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Darf man das?

Bonsoir

Aktives Mitglied
Folgendes: Meine Schwester (Erzieherin) und ich, hatten neulich ein interessantes Thema.
Bevor in ihrer Kita Gebühren für verspätetes Kommen zu entrichten waren (Eltern, die ihre Kinder später abholen), kam es häufig dazu, dass sich Eltern nicht an die Zeiten hielten und die Kinder um halb 5 noch dasaßen.
Für meine Schwester hieß das, dass sie Überstunden machen musste.
Das war natürlich super nervig und wurde nicht vergütet.

Da kam bei mir die Frage auf: Wenn eine Mutter beispielsweise anruft, weil es einen Zwischenfall gab (Zug ausgefallen etc.), könnte man das zu betreuende Kind dann quasi zu sich mit nach Hause nehmen? (Wenn man Erzieherin ist)

Ich weiß, dass meine Großtante, die früher Kitaerzieherin war, das immer mal gemacht hat, wenn sich Mütter verspätet haben.
Wie ist das? Darf man das?
 
Folgendes: Meine Schwester (Erzieherin) und ich, hatten neulich ein interessantes Thema.
Bevor in ihrer Kita Gebühren für verspätetes Kommen zu entrichten waren (Eltern, die ihre Kinder später abholen), kam es häufig dazu, dass sich Eltern nicht an die Zeiten hielten und die Kinder um halb 5 noch dasaßen.
Für meine Schwester hieß das, dass sie Überstunden machen musste.
Das war natürlich super nervig und wurde nicht vergütet.

Da kam bei mir die Frage auf: Wenn eine Mutter beispielsweise anruft, weil es einen Zwischenfall gab (Zug ausgefallen etc.), könnte man das zu betreuende Kind dann quasi zu sich mit nach Hause nehmen? (Wenn man Erzieherin ist)

Ich weiß, dass meine Großtante, die früher Kitaerzieherin war, das immer mal gemacht hat, wenn sich Mütter verspätet haben.
Wie ist das? Darf man das?
Sowas würde ich einfach mal mit einem Anwalt durchquatschen, wie da die rechtliche Lage ist. Man muss bedenken, was auf dem Weg von der KiTa bis zu deiner Schwester und dann in der Wohnung alles passieren kann und wie das dann versicherungstechnisch abgesichert ist.
 
Da kam bei mir die Frage auf: Wenn eine Mutter beispielsweise anruft, weil es einen Zwischenfall gab (Zug ausgefallen etc.), könnte man das zu betreuende Kind dann quasi zu sich mit nach Hause nehmen? (Wenn man Erzieherin ist)

Ich weiß, dass meine Großtante, die früher Kitaerzieherin war, das immer mal gemacht hat, wenn sich Mütter verspätet haben.
Wie ist das? Darf man das?

Kommt darauf an. Wenn es aus arbeitstechnischer Sicht geschieht, ist es verboten. Da besteht nämlich kein entsprechender Versicherungsschutz und als Erzieherin darf man Arbeit nicht mit nach Hause nehmen. Bei besonders lustigen Müttern könnten diese auch den Verdacht der Kindesentziehung äußern.

Anders sieht es aus wenn die Erziehering sich als Privatperson mit der Mutter darauf verständigt, dass sie das Kind mit nach Hause nimmt. Dann ist das eine Privatsache, da wäre es maximal noch ne Frage des Abholrechtes, weil ja nur bestimmte Leute ein Kind aus dem Kiga holen dürfen.
 
Wieso ist denn die Kita um halb 5 schon zu? Die meisten Eltern arbeiten mindestens bis zu dieser Zeit?

Das ist natürlich nicht das Problem deiner Schwester, aber ein gesellschaftliches Problem, würde ich sagen.
 
Weil die um 16 Uhr schließen und das keine 24 Stunden Kita ist.

Und das ist schon gut mit den Öffnungszeiten. Ich kenne Kitas, die machen unter Mittag dicht.

Ja, natürlich ist es ein gesellschaftliches Problem. Ganz deiner Meinung.
 
Naja, 24-Stunden-Kitas gibt es selten. Aber ich dachte, bist 18 Uhr wäre doch heute weit verbreitet. Aber scheint ja nicht so zu sein.

Gut, ich lebe in einer Großstadt, vielleicht ist es auf dem Land oder in Kleinstädten noch anders. Keine Ahnung.

Kein Wunder, dass es so viele alleinerziehende Menschen gibt, die leider nicht arbeiten können, weil die Betreuung der Kinder nicht gewährleistet ist.
 
Anonsten denke ich auch, dass man das Mitnachhausenehmen nur mit den jeweiligen Eltern privat abmachen kann, am besten schriftlich.
 
Bei uns an der Kita gibt es Gebühren für das überziehen der Zeit, da kommt es eigentlich nie dazu, dass einer zu spät kommt.

Früher, als ich Kind war, würde man auch mal mitgenommen nach Hause, das gibt es heute nicht mehr. Heute gibt es so viele Regeln, da wird das nicht möglich sein, schön aus versicherungstechnischen Gründen.
 

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