Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Darf der Chef weniger Zahlen ....

  • Starter*in Starter*in Harag
  • Datum Start Datum Start
H

Harag

Gast
Wie ist das geregelt.
Wenn jemand bei einer Büroarbeit ein Lohn bekommt und regulär schon einen reduzierten Arbeitsvertrag hat.
Darf der Arbeitgeber dann den Arbeitnehmer nach Hause schicken und sagen, das er die Stunden irgendwann im Jahr mehr arbeiten soll?

Der Fall ist nun, das der Arbeitgeber möchte, das der Arbeitnehmer sogar noch früher nach Hause geht, doch der Abeitnehmer dann vermutlich auch weniger Geld bekommt und an sich nicht mehr seine Kosten denken kann.

Wie verhält sich das? Ist nicht generell ein Gehalt angebracht und wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dann nach Hause schickt, ist das dann nicht auf des Arbeitnehmers - Kosten? Ist das erlaubt?

Der Gedanke, die ganzen Stunden dann eines Tages mehr zu arbeiten, findet zudem kein großes Wohlgefallen bei dem Arbeitnehmer.
 
Wie ist das geregelt.
Wenn jemand bei einer Büroarbeit ein Lohn bekommt und regulär schon einen reduzierten Arbeitsvertrag hat.
Darf der Arbeitgeber dann den Arbeitnehmer nach Hause schicken und sagen, das er die Stunden irgendwann im Jahr mehr arbeiten soll?

Der Fall ist nun, das der Arbeitgeber möchte, das der Arbeitnehmer sogar noch früher nach Hause geht, doch der Abeitnehmer dann vermutlich auch weniger Geld bekommt und an sich nicht mehr seine Kosten denken kann.

Wie verhält sich das? Ist nicht generell ein Gehalt angebracht und wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dann nach Hause schickt, ist das dann nicht auf des Arbeitnehmers - Kosten? Ist das erlaubt?

Der Gedanke, die ganzen Stunden dann eines Tages mehr zu arbeiten, findet zudem kein großes Wohlgefallen bei dem Arbeitnehmer.


Sprichst du von dir? Auf Dauer geht das aus meiner Sicht nur, wenn das schriftlich als Änderung des Arbeitsvertrags festgelegt ist.
Du (oder der Arbeitnehmer) kann ja nicht zig Minusstunden anhäufen und die dann plötzlich nacharbeiten! Das wäre mit der Personalabteilung zu klären.
Ich würde mich da kundig machen. Oder eher: der Arbeitnehmer.😀
 
Hi,

nach kurzer Recherche ist das (es sei denn du hast vertraglich einem Arbeitszeitkonto zugestimmt) nicht dein Problem.

Es gibt theoretisch nichts nachzuarbeiten und es gibt auch keinen verminderten Lohn, da sich dein Arbeitgeber im "Annahmeverzug" befindet und das wirtschaftliche Risiko dafür selbst und allein trägt.

Zumindest ist es das, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. (-> Vertrag lesen)

Für eine echte Beratung musst du natürlich einen Anwalt fragen - ob dir das alles aber in der Praxis weiterhilft ist eher eine Frage wie wichtig du in der Firma bist.

LG
 
Nein, sowas darf der Arbeitgeber natürlich nicht.

Falls es sich um dich handelt, hast Du natürlich das Problem, dass Du ja keinen schriftlichen Vertrag vorliegen hast.
 
Es geht nicht um mich.
Aus reinem Menschenverstand, würde ich sagem selbe bei schlechter Auslastung (doch volle Auftragsbücher), wäre dass das Problem des Arbeitgebers oder nicht?

Sonst wäre es ja sehr einfach eine Firma zu gründen und die Angestellten mit hängen zu lassen.
Doch ich finde es auch nicht richtig von dem Arbeitgeber zu sagen, das der Arbeitnehmer dann die ganzen Freistunden die er ja aufgebrummt bekommt, dann in Vollzeit nachholen soll, wenn er doch nur reduzierte Stunden macht, weil er keine Vollzeit will und schon ein Burnout durch einen anderen Arbeitgeber hatte.

