Also, jetzt wird es hier wirklich unglaubwürdig. Eine Grundschullehrerin muss einen Nebenjob zwingend bei ihrem Dienstherrn anmelden. Die Interessen des Dienstherren dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Den Dienstherrn möchte ich gerne sehen, der einer Grundschullehrkraft gestattet, nebenberuflich als Sexmasseurin zu arbeiten.
Sie muss dem Dienstherrn ja nicht so genau erzählen, wen und was genau sie da massiert.😉
Es gibt leider viele Frauen aus allen Schichten, die solche und ähnliche Jobs machen, und zwar meistens aus finanziellen Nöten.
Ich kannte auch mal eine Frau, die nebenberuflich als Stripperin gearbeitet hat, und nicht nur in einem Club, sondern auch auf Privatveranstaltungen.
Und von der hätte ich das niemals gedacht, sie war sonst auch nicht gerade freizügig in ihrer Art...
Aber sie war verschuldet, und hätte ohne diesen Nebenjob wahrscheinlich Privatinsolvenz anmelden müssen.
Sie ist leider so eine Frau, die immer die neueste Mode trägt, und allen möglichen Mist kaufen muß, nur weil er angeblich "voll im Trend" liegt. Also so der Typ "Konsum-Tussie"...
Deshalb hätte sie die sechs Jahre "Wohlverhalten" im Zuge der Privatinsolvenz, in denen man nur das Existenzminimum behalten darf, niemals durchgestanden.
Ich würde mich auch lieber finanziell total einschränken, bevor ich so einen Job mache, aber manche Frauen sehen das halt anders.
Ich glaube aber nicht, daß so ein Job den Frauen wirklich Spaß macht, meistens ist es doch eher das vermeintlich leicht verdiente Geld, was sie dazu gebracht hat...