Hallo Beatmaker,
Normalerweise schon eher für die raueren Jobs gedacht, jedoch ist ein Konzertpianist auch berufsunfähig, sollte er z.B 2 Finger verlieren. Ich glaube man zahlt mit einem gefährlichem Job mehr in die Versicherung ein als du es tun würdest mit einem Bürojob. Die Prämien sind jedoch die gleichen. Um ehrlich zu sein kenne ich mich selbst noch nicht genug mit dem Thema aus, fange seit kurzem erst an mich darüber zu informieren, da ich es auch in Betracht ziehe, jedoch nur wenn es wirklich Sinn hätte. Ich kann dir aber einen Ratgeber schicken, den ich auch gerade durchkaue, ist ne recht lange Geschichte, von daher kann ich dir noch nicht viel erzählen. Hier die Seite
http://www.berufsunfähigkeit-kompakt.de/. Folgende Zitate sind von besagtem Ratgeber.
Berufsunfähig gilst du ...
Wenn ein Arzt bescheinigen kann, dass der Versicherte durch eine Krankheit oder eine Körperverletzung seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann oder dies bereits nicht mehr tut, liegt eine Berufsunfähigkeit vor....../....Wie lang der Versicherte berufsunfähig sein muss, damit dies als berufsunfähig anerkannt wird, ist individuell im Versicherungsvertrag festzulegen. So kann bei einer Berufsunfähigkeit ab 6 Monaten oder auch erst ab 3 Jahren die Berufsunfähigkeit im Sinne des Versicherungsvertrages eintreten.
Soviel mal dazu. Sollte deine Hand abfallen und du bereits seit Jahren im Büro arbeitest, gilst du als berufsunfähig. Logisch. Dennoch kann es sein dass viele Versicherungen dann sagen: "Ja, aber Sie können doch noch hier und hier arbeiten, auch mit nur einer Hand". Mit solchen Versicherungen ist man auf der sicheren Seite, falls etwas passiert, jedoch muss man sich erstmal ernsthaft mit denen auseinandersetzen bevor man etwas gezahlt bekommt.
Liebe Grüße