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Darf ich meinen Firmenlaptop privat nutzen?

  • Starter*in Starter*in Pattsrick
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P

Pattsrick

Gast
Und zwar ist mein privater Lappi defekt und ich habe die letzten beiden Tage am Firmen Lappi gewesen,aber nix runtergeladen! Ich mache immer WinLog aus,damit mein AG nix sieht.

Ich habe nix unterschrieben das es nicht erlaubt ist. Wie läuft das bei euch,ist das verboten?
 
Da ist am besten immer den Arbeitgeber fragen.
Normalerweise ist es eher nicht erlaubt da es Firmeneigentum ist, gibt aber auch hier und dort Ausnahmen.
Du arbeitest doch nun auch schon 7 Jahre dort wie du im anderen Thread geschrieben hast, da sollte man eigentlich schon auch wissen was man darf und was nicht.
Unterschreiben was nicht erlaubt ist musst du auch nichts, es ist nicht dein Gerät. Normalerweise fragt man einfach wenn man betriebseigene Gerätschaften für private Zwecke nehmen möchte.
 
Naja hättest mal fragen können Chef/Kollege, aber wenn du nix installierst und nichts runterlädst, keinen "Schweinkram" machst, sehe ich kein großes Problem ist dann halt "graubereich", nicht ausdrücklich erlaubt, nicht verboten, jetzt ists eh zu spät.
 
Naja, du musst nichts unterschreiben was erlaubt ist. Das ist das falsche Argument. Eher solltest du fragen was erlaubt ist. Mit dieser Fragestellung ist es Schon "unvorteilhaft"
 
Als ob der Arbeitgeber nicht sieht, wenn du den Laptop nutzt. Die können dich dabei filmen, Fotos machen von dem was du guckst und alles aufzeichnen und dich auch noch abhören. Bei der Bahn als Arbeitgeber steht dann wenigstens noch, diese Verbindung wird abgehört, lol, kein Witz! An deiner Stelle würde ich den Dienstcomputer in den Schrank legen und mir ein neues Gerät kaufen.
 
Wie nutzt du den? Lass das lieber bleiben, nicht, dass die das nachvollziehen können, wo du da rumsurfst. Das ist dienstlich und sollte nicht privat genutzt werden.
 
Hast du den Zuhause den Firmen Rechner, Home Office?
Wie nutz du den Privat, auf Firmenrechner sind ja meist nur Spezifische Programme für die berufliche Tätigkeit.
Wenn der Chef ein Firmenhandy oder -tablet stellt, heißt das noch lange nicht, dass man alles damit machen darf, was man möchte.
Schon das Installieren mancher Apps kann zum Problem werden – Stichwort: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Ist in der Arbeitsplatz- und Berufsbeschreibung doch wohl geklärt wie das zu handhaben ist.
Grundsätzliches ist hier beschrieben:
 
Wenn es wirklich nicht anders geht, kann man übergangsweise auch versuchen, von einem Live-System zu booten, z.B. über ein USB-Stick.
Wenn man die lokale Festplatte nicht berührt bzw. einhängt, dann sollten auch keine Spuren auf dem Laptop hinterlassen werden.
Besser ist natürlich ein eigenen privaten Laptop zu besorgen.
 
In deinem anderen Faden schreibst du, dass du betrieblich auf der Abschussliste stehst.
Warum das Risiko eines Rauswurfs künstlich erhöhen?
Natürlich ist ein Dienstschleppi für den Dienstgebrauch.
 

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