So oder so, finde ich das nicht richtig. Kennt sich jemand genau damit aus?
PS: In dem Vertrag des Arbeitnehmer, steht auch wohl so eine wischi waschi Klausel von 30 - 45 Wochenarbeitsstunden die abzuleisten sein.
 
Bin zwar Laie,

aber Vertrag ist Vertrag.
Ist doch die Frage was da drin steht.

Und...
wie es gegenseitig gehandhabt wird.

Wenn er auf meine Wünsche eingeht, würde ich ihm da auch entgegenkommen.

Ein Engpass kann ja aufkommen, genauso wie Mehrarbeit.
Da würde ich schon ab und zu geben.

Die Kunst ist, sich selbst nicht zu verlieren 😉

Nur auf Dauer, würde ich da mit dem Chef sprechen, wie er sich das vorstellt.
Ggf. den Vertrag anpassen, falls es nicht mehr passt etwas anderes suchen.

Mit der rechtl. Seite kenn ich mich da nicht aus.

Bleib halt im Gespräch.

Gruß Hajooo
 
Leider kann ich deine Frage auf Grund der vorliegenden Infos nicht pauschal beantworten. Es kommt auf verschiedene Punkte im Vertrag an. Das Gesetzt kennt da auch verschiedene Varianten.

Zunächst ist zwischen Festgehalt und Akkordlohn zu unterscheiden. Wenn also vereinbart ist, dass jeden Monat ein festes Gehalt bezahlt wird, kann der Chef nicht weniger als das vereinbarte bezahlen, es sei den, dass der AN sich vertragsbrüchig verhält. Das wäre nur im Rahmen einer Vertragsänderung (z.B. weniger Stunden, dem BEIDE Parteien zustimmen müssen) oder einer Änderungskündugung durch den AG (hier greift in der Regel der Kündigungsschutz) möglich. Beim Akkordlohn müsste ebenfalls ein "Mindestbetrag" festgelegt sein, der bezahlt wird. Dieser kann aber auch ein Jahreswert sein, so dass nicht jeden Monat das Gleiche bezahlt wird, man aber mal mehr mal weniger im Jahr auf das vereinbarte Mindestgehalt kommt.

Auch bezüglich Arbeitszeit und -lage fehlen hier angeben. Wenn im Vertrag steht der AN arbeitet 20 Stunden in der Woche und sonst nix, kann der Chef im Rahmen seines Direktionsrecht die Lage vorschreiben (soweit er das Arbeitszeitgesetzt berücksichtigt). Also wären 5 Tage a 4 Stunden genau so wie 2 Tage a 10 Stunden möglich. Ergibt beides 20 Stunden.

Wieder anders wäre es bei vorhandenen Überstunden - hier kann der Chef einen durchaus früher nach Hause schicken, damit die abgebaut werden. Er darf die Wünsche des AN dabei berücksichtigen, muss es aber in der Regel nicht.

Das sind allerdings nur ein paar Lösungsansätze auf deine Frage.
 
idR befindet sich in fast jedem Arbeitsvertrag mit Lohnzahlung (nicht unbedingt Gehalt) Folgende Klausel:

"Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 38,5h [o.ä.] pro Kalenderwoche"

Hier ist das "durchschnittlich" ein wichtiges Wort, denn es lässt dem Arbeitgeber / Arbeitnehmer die Freiheit auch mal weniger/mehr zu arbeiten.
Bei Lohnarbeit ist es nicht unüblich monatliche Schwankungen zu haben, klar, ist blöd für die Planung, ist aber normal, wenn die durchschnittliche Jahresarbeitszeit wieder im Gleichgewicht ist.

Mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages stimmt man diesen Schwankungen zu.

Kleiner Tipp: Gewerkschaft beitreten. Falls dieses Gleichgewicht der Jahresarbeitszeit nicht erreicht wird kann man dagegen vorgehen.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 1) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben