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Darf ein Lehrer mit einer volljährigen Schülerin zusammen sein?

Status
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G

Gast

Gast
Hallo ihr Lieben,
wie der Titel schon verrät habe ich nur eine simple Frage an euch und hoffe, dass ihr mir diese beantworten könnt. Es geht nun weder darum, wie realistisch dies ist, noch um es sich bei dieser Schülerin um mich oder eine Freundin handelt.

Jedoch muss hinzugefügt, dass dieser Lehrer NICHT ihr Lehrer ist und auch NIE ihr Lehrer werden kann, da diese schon am Abitur ist und er "nur" in der Mittelstufe unterrichtet. (Gesamtschule)
Wäre eine Beziehung erlaubt?
glg
 

Tourette

Aktives Mitglied
Wenn sie es nicht dürften, wie sollen Lehrer sonst an eine Freundin kommen, die waren doch alle mal ehemalige, minderjährige Schülerinnen.
 

springer

Aktives Mitglied
Da gibt es verschiedene Rechtsauffassungen. Habe von verschiedenen Gerichtsurteilen gelesen. Es besteht eigentlich kein Ausbildungs- oder Abhängigkeitsverhältnis, aber solange der Lehrer an der gleichen Schule unterrichtet, kann es große Probleme geben.
 
C

chrismas

Gast
Es geht nicht nur darum, dass ein Lehrer auf der gleichen Schule ist, es kommt auf das Abhängigkeitsverhältnis im allgemeinen an.

Ist der entsprechende Lehrer zum Beispiel auch Lehrer in der Klasse, so ist das schon einmal nicht möglich, da hier unterstellt werden kann, dass diese vermeindliche Beziehung schlicht und ergreifend durch die Macht des Lehrers entstanden ist. Gleiches gilt auch für Ämter, wie zum Beispiel Vertrauenslehrer, die bei so etwas darauf achten sollten.

Ist der Lehrer hingegen nur an der Schule tätig und hat keinerlei schulischen Kontakt wird es schwieriger, genauso als wenn der Lehrer in einer anderen Schule unterrichten würde.

Aber generell sollte sich jeder Lehrer darüber im klaren sein, was das für ein Licht auf die Gesellschaft wirft, wenn ein Lehrer mit einer Schülerin eine Beziehung führt. Es kann gut gehen, aber da muss man sich auch darüber im klaren sein, was das für einen Spießrutenlauf werden könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:

springer

Aktives Mitglied
... und strafbar,
wenn einer Lehrer mit einer Schülerin - und noch dazu der gleichen Schule - einen, über das normale Lehrer- Schüler-Verhältnis hinausgehenden Kontakt pflegt!
Das stimmt so nicht. Natürlich darf ein Lehrer Sex mit einer Schülerin haben, insbesondere wenn sie volljährig, also 18 Jahre alt ist.

Verboten ist das nur, wenn sie "ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist"

(s. hier StGB - Einzelnorm)

Nun streiten sich die Juristen, ob dieser Tatbestand schon dann erfüllt ist, wenn der Lehrer zwar an der Schule der Schülerin unterrichtet, aber nicht in ihrer Klasse. Unterrichtet er an einer anderen Schule, kann er mit ihr Sex haben, soviel sie beide wollen.

Ergänzung:

Ich habe eben den Gesetzestext noch einmal gelesen. Wenn man ihn wörtlich nimmt, dann gibt es, sobald die Schülerin 18 ist, keinerlei Einschränkungen mehr. Er darf dann mit ihr Sex haben, auch wenn er ihr Klassenlehrer ist.

Ob das Begeisterung bei der Schulleitung und der Schulbehörde auslöst, würde ich allerdings bezweifeln.
 
Zuletzt bearbeitet:

HarryO

Mitglied
Ich kann mich an einen ähnlichen Fall erinnern, der sich in der Schule von einem Freund abgespielt hat. Da hat man immer schon vermutet , dass ein Lehrer ein Verhältnis mit einer Schülerin hat und kaum hatte sie die Schule beendet, haben sie geheiratet. Also lief da garantiert was!

