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Das erste mal wurde Sozialhilfe abgelehnt

green18

Mitglied
Hallo zusammen

Ich habe schon mal einen Antrag auf Sozialhilfe beantragt, und wurde wegen zu viel vermögen abgelehnt, so und jetzt angenommen, ich würde jetzt unter den 5000 Euro runterkommen, kann das Sozialamt das feststellen, und muss ich einen neuen Antrag stellen?

Kann das Sozialamt ohne meiner Unterschrift, auf das Konto oder auf das Sparbuch schauen, oder geht das gesetzlich nicht? Oder ist es ohne Unterschrift unwirksam?

Gruß
green
 
Hallo,

natürlich und selbstverständlich dürfen die auf dein Konto und auf dein Sparbuch gucken. Die dürfen auch mal unangemeldet vor deiner Haustür stehen und deine Bude nach Wertgegenständen durchsuchen, wenn sie einen Betrugsverdacht haben!

Die sind auch nicht dumm, wenn du jetzt die Kohle nach und nach verschwinden lässt, merken sie es. Und dann wird es richtig unangenehm.

Anstatt solche Überlegungen anzustellen solltest du deine Energie lieber dazu nutzen, um arbeiten zu gehen! Wieso brauchst du Sozialhilfe?

Liebe Grüße,
SFX
 
Hallo,

Anstatt solche Überlegungen anzustellen solltest du deine Energie lieber dazu nutzen, um arbeiten zu gehen! Wieso brauchst du Sozialhilfe?

SFX

Also ohne Unterschrift geht da nix... Weil sonst kann ja jeder auf das Konto und wo auch sonst schauen... Und da ich eine arbeit habe, können die auch nicht auf das Konto / Sparbuch schauen

Also ich arbeite in den Behinderten Werkstätten, ist auch eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung...

Gruß
green
 
Betrug muss es ja auch nicht gleich sein.
Es kommt darauf an, über welche Summe es sich handelt.
Bei 10.000 € geht sowas schnell, dass man unter 5.000€ kommt.
Wenn es 50.000 sind, dann wird man dies erklären müssen.
 
Also ohne Unterschrift geht da nix... Weil sonst kann ja jeder auf das Konto und wo auch sonst schauen... Und da ich eine arbeit habe, können die auch nicht auf das Konto / Sparbuch schauen

Also ich arbeite in den Behinderten Werkstätten, ist auch eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung...

Gruß
green

Das ist doch schon mal gut und wirklich sehr schade, dass diese Arbeit so schlecht bezahlt ist, sodass du zusätzlich Sozialhilfe anmalden musst.

Entschuldige, die Frage hat sich so gelesen, als würdest du schnell dein Konto lerräumen wollen um Betrug bei der Sozialhilfe zu begehen. Deshalb auch diese Antwort des anderen Users, dass ein Betrug strafbar sei. Leider sind nicht alle Menschen so ehrlich wie du.

Aber ja, bestimmte Ämter dürfen auf dein Konto sehen. Auch das Finanzamt kann zum Beispiel kann Einsicht in deine Finanzen verlangen, ohne sich bei dir eine Genehmigung einzuholen. Das Sozialamt, die Zollbehörde, Gerichtsvollzieher, Staatsanwaltschaft... alle diese Ämter können deine Konten einsehen, ohne dich vorher um Erlaubnis bitten zu müssen.

An deiner Stelle würde ich den Antrag erneut stellen, wenn du jetzt unter der Vermögensgrenze bist. Beim Sozialamt schaut sich niemand jeden Tag die Konten an und denkt sich "Ach, sieh an! Herr/Frau XY ist jetzt unter der Grenze, fragen wir doch mal nach, ob er/sie den Sozialhilfebeitrag immer noch haben will!" Da musst du den Antrag schon selbst noch einmal stellen.

Liebe Grüße,
SFX
 
Nummer 1:

Sozialhilfe bekommen erwerbsunfähige Menschen, daher achte mal auf deine Wortwahl @SFX.

Nummer 2:

Der Behörden, wie Sozialamt oder Jobcenter dürfen nur abfragen über das Finanzamt machen. Das bedeutet, Sie bekommen dort nur allgemeine Daten ausgehändigt und nur bei einem konkret beweisbaren Verdacht können Sie weitergehende Informationen einholen. Allerdings wird in der Regel der Leistungsempfänger darum gebeten die entsprechenden Kontodaten und -bewegungen vorzulegen, denn so ein Beweis lässt sich nicht leicht führen.

Nummer 3:

@SFX ein Hausbesuch darf nicht durchgeführt werden, denn es ist kein probates Mittel um irgendetwas zu beweisen, sei es nun Betrug, das zusammenleben mit anderen Personen oder ähnlichen Quatsch.

Nummer4:

Niemand darf einfach so auf das Konto gucken und schauen was da so passiert. Wir sind hier nicht in einem Dritte Welt Land oder ähnliches, wo man sich gegenseitig besticht. Es existiert ein Datenschutz und auch ein Sozialdatenschutz.

Und generell... Du kannst dein Vermögen aufbrauchen bis du unter die Vermögensfreigrenze kommst. Was du damit machst oder nicht, bleibt ganz dir überlassen, solange es nicht verschwenderisch ausgegeben wird. Ansonsten könnten Sie die Leistungen von dir zurückverlangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Sache ist doch einfach die, dass man, wenn man öffentliche Gelder will eine Mitwirkungspflicht hat.

Das wiederum bedeutet, dass man alle Kontoauszüge vorlegen und das Vermögen offen legen muss.

Tut man das nicht, wird der Antrag aufgrund fehlender Mitwirkung sowieso abgelehnt.

Gibt man nicht alles an, was man hat , ist das ein Betrug.
 
Ja das weiss ich ja...

Nur wenn man erwerbsminterungsrente und Übergangsgeld bekommt, dann ist das Sozialhilfe bestimmt auch nicht mehr, es ist fast so wie wenn man Hartz 4 hat, also warum sollte man das beantragen, Übergangsgeld wird ja so angerechnet.... Also dann mache ich es auch nicht, und Sozialhilfe weiss man nie was so passiert, alles was mit einkommen zu tun hat, ausser Lohn von behinderten Werkstätte wird angerechnet, also was hat man davon, gar nix...

Achja und noch was, ich bin ja froh das ich von Hartz 4 weg bin, und möchte auch meine Ruhe haben, so einfach ist es.
 

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