Hallo,
ich arbeite als kaufmännische Assistentin. In meinem Vertrag steht: „Der Arbeitgeber ist berechtigt, wenn es das Geschäftsinteresse erfordert, der Angestellten eine andere Tätigkeit zuzuweisen. Dies gilt auch im Falle von Arbeitsmangel."
Mein Chef hat jetzt gesagt, dass ich mich ums Putzen kümmern soll.
Meine Frage: Darf er mir solche Tätigkeiten wirklich zuweisen, obwohl ich als kaufmännische Angestellte eingestellt bin?
Oder sind solche Aufgaben unzulässig, weil sie nicht zu meiner Qualifikation passen?
Danke für eure Einschätzungen!
ich arbeite als kaufmännische Assistentin. In meinem Vertrag steht: „Der Arbeitgeber ist berechtigt, wenn es das Geschäftsinteresse erfordert, der Angestellten eine andere Tätigkeit zuzuweisen. Dies gilt auch im Falle von Arbeitsmangel."
Mein Chef hat jetzt gesagt, dass ich mich ums Putzen kümmern soll.
Meine Frage: Darf er mir solche Tätigkeiten wirklich zuweisen, obwohl ich als kaufmännische Angestellte eingestellt bin?
Oder sind solche Aufgaben unzulässig, weil sie nicht zu meiner Qualifikation passen?
Danke für eure Einschätzungen!