Ein Lehrer hat kein Recht die Tasche eines Schülers zu durchsuchen. Er kann einen Schüler lediglich dazu auffordern die Tasche zu leeren. Ein Schüler muss dieser Aufforderung nicht nachkommen, tut er es dennoch, verzichtet er freiwillig auf sein Recht auf Privatsphäre und hat keine Handhabe mehr sich darüber zu beschweren.
Ein Lehrer muss die Polizei rufen und die darf nur bei begründetem Tatverdacht die Tasche durchsuchen.
Ein Lehrer muss die Polizei rufen und die darf nur bei begründetem Tatverdacht die Tasche durchsuchen.