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Gelöscht 124470
Gast
Zu Deinem Beitrag hab ich mal ein paar Fragen. Du schreibst:
Ok.
Brandschutz -Experten sind teilweise so etwas wie ehemalige Pfadfinder.
Diese haben erlebt, dass man ein Streichholz an Zunder hält - und daraus wird ein Lagerfeuer.
Man sitzt um das Feuer herum und schaut glühenden Resten zu, die durch die Thermik im Abendhimmel verglühen.
Die Erfahrung setzen sie um und betrachten Gegenstände auf einem Tisch in einer location, welche anfangen können zu brennen. Dann schauen sie nach oben, und über dem Tisch hängt ein großer Strauss aus Trockenblumen --- und so weiter.
Wenn man das zu Ende denkt, entstehen daraus Vorschriften.
es gibt aber auch Leute die nicht bei den Pfadfindern waren.
Die können sich all diese kleinen Sünden am Lagerfeuer einfach nicht vor stellen:
Stöckchen rein gehalten, brennt, angefasst : ist HEISS!
für diese Mensachen bleubt also nur, sich die Brandschutz Vorschriften durch zu lesen und diese mit den Orten zu vergleichen.
Wie in Crans Montana gibt es nämlich noch etlicher weiter locations, die von Leuten gebaut wirden, die eben nicht bei den Pfadfindern waren, ud die auch nicht auf die Idee kommen, sich erstzweise die Vorschriften an zu schauen.
Das Ing ist nämlich, dass es bei Gebäuden anders herum ist.
Was eine ich damit?
Da mietet jeamnd einen Wagen und begeht damit eien Unfall. Der vermieter konnte dies nicht beeinflussen und ist raus.
Bei Gebäuden ist es aber anders. Der Inhaber hat sicher zu stellen, dass der Mieter damit ekeinen Unfug bauen kann - und wenn er vermietet, hat er dies zu kontrollieren. Er kann die Kontrolle aber an den Mieter delegieren.
Im Bereich locations heisst dies, dass eine Zählkontrolle am Einlass statt zu finden hat.
Es heist ausserdem, dass ein Bestuhlugsplan Grundlage der Genehmigung ist.
Die Stühle haben da zu stehen wo sie eingezeichnet sind.
Stehen sie woanders, ist eine neue Genehmigung fällig.
Fand die Bestuhlung anders als genehmigt statt, war die Feier nicht genehmigt.
Dies interessiert besonders Versicherungen, weil sie Gründe finden möchten um nicht bezahlen zu müssen.
Aber nicht der Inhaber ist das Opfer sondern die, die Schaden genommen haben.
Also geht eine Warnung auf jeden Fall an potentielle Opfer. Stimmt das so?
Kommen über 200 Personen in Betracht, so unterliegt das event der Versammlungsverordnung.
Mit all ihren verstärkten Vorschriften. Man kann Türen messen, ob sie mindestens 1,20m breit sind.
Und wenn man die Brille vergessen hat und dem Veranstalter traut -wie in der Schweiz übrigens auch - so kann man den Veranstalter zumindest auf seine Beobachtung hinweisen - um sodann unverzüglich das event zu verlassen.
So kann man extrem sicher davon ausgehen, kein Opfer falscher Annahmen zu werden.
In der Hinsicht gebe ich Dir Recht.Ich achte nicht auf Brandschutz. Kann ich auch gar nicht, denn ich bin weder Ingenieur, noch Feuerwehrmann, noch Brandschutzexperte oder sonst etwas aus dem Bereich.
Ok.
Brandschutz -Experten sind teilweise so etwas wie ehemalige Pfadfinder.
Diese haben erlebt, dass man ein Streichholz an Zunder hält - und daraus wird ein Lagerfeuer.
Man sitzt um das Feuer herum und schaut glühenden Resten zu, die durch die Thermik im Abendhimmel verglühen.
Die Erfahrung setzen sie um und betrachten Gegenstände auf einem Tisch in einer location, welche anfangen können zu brennen. Dann schauen sie nach oben, und über dem Tisch hängt ein großer Strauss aus Trockenblumen --- und so weiter.
Wenn man das zu Ende denkt, entstehen daraus Vorschriften.
es gibt aber auch Leute die nicht bei den Pfadfindern waren.
Die können sich all diese kleinen Sünden am Lagerfeuer einfach nicht vor stellen:
Stöckchen rein gehalten, brennt, angefasst : ist HEISS!
für diese Mensachen bleubt also nur, sich die Brandschutz Vorschriften durch zu lesen und diese mit den Orten zu vergleichen.
Wie in Crans Montana gibt es nämlich noch etlicher weiter locations, die von Leuten gebaut wirden, die eben nicht bei den Pfadfindern waren, ud die auch nicht auf die Idee kommen, sich erstzweise die Vorschriften an zu schauen.
Das Ing ist nämlich, dass es bei Gebäuden anders herum ist.
Was eine ich damit?
Da mietet jeamnd einen Wagen und begeht damit eien Unfall. Der vermieter konnte dies nicht beeinflussen und ist raus.
Bei Gebäuden ist es aber anders. Der Inhaber hat sicher zu stellen, dass der Mieter damit ekeinen Unfug bauen kann - und wenn er vermietet, hat er dies zu kontrollieren. Er kann die Kontrolle aber an den Mieter delegieren.
Im Bereich locations heisst dies, dass eine Zählkontrolle am Einlass statt zu finden hat.
Es heist ausserdem, dass ein Bestuhlugsplan Grundlage der Genehmigung ist.
Die Stühle haben da zu stehen wo sie eingezeichnet sind.
Stehen sie woanders, ist eine neue Genehmigung fällig.
Fand die Bestuhlung anders als genehmigt statt, war die Feier nicht genehmigt.
Dies interessiert besonders Versicherungen, weil sie Gründe finden möchten um nicht bezahlen zu müssen.
Aber nicht der Inhaber ist das Opfer sondern die, die Schaden genommen haben.
Also geht eine Warnung auf jeden Fall an potentielle Opfer. Stimmt das so?
Es gibt reichlich Informationen, die man sich " anlesen kann" und für die man kein Experte zu sein braucht.Ich fände es sogar grob fahrlässig wenn jetzt selbsternannte Experten irgendetwas verschlimmbessern, nur weil sie meinen Ahnung von der Materie zu haben.
Kommen über 200 Personen in Betracht, so unterliegt das event der Versammlungsverordnung.
Mit all ihren verstärkten Vorschriften. Man kann Türen messen, ob sie mindestens 1,20m breit sind.
Und wenn man die Brille vergessen hat und dem Veranstalter traut -wie in der Schweiz übrigens auch - so kann man den Veranstalter zumindest auf seine Beobachtung hinweisen - um sodann unverzüglich das event zu verlassen.
So kann man extrem sicher davon ausgehen, kein Opfer falscher Annahmen zu werden.
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