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Briefe vom Jobcenter kommen nicht an, Alg II wird gekürzt...

Deadmonkey

Mitglied
...Arbeitsamt will nicht schriftlich bestätigen, dass man vorstellig war um eine Beschwerde einzulegen und vertröstet einen damit, dass man das Ganze beim nächsten Termin nächsten Monat klären soll...

(Die Kürzung soll jedoch schon unmittelbar zum 31.3 erfolgen!)

Arbeitsamt beharrt darauf, dass es einen Termin gab, die Post ist jedoch zu 100% nicht zugestellt worden!

Meine Frage: Was macht man in soeiner Situation am Besten? (Es geht zwar "nur" um 120€, doch momentan wird jeder € gebraucht)

2. Was macht man wenn sowas wiederholt passiert? Mitarbeiter vom Jobcenter behauptet einfach immer, dass es einen Termin gab, schickt aber keine Einladung, worauf sofort Sanktionen verhängt werden...

Gibt es hier Leute die schonmal in soeiner Situation waren?
 
Ich würde mir rechtlichen Beistand suchen, da das Jobcenter verpflichtet ist einen Nachweis zu erbringen, dass ihre Briefe dich erreicht haben.

Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, dann such mal im Netz... es gibt gemeinnützige Organisationen, die hilfebedürftige bei sowas unterstützen.

Das recht ist auf deiner Seite. Im Extremfall kann die Untätigkeit und die Forderung des Jobcenters als Nötigung ausgelegt werden. Daher würde ich mir die Namen der Mitarbeiter notieren, und diesen die damit verbunden rechtlichen Konsequenzen unmittelbar vor Augen führen - d.h. Freiheitsstrafe, da deine Existenz davon bedroht ist.

§ 240 StGB Nötigung - dejure.org
 
Hallo Deadmonkey, ich würde direkt zu einem Rechtsanwalt gehen/anrufen.
Wie du dann einen Termin bekommst, weiß ich nicht.
Darum erhebe schon mal schriftlich und mit Einschreiben Widerspruch gegen diese Kürzung.
Ich sehe grade ab dem 31.03.15, wann hast du denn das Schreiben der Kürzung bekommen?
Dann gehe heute mit dem aufgesetzten Widerspruch direkt dort hin, und lass die eine Kopie abstempeln für deine Unterlagen, und gib deinen Widerspruch gegen die Kürzung persönlich an der Anmeldung ab.
Kann ganz einfach gehalten sein.
Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Kürzung meiner Alg2-Leistung ein. Da mein mündlicher Widersruch am .... nicht angenommen oder aufgenommen wurde mache ich dies schriftlich.
oder
Hiermit widerspreche ich der Alg2 Kürzung.
Deine BGNr., Datum von Gestern und fertig.
Abstempeln der Kopie ist das Wichtigste.
Das Jobcenter hat ja einen Kopierer.

Ich finde du solltest das in deinem Widerspruch festhalten, das du dies gesprächlich klären wolltest und abgewiesen wurdest

Versuche trotzdem einen Rechtsanwalt zu finden der das übernimmt, du bekommst ja Prozesskostenhilfe.

Liebe Grüße Pecky
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Antsgericht gehen, sich einen Beratungsschein holen und dann damit zum Anwalt.

Wenn du es schneller machen möchtest, einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragen

[h=2]Einstweiliger Rechtsschutz – Eilverfahren[/h] Das Sozialgerichtsgesetz bietet Leistungsbeziehern in den §§ 86a und 86b SGG die Möglichkeit, ihre Rechte in einem Eilverfahren – also vor dem Hauptsacheverfahren – zu schützen und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn aufgrund der existenziellen Notlage besondere Eile geboten wird – hier prüft das Gericht zunächst, ob erhebliche Zweifel gegen die Entscheidung des Jobcenters im Hartz IV Bescheid bestehen. Um hier Erfolgsaussichten zu haben, muss der Leistungsbezieher seinen Eilantrag sehr gut begründen, schließlich soll sein Verfahren vor all den anderen Verfahren des Gerichts vorrangig behandelt werden.
Hintergrund ist, dass der bloße Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt keine aufschiebende Wirkung hat. Werden also Leistungen per Bescheid gekürzt oder abgelehnt, so gilt diese Entscheidung bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahren – und dieses kann sich über mehrere Monate oder gar Jahre hinziehen.
Damit der Bescheid nicht rechtskräftig wird, muss zunächst fristgerecht Widerspruch erhoben und parallel dazu einstweiliger Rechtsschutz nach § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG beim Sozialgericht beantragt werden.
Allerdings schieben die Gerichte hier auch ein paar Riegel vor, gerade wenn es um kleinere Beträge geht. Die Vergangenheit zeigt, dass bei Beträgen von 8, 10 oder 15 Euro keine finanzielle Notlage geboten ist, so dass der Hartz IV Empfänger die Entscheidung in der Hauptsache (reguläres Gerichtsverfahren) abwarten muss und den fehlenden Betrag zunächst aus dem Regelbedarf bestreiten bzw. auslegen muss.

Hartz IV Bescheid - Widerspruch - Klage und einstweiliger Rechtsschutz

Und noch etwas als Randbemerkung. Solche Anzeigen wegen einer Strafbaren Handlung führen meist zum gegenteiligen Erfolg, so wird dann einfach mal von der Gegenseite behauptet, dass man ausfallend, beleidigend und manchmal sogar randaliert hätte. Das Verfahren gegen die Mitarbeiter des Jobcenters wird dann eingestellt und man findet sich selbst auf der Anklagebank wieder.

Und generell würde ich empfehlen, bei solchen Fragen, solche Foren, wie zum Beispiel Hartz IV Forum , aufzusuchen, die sich damit auskennen und auch entsprechende Paragraphen und Urteile benennen können, damit man nicht so ganz unter geht.
 
2. Was macht man wenn sowas wiederholt passiert? Mitarbeiter vom Jobcenter behauptet einfach immer, dass es einen Termin gab, schickt aber keine Einladung, worauf sofort Sanktionen verhängt werden...
Vorsicht: paranoide Verschwörungshteorie: Das machen die mit Absicht. 🙂

Der Rechtsweg ist wenig Erfolg versprechend, m. M. n, Rechtsschutz mehr oder weniger abgeschafft, d. h. auf Gedeih und Verderben ausgeliefert - leider muss ich dir das so düster berichten, anhand meiner Infos.

Natürlich würde ich dennoch Klagen und vor allem einen Sachbearbeiter-Wechsel beantragen, beim Cheffe der Arbeitsagentur bzw. Jobcenter, oder gleich zusätzlich beim Antikorruptionsbeauftragen, man darf sich ja auch mal fragen, wo die ganzen "Ersparnisse" bleiben...
 

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