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Gelöscht 53420
Gast
Die Überführung muss je nach Bundesland meist innerhalb 36 Stunden (in wenigen Bundesländern 24 bzw. 48 Stunden) nach Eintritt bzw. Feststellung des Todes erfolgen. Die Maximalfristen für Erdbestattung oder Einäscherung ist zwischen vier Tagen (ohne Sonntage und Feiertage) bis hin zu zehn Tagen.Ich dachte immer, das sei eine totsichere Branche.
Ich habe allerdings von einem Fall gehört, da wurde die Beerdigung (nach Einäscherung) in der Zeit des Lockdowns einige Wochen verschoben, da die Angehörigen mit der Beisetzung gewartet haben, bis wieder mehr Trauergäste teilnehmen durften.
Bei einer Bestattung im Sarg wird das aber nicht möglich sein. Gerade bei der Hitze, müsste ja der Raum enorm gekühlt werden, in der die Leiche bis dahin wochenlang in der Warteschleife verweilt.
Es wird daher möglicherweise Verschiebungen geben aber die Kunden laufen dem Bestatter nicht weg.
Also erklärt das im Fall Deutschland nichts in dem Kontext.
In Italien, einem streng katholischen Land, gab es aber zu Beginn der Corona-Krise den Fakt, das die Behörden die Bestattungen über Wochen untersagten, was dazu führte, das sich die Leichen in den Krankenhäusern stapelten.
Allerdings wäre das ohne Corona bei so einer behördlichen Anordnung auch passiert.