Wenn ich es richtig verstehe, muss sie bzw. die Mutter dann innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod das Erbe ablehnen, weil Mutter bzw. nachfolgend seine Schwester einen gesetzlichen Anspruch haben.
Wie ist denn das Grundbuch aufgeteilt?
Angenommen, es ist 50:50 (Du und er zu gleichen Teilen).
Dann erbst Du von seiner Hälfte 75% und die Mutter 25%. Der Mutter gehört das Haus also zu 12,5%. Der Schwester gehört gar nichts. Die würde den Hausanteil erst erben, wenn die Mutter verstirbt.
Die Frist zur Erbausschlagung beginnt erst zu laufen, wenn die Erben vom Erbfall und(!) der Berufung zum Erben erfahren. Bei Dir ist die Sache klar, denn Du erbst auf jeden Fall (gesetzlicher Güterstand). Bei Dir zählt die Frist ab dem Sterbetag. Bei der Mutter ist die Sache nicht klar, denn es könnte ja doch ein Testament geben. Da zählt also die Frist ab Info Nachlassgericht.
Ich persönlich fände es moralisch fragwürdig, wenn die Mutter das Erbe annimmt. Denn in der Regel ist es so (und leider ist das auch oft in Fernsehserien etc. zu sehen), daß man annimmt, der überlebende Ehepartner ist Alleinerbe. Und wenn es eine glückliche Ehe war und meine Schwiegertochter keine Heugeige, dann würde ich mir blöd vorkommen, das Erbe anzunehmen.
Auf der anderen Seite gäbe es aber auch Beweggründe, genau das zu tun.
Ein Grund wäre, daß ein Teil einer Immobilie, wenn auch nur ein kleiner, einen Wert darstellt und man vielleicht später einmal auf Pflege angewiesen sein wird und die Geld kostet. Ein anderer, daß Du keine gemeinsamen Kinder hast (oder Du überhaupt Kinder hast, das weiß ich nicht) und die Schwester vielleicht schon...und schlußendlich musst Du es ja auch mal irgendwem vererben. So könnte die Mutter denken.
Falls sie das Erbe nicht ausschlagen will, könnte ein notariell beglaubigtes lebenslanges Wohn- und Nießbrauchsrecht eine Lösung sein. Man könnte auch schreiben, daß Du für ihren Anteil im Falle von Pflegebedürftigkeit, wofür ihre Rente und die Pflegeversicherung nicht mehr ausreichen, einen Mietanteil an sie zahlst...denn das Sozialamt könnte sonst meckern.