhält Erläuterungen zu Laufzeit und Bedingungen des Preisplans.


Da diese Erlaubnis fehlt - vielleicht wäre sie gar nicht erteilt worden weil die Schufa befragt worden wäre ..... würde ich mich als Privatmann mit dem Thema überfordert sehen und einen Rechtsanwalt beauftragen oder zumindest für ein Beratungsgespräch finanzieren.

Gruß von Grisu

Ich habe es so verstanden dass nach dem Zustandekommen des Telefon-Vertrages die Daten nachträglich auf den das Land verlassenden Ex-Bekannten der TE umgeschrieben wurde. Ich verstand es so, dass ursprünglich sie den Vertrag geschlossen hat.
Bitte liebe TE kläre uns auf 🙂
 
Zuletzt bearbeitet:
Eventuell mal ein Gang zum Rechtsanwalt? Einfacher wird der Vorgang nicht!!!!!
Das kann ich nur ebenfalls raten!

@Lisane
So, wie ich es verstanden habe, geht der Vertrag nicht auf Dich, aber hast Du unterschrieben?

Dadurch, dass Du die Rechnungen bezahlst (vielleicht auch per Einzugsermächtigung), bist Du nicht automatisch Vertragspartner. Anders, wenn Du unterschrieben hast...
 

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