Auf jedenfall muss sie schon volljährig sein ansonsten gibt es wirklich gröbere Probleme! In Österreich hatte eine Handballlehrerin (ich glaube über 40 Jahre alt)ein Verhältnis mit einem damals noch 13 jährigen Schüler, aber sie sind immer noch zusammen. Er ist mittlerweile 14 und sie sind verlobt. Das ging durch alle Medien. Sie wurde damals wegen sexueller Belästigung von Minderjährigen angeklagt oder so ähnlich
 
G

Gast

Gast
Wow, danke für die vielen Antworten!

Könnt ihr mir vielleicht auch noch sagen, wo man das ganze nachlesen kann?
Dieses Gesetz muss doch irgendwo stehen, nur leider finde ich es nicht...
glg
 

springer

Aktives Mitglied
Ich hab den Link doch oben schon eingefügt. Hier noch einmal: Enfach auf "STGB - Einzelnorm" klicken!

§ 174 Strafgesetzbuch:

StGB - Einzelnorm

Als Ergänzung: In der Bundesrepublik gilt der Grundsatz: "Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt". Es wäre aber dem Lehrer sehr zu empfehlen, bevor er mit der Beziehung an die Öffentlichkeit geht, mit seinem Schulleiter oder Schulrat zu sprechen.
 

Landkaffee

Urgestein
In der Oberstufe (wir waren alle um die 17,18 Jahre alt) sass ich neben einer Schulkollegin, die immer wieder von unserem Lehrer "angebaggert" wurde. ("Angebaggert" hiess das damals.)
Ich fand das schon nur als Mitschülerin sehr unangenehm und absolut unpassend.
Ihr war das Verhalten des Lehrers sehr peinlich und ich spürte, wie sie sich hin- und hergerissen fühlte. Mich selber lenkte das auch von Unterricht ab. Der Lehrer kontrollierte meine Hausaufgaben und streichelte derweil ihren Nacken. Hatte immer das Gefühl, sie fühlt sich nicht ganz wohl und ICH störe den Lehrer, weil ich das ja mitbekomme.
Schnell zerriss man sich über sie und den Lehrer den Mund.... .
Hatte sie die Note 1 in dem Fach, weil...?
Oder nutzt er sie, ihre Notlage aus, weil sie jemanden brauchte, ihre Eltern sich gerade scheiden liessen...?
Ich fand´s einfach ätzend!!!
Um Nachfragen vorzugreifen: Ja, es wurde sich seitens der Schulleitung gekümmert... .

Ich empfand den Lehrer als übergriffig. Mag sein, sie war auch in ihn verliebt, aber dann hätte er als ja wirklich erwachsener Lehrer dazu stehen sollen und sicher wäre es ihm möglich gewesen, ein offenes Gespräch mit Kollegen oder Schulleitung, ebenso eines mit dem Mädchen zu führen und dann von sich aus konsequenter Weise den Kurs zu wechseln.
Mich hat das damals so richtig genervt.... . Ich mochte kaum noch in die Stunde gehen.

Bis heute, und das Geschehen ist lange Zeit her, fühle ich mich bei der Erinnerung daran unbehaglich.
Die Mitschülerin war ja auch von ihm abhängig..... . Nicht wirklich frei.... .
Und für mich waren - bis dahin- Lehrer immer die Menschen gewesen, an die ich mich auch vertrauensvoll wenden kann..... . Meinem Vertrauen zumindestens diesem Lehrer gegenüber tat das einen Abbruch.

LG
Landkaffee
 

Rhenus

Urgestein
Hallo,

Strafrechtlich kein Problem. Springer hat noch die Kurve geschafft.
Disziplinarrechtlich kein Problem, wenn er sie nicht unterrichtet, jedoch entscheidet das unter Umständen die Schulaufsicht. Wogegen man kaum angehen kann. Versetzungen müssen nicht unbedingt begründet werden.

Die Fragestellung ist juristisch gesehen falsch!
Ein Lehrer darf mit einer volljährigen Schülerin zusammen sein. Ist ja durchaus die Regel!:D
Wie soll er sie sonst unterrichten?

Die Frage ist ob er mit Ihr eine sexuelle Beziehung eingehen darf.
Streng genommen ist das auch falsch.
Sie können ja an verschiedenen Schulen sein.

Darf ein Lehrer mit seiner volljährigen Schülerin sexuellen Verkehr haben?
So jetzt, haben wir es!

LG
Rhenus
 
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