Hallo
Einige Seiten vorher las ich, Todesstrafe, Folter, es wurde geschrieben, es würde abschreckend wirken.
Wenn ich davon ausgehe, dass der mutmaßliche Mörder, der Mörder ist.
Ich möchte mal erinnern, es ist bekannt, das Leipzig mit Kameras übersät ist.
Der Täter sah in die Kamera!!!
Hatte ihn das abgeschreckt?
Nein er ist vom V*** und Kinderschänder zum Mörder geworden!
Dieser Mann war einschlägig vorbetraft!
Hier seine Knastlaufbahn:
Der mutmaßliche Mörder des neunjährigen Mitja aus Leipzig ist bereits fünf Mal einschlägig vorbestraft. Vier der Verurteilungen von Uwe Kolbig wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern stammen aus der Zeit von 1981 bis 1989. Das damalige DDR-Kreisgericht Bitterfeld verurteilte den Mann.
-1979 - Im Alter von 15 Jahren begeht Uwe Kolbig seine erste Straftat - Diebstahl.
-1981 - Mit 17 Jahren missbraucht Kolbig erstmals Kinder und wird zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt.
-1983 - Als 19-Jähriger wird er erneut wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Das Gericht verhängt sechs Monate auf Bewährung.
-1983 - Als 19-Jähriger wird er erneut wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Das Gericht verhängt sechs Monate auf Bewährung.
-1987 bis 1989 - Im Anschluss an seine Haft wird er in die Psychiatrie Altscherbitz verlegt, wo seine Alkoholprobleme therapiert werden sollen. Die Klinik ist einen halben Kilometer vom Fundort von Mitjas Leiche entfernt.
-1989 - Kurz nach seiner Entlassung missbraucht Kolbig erneut ein Kind. Diesmal muss er drei Jahre ins Gefängnis.
-1997 - Nach der Wende wird er erneut wegen sexuellen Missbrauchs überführt. Er wollte einen elfjährigen Jungen beim Baden vergewaltigen. Weil dieser um Hilfe ruft, lässt Kolbig von ihm ab. Wegen seiner Vorstrafen wird der versuchte Missbrauch 1998 mit zwei Jahren Haft ohne Bewährung geahndet.
-1997 - Nach der Wende wird er erneut wegen sexuellen Missbrauchs überführt. Er wollte einen elfjährigen Jungen beim Baden vergewaltigen. Weil dieser um Hilfe ruft, lässt Kolbig von ihm ab. Wegen seiner Vorstrafen wird der versuchte Missbrauch 1998 mit zwei Jahren Haft ohne Bewährung geahndet.
Auffällig ist für mich, wie kann er 1983 nur mit einer Bewährungsstrafe davon kommen, er als Wiederholungstäter.
(erinnert mich, wer meinen Beitrag kennt, sehr stark an meinen Täter, er wurde zu DDR Zeiten auch nur zu einer Strafe von 2 1/2 Jahren wegen Vergew bestraft er wurde durch die Amnestie schon nach paar Monaten freigelassen. Seine letzte Vergew. und die Tat an mir dazwischen liegen 20 Jahre. Er ist trotzdem rückfällig geworden!!!)
Solche Typen sind krank und in meinen Augen nicht heilbar.
Nicht therapierbar, nicht resozialisierbar!
Ich bin dafür, dass Täter, die sich wiederholt an wehrlosen Kinden vergehen, in anschliesende Sicherheitsverwahrung kommen.
Täter, die KInder nach Missbrauch töten, bin ich bei eindeutigen Beweisen, zB auf frischer Tat ertappt, DNA-Gutachten, Mehrere Zeugen, usw. in diesen Fall gehören sie in die Todeszelle.
Dies hat nichts mit Rache zu tun, aber wer einem Menschen das Leben nimmt, hat selber auch nicht mehr das Recht auf Leben.
Denn dieses Kind wollte bestimmt noch nicht sterben, warum sein Mörder aber dieses Recht haben.
Aber da es in Deutschland keine Todesstrafe gibt, wünsche ich mir persönlich, dass er überlebt, bald vernehmungsfähig ist, und eine lebenslange Haftstrafe, wie lange die nun ist, ist ja wohl nicht eindeutig bekannt, mit anschliesender Sicherheitsverwahrung bekommt.
Varenia