S
STAN*
Gast
naja rauseckeln, nachdem wir grad erst eingezogen sind.. er meinte halt er will auf der sicheren seite sein, dass er halt die miete bekommt.
hab mich im internet ja auch ein wenig schlau gemacht u erfahren,dass wenn eine kaution in voller höhe(3mm) gezahlt wurde u danach noch eine bürschaft erfolgt, die bürgschaft nichtig ist. ein gesetz gibt es dazu auch! nur wenn die kaution weniger ist, darf eine bürgschaft erfolgen, aber nur in der höhe als wenn man 3 mm kaution gezahlt hätte.
Dann gib doch dem Vermieter die Bürgschaft, denn die ist eh nichtig, wie Du schreibst.
Und wenn er sie in Anspruch nehmen will kriegt er ein Schreiben mit Hinweis auf den von Dir angesprochenen Gesetzestext, nehme an das BGB.