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Bruder mit einer Lernschwäche schafft es nicht im Berufsleben

P

Panic159

Gast
Hallo zusammen,

ich habe einen 26 jährigen Bruder, der seit seiner Geburt an einer Lernschwäche leidet. Er hat seinen Hauptschulabschluss an einer Schule für Behinderte abgeschlossen. Im Anschluss absolvierte er trotz schlechter Vorraussetzungen seine Ausbildung als Verkäufer mit der Unterstützung der Agentur für Arbeit.

Soweit so gut.

Seitdem läuft leider nichts mehr. Er war nun bei 5 Unternehmen angestellt und ist nie durch die Probezeit gekommen. Teilweise lag es an seiner Unpünktlichkeit, teilweise weil er zu faul war und manchmal ohne genannten Grund. Ich habe versucht über die Agentur oder den Fachbereich Jugend und Soziales an Hilfe zu kommen. Bisher mit nur wenig Erfolg.

Leider sind meine Eltern zeitlich ,genau wie ich, eingebunden, sodass er zu Hause rumsitzt und nichts tut. Wir haben ihn versucht durch Projekte an die Hausarbeit zu leiten. Nachhaltig war jedoch nichts. Er hat kein Gefühl für Ordnung oder Tatendrang, wenn es darum geht etwas zu Putzen, zu Kochen oder sich um einen Job zu kümmern.

Wenn ich ihm jedoch einen Job besorgt habe, gibt er sein Bestes. Leider reicht dies bei vielen Unternehmen nicht.

Was kann ich noch machen? Ich habe nun an eine Umschulung oder eine weitere Ausbildung gedacht..zum Glück kann er noch zu Hause wohnen. Besonders wichtig ist es, dass er stets Krankenversichert ist. Die Agentur hat ihm nach seiner letzten Kündigung erst in 2 Monaten den nächsten Beratungstermin angeboten, bei der selben Beraterin, die bisher völlig ohne Erfolg vermittelt hat. Gibt es Möglichkeiten die Beratung zu wechseln, oder an einen schnelleren Termin zu kommen?

Gibt es Fördermöglichkeiten? Beruflicher oder finanzieller Art? Da ihm nie eine Behinderung attestiert wurde, finde ich kaum Informationen zu Fördermöglichkeiten. Durch seine Lernschwäche fällt es Ihm schwer sich Dinge beim ersten Mal zu merken. Oft benötigt er mehrere Anläufe, was dazu führt, dass Unternehmen ihn für "zu doof" einstufen. Kennt vielleicht jemand Unternehmen, die gerade auf solche Krankheiten eingestellt sind?

Ich freue mich über jeden Ratschlag! Vielen Dank fürs Lesen!

Liebe Grüße
 

Burbacher

Aktives Mitglied
Hallo Panic,

bei den beschriebenen Einschränkungen deines Bruders hat er doch sicher einen Behindertenausweis und einen entsprechenden Behindertengrad.
Wenn nicht, dann solltet ihr euch darum kümmern, gibt es doch für Menschen mit besonderen körperlichen, psychischen oder eben auch geistigen Einschränkungen besondere Fördermaßnahmen.
Inwieweit dann etwa eine Beschäftigung in einer einschlägigen Behinderten-Einrichtung möglich ist, müsstet ihr erfragen. Auf jeden Fall solltet ihr da bei den zuständigen Integrationsämtern nachfragen.

Liebe Grüße

Burbacher
 
G

Gast

Gast
Hm, eine Ausbildung hat er ja abgeschlossen - bis zu einem gewissen Grad kann er also sehr wohl Arbeiten verrichten.

Da Du aber auch geschrieben hast, dass er zum überwiegendem Teil nicht durch die Probezeit gekommen ist, weil er unpünktlich oder faul war. Das kann aber absolut nicht an seiner Lernschwäche liegen, oder?!!!
Wenn er faul ist und unpünktlich und daran nichts ändert - wie soll er da jemals einen Job finden und behalten?
Und sein Bestes hat er dann sicherlich nicht gegeben .... sorry, wenn ich das jetzt mal so sage.

Ich bin der Meinung, dass DU gar nichts tun kannst - und auch nicht solltest. Der Ball liegt nun in seinem Feld und ER sollte mal den Hintern hochkriegen und sich kümmern. Es ist sein Leben, nicht Deins.
Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass er sich schön zurücklehnt, Euch machen lässt und das wars. Sorry, aber wenn er keinen Druck bekommt, wie soll er sich selbst mal weiterentwickeln??

Auch, ob er eine neue Ausbildung machen soll oder nicht: warum willst Du das für ihn entscheiden - das ist doch sein Ding.

Wenn er tatsächlich behindert ist, dann kann ich mich nur Burbacher anschließen.
 
G

Gast

Gast
mhm Bitte als schwerbehinderte mal im Lebenslauf Grad seiner Behinderung angeben denn hat er bessere Chancen; -) weil denn der Arbeitgeber seine Pflicht nach dem 9 sozial gesetz Buch ( schwerbehinder alle Rechte und Pflichten abgedeckt ) nachkommen muss, und auch die arge... ich hoffe konnte bichen helfen
 
G

Gast

Gast
Das dürfte die Krankenversicherung evtl. ruhig stellen. Dein Bruder darf weiterhin krankenversichert sein und bis 27 weiterhin Kindergeld für sich beanspruchen, wenn er sich aufgrund seiner Behinderung nicht selbst unterhalten (also finanziell versorgen) kann.
Vorraussetzung ist, dass die Behinderung entweder von Geburt an oder nach den anderen 3 Punkten.
Ich nehme mal an, er hat es von Geburt an.

Ich würde euch anraten ihn aus finanzieller Sicht in eine weitere Ausbildung zu vermitteln. Zum einen, weil es mehr Vorteile für euch hat und zum anderen, weil ihm der Job sichtlich keinen Spaß zu machen scheint.
Unten steht vorerst alles an Paragraphen was ihr braucht.
Ich habe Sie für mich selbst angewendet, da ich selber momentan aufgrund meiner Behinderung auch nicht im Stande bin mich selbst finanziell zu versorgen.

"Der BFH hat entschieden, dass für ein über 21 Jahre altes behindertes Kind, das arbeitslos ist und deshalb nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, Kindergeld zu gewähren ist, wenn die Behinderung in erheblichem Umfang mitursächlich für die Arbeitslosigkeit ist (BFH, 19.11.08 - III R 105/07). Ein Kind über 27 Jahren, das wegen seiner Behinderung noch in Schul- oder Berufsausbildung steht, ist in jedem Fall als unfähig zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit anzusehen."

"§ 10 SGB V Familienversicherung

(2) Kinder sind versichert

...
4.
ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, daß die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach Nummer 1, 2 oder 3 versichert war."

Desweiteren kann man den Behindertengrad bei der Steuer angeben. Je nach Behindertengrad bekommt ein wenig von der Steuer zurück. Das sollte man sich für schwere Zeiten, also Arzttermine etc., aufheben und so ist es auch gedacht.

Auch nützlich ist dieser Paragraph

"§ 32 EStG
(4)

Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es

...

3.
wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. "
 

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